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Gewinnspielfalle mit Gutscheinen – wenn über die Telefonrechnung abgezockt wird

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Statt Gutschein gibt’s eine Rechnung

Wenn euch am Telefon ein Gutschein angeboten wird, solltet ihr mit äußerster Skepsis vorgehen. Denn dieser ist dann sehr oft nicht kostenlos, sondern mit Kosten verbunden. Diese Gebühren werden hingegen am Telefon kaum oder gar nicht erwähnt. Und wenn, dann nur beiläufig – vonseiten des besonders gut geschulten Callcenter-Personals, vor dem ihr euch generell in acht nehmen solltet. In vielen Fällen haben Geschädigte der Gutscheinlieferung zugestimmt. Statt Gutschein beziehungsweise zusätzlich zum minderwertigen Gutschein gab es dann noch eine Rechnung beziehungsweise eine Vertragskopie, in der behauptet wird, man hat etwas abgeschlossen.
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Telefonabzocke: Wenn Betrüger gezielt auf die Suche nach handlungseingeschränkten Personen gehen

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Abzocke eines Behinderten

Tellows hat von einer besonders perfiden Abzocke erfahren, bei der eine geistig behinderte Person über Jahre hinweg um mehrere Zehntausend Euro betrogen wurde. Offenbar haben sich Betrüger in diesem Fall die Gebrechen des Geschädigten zunutze gemacht, der mit den Callcenteranrufen schlichtweg überfordert war und nach Ansicht des Vaters nicht recht verstand, worum es ging. Alles begann mit Gewinnspielanrufen, in denen die Person gefragt wurde, ob sie nicht an einem Preisausschreiben mitmachen wolle. Mit dem Versprechen von tollen und hohen Gewinnen wurden persönliche Daten ergaunert – unter anderem die Bankverbindung des Opfers, von der dann immer wieder Geld abgebucht wurde.
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1.000 statt 10 Euro! Wenn das Prepaid Handy zur Kostenfalle wird

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Wenn die Kostenkontrolle nicht mehr funktioniert

Es gibt diverse Handyangebote im Prepaidumfeld, die eine volle Kostenkontrolle versprechen. Und eben aus diesem Grund greifen sehr viele Handynutzer zu den übersichtlichen und mittlerweile auch sehr günstig gewordenen Prepaidtarifen. Bei vielen Anbietern kann man die automatische Abbuchung beziehungsweise Geldaufladung wählen. Wird ein gewisser Guthabenbetrag unterschritten, bucht der Anbieter zum Beispiel 10 oder 15 Euro nach, damit wieder genug Guthaben vorhanden ist. Das klappt wunderbar – aber auch nur dann, wenn man die Kosten und vor allem das Kleingedruckte des Vertrags geprüft hat. Denn auch wenn das Telefonieren oder auch SMS schreiben günstig ist, heißt das noch lange nicht, dass dies auch für das mobile Surfen gilt! Denn hier wird oft ganz anders abgerechnet. Und dies ist besonders dann tückisch, wenn ihr euch ein Smartphone anschafft und auf den alten Prepaidtarif zugreift.
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Wenn Anrufer zur Klage raten – Achtung Abzockmethode Sammelklage

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Sammelklage

Habt ihr schon einmal einen Anruf erhalten, in dem euch jemand anbietet, an einer Sammelklage teilzunehmen? So etwas gibt es wirklich. Und anscheinend ist diese Masche so erfolgreich, dass sie auch des Öfteren angewendet wird. Dabei gibt der Anrufer an, dass ihr einer Abzocke von der Firma XY zum Opfer gefallen seid. Nun tun sich mehrere Geschädigte zusammen und gehen gegen dieses ominöse Unternehmen vor – so wird es zumindest behauptet. Und zwar im Zuge einer Sammelklage. Ihr könnt nun mitmachen – gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr, für die der Anrufer dann eure Kontodaten benötigt. Dass es sich hier um Abzocke handelt, erkennt ihr alleine an einem Kriterium: In Deutschland gibt es die klassische Sammelklage nicht. Dabei handelt es sich um ein Rechtskonstrukt aus den USA. Außerdem werdet ihr schnell merken, dass es sich um Abzocke handelt, wenn ihr in der Vergangenheit kurz gesagt nicht abgezockt wurdet. Also warum klagen, wenn ihr keiner Betrügerei zum Opfer gefallen seid? Aber auch hier kennt der Anrufer die passende Methode:
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Abgezockt worden? Das rät die Verbraucherzentrale

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Rechnung bekommen? Einfach nicht reagieren

Mehrere Hunderttausend Deutsche wurden bereits auf irgendeine Weise online oder telefonisch abgezockt. Beispielsweise durch einen harmlos wirkenden Download oder durch den Klick, um ein kleines, unscheinbar wirkendes Kästchen zu bestätigen. Denn so schnell kann es gehen. Kleinigkeiten reichen teilweise bereits aus, um einer Abofalle zum Opfer zu fallen. Und wenn dies passiert ist, erreicht euch zumeist schon wenige Tage später eine Rechnung. Teilweise sparen sich die Abzocker diesen ersten Schritt sogar und schicken euch einfach gleich eine Mahnung – zum Beispiel mit dem Hinweis, dass ihr bereits in Verzug geraten seid. Wer sich nicht sicher ist, wie er reagieren soll, wendet sich an die Verbraucherzentrale. Und diese rät: Einfach gar nicht reagieren! Dasselbe gilt für Schreiben von Inkassounternehmen oder auch Rechtsanwälten. Denn diese handeln lediglich im Interesse des Abzockers, wissen also gar nichts über die Machenschaften ihres Mandanten.
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Gewinnmitteilung durch automatische Bandansage! Aber Vorsicht, gewonnen habt ihr nichts!

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Wenn der Computer anruft

Zum Zweck der Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung sparen sich einige Anbieter einfach den Callcenteragenten und lassen den Computer zunächst einmal bei euch anrufen. So ist es vorgekommen, dass die Bandansage die freudige Nachricht übermittelt, dass man einen Hauptpreis gewonnen habe. Worum es sich genau handelt, bleibt zunächst einmal ein Rätsel. Ihr werdet lediglich darauf hingewiesen, dass ihr etwas Tolles gewonnen habt.
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Anruf vom Verbraucherschützer erhalten? Seid ihr euch da ganz sicher?

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Vorsicht vor Verbraucherschützern!

Sicher kennt ihr nervige Gewinnspiel– oder Umfrageanrufe. Und der eine oder andere von euch wird auf diesem Wege schon mal in die eine oder andere Falle und Abzocke getappt sein. Da wirkt es zunächst doch recht erfreulich, wenn endlich mal jemand von der Verbraucherzentrale anruft und Verständnis dafür zeigt, dass ihr euch von derartigen ominösen Anrufen diverser Dienste belästigt fühlt. Aber Achtung! Seid ihr euch hier sicher, dass es ein Verbraucherschützer ist, den ihr an der Strippe habt?
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