Abgezockt worden? Das rät die Verbraucherzentrale

Facebooktwitterpinteresttumblrmail

Rechnung bekommen? Einfach nicht reagieren

Mehrere Hunderttausend Deutsche wurden bereits auf irgendeine Weise online oder telefonisch abgezockt. Beispielsweise durch einen harmlos wirkenden Download oder durch den Klick, um ein kleines, unscheinbar wirkendes Kästchen zu bestätigen. Denn so schnell kann es gehen. Kleinigkeiten reichen teilweise bereits aus, um einer Abofalle zum Opfer zu fallen. Und wenn dies passiert ist, erreicht euch zumeist schon wenige Tage später eine Rechnung. Teilweise sparen sich die Abzocker diesen ersten Schritt sogar und schicken euch einfach gleich eine Mahnung – zum Beispiel mit dem Hinweis, dass ihr bereits in Verzug geraten seid. Wer sich nicht sicher ist, wie er reagieren soll, wendet sich an die Verbraucherzentrale. Und diese rät: Einfach gar nicht reagieren! Dasselbe gilt für Schreiben von Inkassounternehmen oder auch Rechtsanwälten. Denn diese handeln lediglich im Interesse des Abzockers, wissen also gar nichts über die Machenschaften ihres Mandanten.

Ausnahme beachten: der Mahnbescheid

Wer einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, gibt schnell nach und zahlt die Zeche. Teilweise auch dann, wenn diese zu Unrecht eingefordert wird. Die Verbraucherzentrale rät: Lasst euch hiervon keinesfalls abschrecken. In diesem Fall müsst ihr allerdings reagieren. Ihr habt zwei Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen. Und das ist ganz einfach möglich: Ihr könnt Widerspruch einlegen, indem ihr einfach ein Kreuzchen an der Stelle „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzt. Dann nur noch unterschreiben und zurück zum Gericht senden. Damit habt ihr dann in der Regel auch schon alles getan, was notwendig ist. Denn eine Klage ist dem Internetanbieter in der Regel zu heiß und zu umständlich.

Nicht unter Druck setzen lassen

Derartige Internetgeschäfte werden zumeist mit der Erzeugung von hohem Druck erzwungen. Viele denken, sie haben tatsächlich etwas abgeschlossen oder etwas falsch gemacht, wenn eine Rechnung oder gar eine Mahnung im Postkasten liegt. Kommt dann sogar ein Schreiben vom Anwalt oder von einem Inkassounternehmen, zahlen die Abgezockten sehr häufig. Das kommt dem Anbieter natürlich zugute. Wer hingegen einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, ist dann oft derartig eingeschüchtert, dass er die Pseudo-Rechnung sofort bezahlt. Aber Achtung! Laut Verbraucherzentrale hat noch kein Gericht einen Geschädigten zu Zahlungen verdonnert! Ihr seid also sehr gut beraten, wenn ihr nur auf den Mahnbescheid vom Gericht reagiert. Denn ein Vertrag kommt in diesem Fall im Web gar nicht zustande – der Anbieter hat also gar keine Handhabe!

Facebooktwitteryoutubeinstagram

4 thoughts on “Abgezockt worden? Das rät die Verbraucherzentrale

  1. Pingback: Gewinnspielfalle mit Gutscheinen – wenn über die Telefonrechnung abgezockt wird | Tellows Blog

  2. Pingback: Rechnungen von „Czech Media Factoring“ – nicht reagieren! | Tellows Blog

  3. Frank Adena

    Hallo,

    habe heute einen Anfruf von der Nummer 0049 030/620530 erhalten- Man teilte mir mit, dass ich angeblich bereits 3 Monate an einem kostenlosen Lotto-Tip mitmachen würde und ab kommenden Monat der Tip mit 69 Euro mtl. für ein Jahr fest wäre. ICH HABE NICHTS ABGESCHLOSSEN!!!
    Ich wollte die Nummer zurückrufen, – diese ist nicht bekannt!!! – kann mir hier jemand etwas zu sagen?!

  4. Liz

    Habe seid Tagen immer wieder diese Anrufe.Verschiedene Rufnummern.Rückrufe erfolglos.Gwinnspiele täglich.Heute Krankenkasse Nr.015218904899 Im Netz wohlbekannt.Zu später Stunde 089147114 371,habe im Internet geschaut.Wieder bestens bekannt.Alles Betrug.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.