Rechnung bekommen? Einfach nicht reagieren
Mehrere Hunderttausend Deutsche wurden bereits auf irgendeine Weise online oder telefonisch abgezockt. Beispielsweise durch einen harmlos wirkenden Download oder durch den Klick, um ein kleines, unscheinbar wirkendes Kästchen zu bestätigen. Denn so schnell kann es gehen. Kleinigkeiten reichen teilweise bereits aus, um einer Abofalle zum Opfer zu fallen. Und wenn dies passiert ist, erreicht euch zumeist schon wenige Tage später eine Rechnung. Teilweise sparen sich die Abzocker diesen ersten Schritt sogar und schicken euch einfach gleich eine Mahnung – zum Beispiel mit dem Hinweis, dass ihr bereits in Verzug geraten seid. Wer sich nicht sicher ist, wie er reagieren soll, wendet sich an die Verbraucherzentrale. Und diese rät: Einfach gar nicht reagieren! Dasselbe gilt für Schreiben von Inkassounternehmen oder auch Rechtsanwälten. Denn diese handeln lediglich im Interesse des Abzockers, wissen also gar nichts über die Machenschaften ihres Mandanten.
Ausnahme beachten: der Mahnbescheid
Wer einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, gibt schnell nach und zahlt die Zeche. Teilweise auch dann, wenn diese zu Unrecht eingefordert wird. Die Verbraucherzentrale rät: Lasst euch hiervon keinesfalls abschrecken. In diesem Fall müsst ihr allerdings reagieren. Ihr habt zwei Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen. Und das ist ganz einfach möglich: Ihr könnt Widerspruch einlegen, indem ihr einfach ein Kreuzchen an der Stelle „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzt. Dann nur noch unterschreiben und zurück zum Gericht senden. Damit habt ihr dann in der Regel auch schon alles getan, was notwendig ist. Denn eine Klage ist dem Internetanbieter in der Regel zu heiß und zu umständlich.
Nicht unter Druck setzen lassen
Derartige Internetgeschäfte werden zumeist mit der Erzeugung von hohem Druck erzwungen. Viele denken, sie haben tatsächlich etwas abgeschlossen oder etwas falsch gemacht, wenn eine Rechnung oder gar eine Mahnung im Postkasten liegt. Kommt dann sogar ein Schreiben vom Anwalt oder von einem Inkassounternehmen, zahlen die Abgezockten sehr häufig. Das kommt dem Anbieter natürlich zugute. Wer hingegen einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, ist dann oft derartig eingeschüchtert, dass er die Pseudo-Rechnung sofort bezahlt. Aber Achtung! Laut Verbraucherzentrale hat noch kein Gericht einen Geschädigten zu Zahlungen verdonnert! Ihr seid also sehr gut beraten, wenn ihr nur auf den Mahnbescheid vom Gericht reagiert. Denn ein Vertrag kommt in diesem Fall im Web gar nicht zustande – der Anbieter hat also gar keine Handhabe!




