LG Optimus Black – leichtes, dünnes Handy mit großem Display
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 27. Januar 2012
Top-Maße für die Hosentasche
Das Optimus Black ist eins der dünnsten Smartphones auf dem Markt. Denn mit weniger als einem Zentimeter – genau genommen sind es 9,2 Millimeter –, ist das Black besonders schmal und handlich. Das wirkt sich auch auf das Gewicht aus: Leichte 109 Gramm bringt das klasse Smartphone auf die Waage. Und das trotz eines großzügigen 4-Zoll-Displays mit Nova-Technologie. Dieses bietet besonders gute Lichtverhältnisse und eine exzellente Lesbarkeit, wobei sich der Stromverbrauch trotz aller Funktionen noch im Rahmen halten soll. Bei so viel Power reicht der Akku aber nicht viel länger als einen Tag. Bei intensiver Nutzung kann es gut vorkommen, dass ihr zwischendurch noch mal nachladen müsst. Schuld ist maßgeblich das große und leistungsstarke Display, wobei der hohe Akkuverbrauch bei anderen Hochleistungs-Smartphones aber ebenfalls festzustellen ist.
Gute Ausstattung
Mittlerweile könnt ihr das LG Optimus Black schon für deutlich weniger als 300 Euro erwerben. Das macht dieses Smartphone auch einige Monate nach seiner Markteinführung zu einer interessanten Option. Leider ist das Betriebssystem mit Android 2.2 nicht mehr auf dem neuesten Stand. Ein Update auf Android 2.3 beziehungsweise 2.4 sollte allerdings möglich sein. Das Black verfügt über zwei Kameras – eine 5-MP-Kamera hinten und eine kleine 2-MP-Kamera in der Front für Videotelefonate. Wifi, GPS und alle wichtigen Merkmale sind ebenfalls mit von der Partie. In Sachen Funktionalität hat sich LG bei etwas Besonderes ausgedacht: Mit dem seitlich angebrachten „G-Button“ könnt ihr bestimmte Funktionen per Knopfdruck ausführen. Je nach Einstellung reicht es aus, das Handy bloß anzuheben, zu schütteln oder zu kippen, um vordefinierte Befehle zu starten.
Vorkasse-Telefonbetrug – Verbraucher zahlt insgesamt 2.600 Euro
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 27. Januar 2012
Werttransport als Gewinn
Im Rahmen des Vorkassebetrugs geht es nicht immer nur um Autos. Das musste ein Verbraucher nach einem Verlust von 2.600 Euro schmerzlich feststellen. Es begann mit einer Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter. Bei Rückruf meldete sich eine junge Dame, die einen Werttransport in Höhe von 90.000 Euro in Aussicht stellte. Einzelheiten wurden vonseiten des Verbrauchers nicht weiter nachgefragt – wahrscheinlich aus blinder Freude über den Gewinn. Um diesen in Empfang nehmen zu können, sei eine kleine Vorabzahlung notwendig – wie es beim Vorkassebetrug stets der Fall ist. So zahlte der Verbraucher guten Gewissens zunächst einmal 600 Euro, um Notar- und Transportkosten zu begleichen.
Weitere Telefonate brachten noch mehr Verlust
Sobald die Betrüger festgestellt haben, dass ihr Opfer gezahlt hatte, haben sie weiter nachgehakt, um noch mehr Geld abzugreifen. So meldete sich die junge Dame erneut beim fröhlichen „Gewinner“, mit der Meldung, dass leider noch eine Überweisung notwendig sei, um den Gewinn zeitnah überstellen zu können – wegen höherer Gebühren und plötzlich aufgetretener Extrakosten. So überwies der Geschädigte insgesamt 2.600 Euro. Einen Werttransport gab es allerdings nicht – und das Geld gab es auch nicht zurück. Mittlerweile ist die Betrugs-Telefonnummer laut Polizeiangaben gesperrt. Diese führte in ein Callcenter in der Türkei, von wo aus viele der bekannten Vorkasse-Betrugsfälle durchgeführt werden. Deutschsprachige Personen rufen von hier aus ihre gutgläubigen Opfer an und zocken das Geld ab.
Das Geld ist vermutlich weg
Wer Geld überweist, hat Probleme, es wiederzubekommen. Denn in diesem Fall ist er auf die Gunst des jeweiligen Empfängers angewiesen. Und wenn es sich wie in diesem Fall um Betrüger handelt, hat der Verbraucher keine Chance. Ihm stehen lediglich rechtliche Mittel offen, die hierzulande beziehungsweise in der EU auch Wirkung zeigen. Die Tatsache, dass die Abzocker in diesem Fall aus der Türkei – also aus einem (noch) Nicht-EU-Land agieren, erschwert es hiesigen Ermittlern und Behörden, zuzugreifen.
Branchenbucheinträge – teure Masche für Selbstständige und Gewerbe
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 27. Januar 2012
Wenn ein Fax mehrere Hundert Euro kostet
Wenn ihr auf ein Angebot der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ aus Düsseldorf eingeht, kann das recht teuer werden – sofern ihr selbstständig seid oder ein Gewerbe betreibt. Denn ebendieser Anbieter ruft euch an oder schickt euch direkt ein Fax raus, wobei euch ein Branchenbucheintrag angeboten wird. Das ist für viele Start-ups interessant – gerade für Dienstleister, die regional oder auch überregional auf sich aufmerksam machen möchten. Und da viele dieser Einträge kostenlos sind beziehungsweise nur eine kleine Gebühr erfordern, schicken einige Unternehmen das Fax kurzerhand unterschrieben an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurück. Die Quittung kommt prompt: eine Rechnung mit mehreren Hundert Euro. Wer nun das Kleingedruckte liest, weiß, woher der Betrag stammt, denn die zweijährige Eintragung auf der Plattform kostet fast 1.000 Euro.
Fax von „BranchenSeiten Main-Spessart“
Es springen immer mehr Branchenbuchanbieter auf den Zug auf – viele davon haben anscheinend das Ziel, Selbstständige in gewisser Weise abzuzocken. Denn statt wertiger Einträge, die breit gestreut werden und kostenlos oder zum kleinen Preis die Reputation steigern sollen, gibt es immer öfter teure Einträge, die kaum etwas bringen. Auch bei „BranchenSeiten Main-Spessart“ erhaltet ihr ein Fax, das ihr innerhalb weniger Tage kostenlos zurückfaxen könnt. Hiernach trifft euch wiederum eine empfindliche Rechnung in Höhe von knapp 1.000 Euro für diesen Eintrag mit zweijähriger Laufzeit – und das zuzüglich der Mehrwertsteuer. Auch hier hätte man das Kleingedruckte lesen sollen, um diese horrenden Kosten zu verhindern. Euer Mehrwert: keiner. Denn der Eintrag wird auf „branchen-seiten.eu“ geführt, wobei es sich um eine Seite handelt, die am Tag unserer Recherche nicht online war.
Was tun, wenn die große Rechnung kommt?
Auch wenn ihr das Fax unterschrieben zurückgeschickt habt und dementsprechend eine hohe Rechnung erhaltet, solltet ihr erst einmal Ruhe bewahren. Denn der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) rät, die Rechnung keinesfalls zu bezahlen. Weitere Informationen erhaltet ihr auf der Webseite des DSW. Falls ihr bereits bezahlt habt, solltet ihr euer Kreditinstitut anweisen, das Geld schnellstmöglich zurückzuholen, denn es bestehen sehr gute Chancen, dass ihr trotz Unterschrift und Zustimmung keinen Cent bezahlen müsst.
LG Optimus 3D – zwei Kameras für 3D und ein starker Prozessor
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 24. Januar 2012
Das 3D-Erlebnis-Handy
Multimedia wird auch im mobilen Kontext immer wichtiger. Und genau hier setzt LG mit dem Optimus 3D an. Dieser Multimedia-Knaller verfügt über ein 3D-Display, mit dem ihr dreidimensionale Inhalte ganz ohne entsprechende Brille erleben könnt. Das Optimus 3D gleich zwei Kameras mit an Bord, mit denen ihr sogar selbst 3D-Filme und -Fotos aufnehmen könnt. Eure Filme könnt ihr per besonderer Schnittstelle direkt auf einen Bereich bei YouTube hochladen, der extra für dieses Smartphone eingerichtet wurde.
Dual-Core-Prozessor
So viel Multimedia benötigt eine leistungsstarke Hardware. Genug Power liefert der Dual-Core-Prozessor von Texas Instruments mit sehr ordentlichen 2 x 1 GHz. Die CPU greift zusätzlich auf eine Videobeschleunigungsfunktion zu, mit der bis zu vier Mal mehr Videoleistung als bei anderen Wettbewerbern erreicht werden soll. 512 MB RAM stehen zur Verfügung. Dieser Speicher reicht auch für aufwendige und kompliziertere Grafikansprüche aus. Eingebaut sind 8 GB an Flash-Speicher. Dieser kann aber um eine 32 GB Card ergänzt werden.
Display und Zubehör
Mit 4,3 Zoll und einer Auflösung von 480×800 Pixeln lassen sich 3D-Aufnahmen und Videos hervorragend erkennen – auch die, die ihr selbst aufgenommen habt. Denn durch die zwei Kameras ermöglicht das LG eine entsprechende Aufnahmequalität mit räumlicher Tiefe. Mit dabei ist neben HSPA auch WLAN-n. Ferner verfügt das LG Optimus 3D über Bluetooth 3.0 sowie aGPS. Das Gewicht schlägt allerdings eher negativ zu Buche. Das bleibt bei so viel Technik und derartig viel Leistung aber nicht aus: 168 Gramm bringt das Optimus 3D auf die Waage – bei den Maßen 12,9 x 6,8 x 1,2 Zentimetern. Mittlerweile ist das Smartphone recht günstig geworden und in der Regel für deutlich weniger als 400 Euro zu haben. Dafür erhaltet ihr ein klasse Multimedia-Smartphone mit einmaliger 3D-Funktion und Android 2.3.
Vorkasse – Neuer „Gewinn-Rekord“: 90.000 Euro wurden in Aussicht gestellt
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 24. Januar 2012
Abzocken reißen nicht ab
Tellows hat bereits über diverse Vorkasse-Abzock-Methoden berichtet. Bargeld, Autos und sonstige Leistungen werden versprochen. Für den Erhalt ist laut Abzocker eine Vorabzahlung in unterschiedlicher Höhe erforderlich, doch ein Gewinn wird nie überstellt. Uns ist ein neuer Fall bekannt, bei dem ein Mann stolze 2.600 Euro verloren hat. Dieser wurde wie immer telefonisch kontaktiert – mit der eigentlich guten Nachricht, etwas gewonnen zu haben. Stolze 90.000 Euro wurden in diesem Fall versprochen, die durch einen Werttransport überstellt werden sollten. Er musste für die Lieferung 600 Euro zahlen, was der Geschädigte dann auch prompt tat.
Ukash-Abzocke
Es ist nach wie vor besorgniserregend, wie leicht die Betrüger an fremdes Geld kommen. Denn auch dieser Verbraucher hat zunächst sechs Ukash-Geldkarten im Wert von jeweils 600 Euro gekauft und die PIN an einen Pseudo-Notar überstellt. Dieser sei nach Angaben des Abzockers für den reibungslosen Ablauf des Werttransports zuständig. Worum es sich genau handelte und welches Gewinnspiel zum schönen Gewinn geführt hat, wurde gar nicht erst erörtert. Dafür kamen weitere Anrufe, denn wenn die Abzocker feststellen, dass sie bei einer Person recht leicht an ihr Geld herankommen können, versuchen sie es oft noch ein zweites oder drittes Mal – gerade dann, wenn die Gewinne sehr hoch sind wie in diesem Fall.
Aus 600 Euro wurden 2.600 Euro
Was sind 600 beziehungsweise 2.600 Euro in Relation zu 90.000 Euro?! Das wird sich auch der Geschädigte gedacht haben, als er vom Notar beziehungsweise vom freundlichen Callcenterpersonal ein zweites und drittes Mal angerufen wurde, unter dem Vorwand, dass weitere Gelder benötigt würden – für Gebühren und Transaktionskosten –, damit der Gewinn besonders schnell überstellt werden könne. So zahlte der Geschädigte durch das Ukash-Verfahren insgesamt 2.600 Euro vorab. Einen Gewinn erhielt er jedoch nie.
Sofort auflegen!
Es gibt sehr viele Beispiele dieser Abzocke: Mal werden 40.000 Euro als Gewinn versprochen, mal ein nigelnagelneuer Mercedes, und in diesem Fall ein Werttransport in Höhe von 90.000 Euro. Verantwortlich ist in allen Fällen ein Callcenter-Abzocker mit Sitz in der Türkei. Dabei handelt es sich dann um Mitarbeiter, die häufig aus Deutschland stammen und Opfer hierzulande mit lukrativen Angeboten ködern. Und das klappt zumeist auch bei Menschen, die sonst nie an Gewinnspielen teilnehmen. Die Polizei warnt eindringlich vor diesen Machenschaften, denn gerade durch die Tatsache, dass die Abzocker aus der Türkei heraus agieren, haben hiesige Behörden keine effektive Handhabe gegen die Betrüger. Wenn ihr ein derartiges Angebot erhaltet, solltet ihr sofort auflegen! Lasst euch nicht bequatschen und geht einfach davon aus, dass seriöse Gewinnspielanbieter mindestens ein Schreiben an euch übersenden. Bleibt bei solchen Fällen stets skeptisch und gebt keinesfalls Bankverbindungen heraus. Und ihr könnt zudem sicher sein, dass seriöse Anbieter niemals Geld von euch sehen möchten, um einen Gewinn zu erhalten.
Änderung des Telekommunikationsgesetzes – 3 Fragen und 3 Antworten zum Thema Telefonabzocke
Verfasst von tellows.de Team unter Rechtliches am 24. Januar 2012
Mit der jüngsten Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll dieses vor allem Verbraucher besser schützen. Tellows verrät euch, was sich in Bezug auf teure Warteschleifen und Telefonabzocke für euch ändert.
Sind Warteschleifen nach der Änderung generell kostenlos?
Ja und nein! Ihr werdet in Zukunft erst dann bezahlen müssen, wenn der Kontakt mit einem Mitarbeiter hergestellt wird. Hier muss zwischen dem Zeitraum der Verabschiedung der Gesetzesänderung und der Umstellung unterschieden werden. Denn die Dienstleister benötigen einige Zeit, um ihr Modell auf die neuen Richtlinien anzupassen. Das bedeutet, dass Warteschleifenbetreiber nach einer Übergangszeit von einem Jahr dafür sorgen müssen, dass erst dann Kosten entstehen dürfen, wenn euch weitergeholfen wird, sodass während der Wartezeit nichts berechnet werden darf. Bereits drei Monate nach der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung sind für euch die ersten zwei Warteminuten kostenlos. Für jede weitere Minute fallen bis zur endgültigen Umstellung hingegen erst einmal noch Kosten an.
Was ändert sich, wenn Smartphone-Nutzer versehentlich einen Werbebanner anklicken und dadurch ein Abo abschließen?
Wenn ein Drittanbieter eine Leistung über eure Handyrechnung abbuchen möchte, geschieht dieses durch das Warp-Billing. Im Zuge der Veränderung des Telekommunikationsgesetztes haben Kunden nun die Option, das Warp-Billing sperren zu lassen. Dadurch habt ihr eine bessere Kostenkontrolle und seid besser vor Abo-Abzocken durch Werbebanner geschützt. Ferner habt ihr nun die Möglichkeit, gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen zu können. Dies war vorher nicht möglich und erschwerte sich besonders dadurch, dass euer Mobilfunkanbieter verpflichtet war, die Leistung des Drittanbieters auf der Rechnung auszuweisen. Ihr könnt damit nun also gezielt gegen einen Posten vorgehen und hier sogar eine Anschlusssperre einrichten.
Was ändert sich bei Werbeanrufen?
Werbeanrufe mit unbekannter Nummer sind bereits seit geraumer Zeit unrechtmäßig. Wir raten euch sofort aufzulegen, wenn euch jemand etwas mit unbekannter Rufnummer anbietet! Ihr sollt in Zukunft aber generell besser geschützt werden. Denn viele Abzocker verstecken sich hinter umgeleiteten oder nicht rückverfolgbaren Rufnummern. Das ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß kann mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden (vorher bis zu 10.000 Euro). Dennoch solltet ihr davon ausgehen, dass sich Betrüger nicht unbedingt an dieses straffere Gesetz halten und weiterhin mit entsprechenden Tricks versuchen werden, an euer Geld zu kommen.
Betrüger geben sich als Anwälte der Verbraucherzentrale aus
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 18. Januar 2012
Die Vorgehensweise
Offenbar geben sich Abzocker des Öfteren als Rechtsanwälte aus. Diese handeln eigenen Abgaben zufolge im Auftrag der Verbraucherzentrale. In einem konkreten Fall hat sich ein Anrufer als Anwalt der Verbraucherzentrale München ausgegeben und behauptet, dass er für das Amtsgericht München eine offene Forderung eintreiben muss. Zumindest versuchte es der Abzocker so bei einem Ehepaar aus Baden-Württemberg. Dieser sagte, dass das Ehepaar mit Zahlungen im Rückstand sei. Das Gericht habe nun vergeblich versucht, die beiden zu erreichen. Aus diesem Grund sei vonseiten des Gerichts die Verbraucherzentrale eingeschaltet worden.
Alternative Abzockmethode
Eine sehr ähnliche Variante hat eine Person aus Hessen beschrieben. Dabei erhielt auch sie einen Anruf von einer Person, der sich als Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts München ausgab und auf diesem Weg versucht hat, Geld abzuzocken. Hier war die Rede von einem Inkassoverfahren, das nun im Auftrag des zuständigen Gerichts durchgeführt werden müsse. Auch hier handelte es sich demnach um einen Betrüger, der ausschließlich Geld abzocken wollte – unter Angabe falscher Tatsachen und einer falschen Identität.
Keine Forderung per Telefon
Gerichte und seriöse Inkassobüros werden euch stets schriftlich Unterlagen zukommen lassen, wenn es um die Vollstreckung oder Eintreibung einer offenen Forderung geht. Das Verwaltungsgericht verfügt die Vollstreckung erst dann, wenn im Vorfeld ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil erlassen wurde – schriftlich. Erst hiernach wird der zuständige Gerichtsvollzieher tätig, der sich aber in jedem Fall ausweisen kann und niemals am Telefon nach Bankverbindungen oder sonstigen empfindlichen Daten fragen wird. Darüber hinaus betreiben Gerichte keine Inkassoverfahren! Sie werden niemals ein Inkassobüro geschweige denn die Verbraucherzentrale anweisen, Geld einzutreiben oder in irgendeiner Form anzumahnen. Falls ihr einen solchen Anruf erhaltet, solltet ihr sofort auflegen beziehungsweise darauf verweisen, dass ihr alles schriftlich wollt. Gebt keinesfalls Daten heraus – auch nicht eure Anschrift.
Einschüchternde Briefe – wie Abzocker mit den Ängsten der Verbraucher spielen
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 18. Januar 2012
Drohschreiben mit Forderungen
Es gibt diverse Wege, um eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung zu schreiben. Abzocker versuchen es in der Regel mit besonders bedrohlich wirkenden Formulierungen. So wird statt einer Rechnung oder einer freundlichen Zahlungserinnerung gleich eine letzte Mahnung versendet, in der sofort von einer Zwangsvollstreckung gesprochen wird. Das zeigt in vielen Fällen Wirkung! Im konkreten Beispiel hat eine Frau eine letzte Zahlungsaufforderung vom „Gewinnspieleintragungsservice“ für einen Betrag in Höhe von 147 Euro erhalten – ohne jemals im Vorfeld von dem windigen Anbieter gehört geschweige denn etwas abgeschlossen zu haben.
Ein klassisches Beispiel für diese Art der Abzocke findet sich unter der Nummer 080028457155
Unser User Slavo schrieb:
mach dir nichts draus die wollen nur angst einjagen und das du deine daten giebst sag nie dein namen und bankverbindung mir haben die auch bedroht mit einer mahnung von 600 euro ich warte immer noch die wollen nur abzocken ich habs gefühl wen man bei so ein gewinnspielteil genommen hat die wollen unsere daten verkaufen und versuchen es am meisten fallen drauf die ältere leute rein einfach nichts geben wen nochmal sowas kommt und auflegen
„Gewinnspieleintragungsservice“
Falls ihr eine Nachricht des selbst ernannten „Gewinnspieleintragungsservice“ erhaltet, könnt ihr das Schreiben gleich vernichten beziehungsweise den Hörer sofort auflegen. Denn ebendieser Anbieter (häufig auch „GBS-Team“ oder „Gewinner-Zentrale49“) ist nichts anderes als ein Abzocker. Dieser kalkuliert im frechen Erinnerungsschreiben bereits mit ein, dass der Geschädigte gar nichts vom Abschluss einer Leistung weiß. Und so bietet der Abzocker an, 99 statt der 149 Euro überweisen zu können – als eine Art Entgegenkommen, damit keine weiteren Kosten anfallen. Denn so kann die Mitgliedschaft dieses nie abgeschlossenen Pseudo-Abos nach Angaben des Betrügers direkt gekündigt werden.
Kein Anruf, kein Vertrag, kein Abschluss
In diesem Fall hat die Frau weder einer telefonischen Leistung zugestimmt noch einen vergleichbaren Anruf erhalten. Ferner gibt es keine schriftliche Vertragsausfertigung geschweige denn eine Einverständniserklärung oder Unterschrift der Verbraucherin. Demnach ist die Forderung auch rechtlich gänzlich ungerechtfertigt und damit nichtig. Der Abzocker behauptet aber im Schreiben, dass er die fernmündliche Zustimmung der Dame auf Band habe – auch das ist gelogen, denn der Link zur Tondatei entpuppt sich als Blindgänger: Die Datei konnte nicht gefunden werden. Wie soll sie auch, wenn sie nicht existiert.
Vermeidet das „Ja“ am Telefon
In einigen Fällen rufen Abzocker tatsächlich vorher an. Oft reicht es diesen schon aus, wenn ihr einfach das Wörtchen „Ja“ im Gespräch äußert. Denn wenn die Betrüger das Telefonat aufzeichnen, können sie ein Gespräch durch Schnitte zusammenschneiden und euer „Ja“ als Zustimmung für eine Leistung verwenden. Aber auch das ist selbstverständlich nicht rechtens, erschwert euch aber ein Stück weit den Widerspruch. Falls ihr ein solches Schreiben erhaltet, könnt ihr auf Nummer sicher gehen, indem ihr einen Widerspruch schriftlich verfasst und an den Absender überstellt. Hier solltet ihr unmissverständlich klar machen, dass ihr einer Leistung nie zugestimmt habt. Falls die Sache wider Erwarten tatsächlich vor Gericht landen sollte – was recht unwahrscheinlich ist –, habt ihr durch das schriftliche Widerspruchsschreiben etwas in der Hand.
Die tellows Login-Funktion
Verfasst von tellows.de Team unter Allgemein am 17. Januar 2012
Was ist OpenID?
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Was nützt mir der Login auf tellows?
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Wahnsinns-Telefonterror: Rentner wird rund um die Uhr belästigt
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 13. Januar 2012
Bis an die psychischen Grenzen
Dass Abzocker am Telefon hartnäckig sein können, ist bekannt. Dass sie es immer mal wieder über einen längeren Zeitraum versuchen, ist auch klar. Einen Rentner hat es aber besonders schwer erwischt. Denn dieser wird unzählige Male am Tag angerufen. Es klingelt praktisch rund um die Uhr. Seit einigen Monaten ist so eine beachtliche Liste mit unterschiedlichen Rufnummern zusammengekommen. Und dass die Anrufe aufs Gemüt schlagen können, sieht man am betroffenen Senior. Ihm ist der Telefonterror zu viel geworden. Er sei fix und fertig! Er könne nicht mehr und gelange langsam an seine Grenzen!
Beginn des Telefonterrors nach Zurückbuchung einer Fake-Rechnung
Es begann mit einem Schreiben des Kundenservice „Vorteilschance Platin“, in dem davon die Rede war, dass man mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von 69,90 Euro Anteile an ebendieser Vorteilsgesellschaft erwerben könne. Dabei handele es sich um eine lottoähnliche Gesellschaft – letztlich also um ein Gewinnspiel. Der genannte Beitrag werde dann einfach zukünftig im monatlichen Rhythmus von seinem Konto abgebucht. Dabei behauptet der Abzocker, dass die Buchungserlaubnis vonseiten des Geschädigten erteilt worden sei. Das hat in der Realität allerdings niemals stattgefunden – da ist sich der Rentner sicher, und lässt den Betrag nach der ersten Abbuchung vonseiten des Abzockers prompt durch sein Geldinstitut zurückbuchen. Und das bedeutete den Anfang des Telefonterrors! Denn seit diesem Tag erhält der Mann tagtäglich Anrufe von unterschiedlichen Nummern, die sich aber sehr häufig wiederholen. Anfangs hat er noch abgenommen: Ihm wurden stets diverse Gewinnspiele und Abonnements angeboten.
Nummern aufschreiben und melden
Man kann den Telefonterror leider nicht auf die Schnelle abstellen. Falls euch so etwas passiert, solltet ihr die Rufnummern aufschreiben und an die Bundesnetzagentur übertragen. Diese sperren die Nummern dann zur Not und gehen gegen die Anrufer vor. Dass der Rentner von so vielen unterschiedlichen Nummern über einen langen Zeitraum so viele Anrufe erhält, kann mit mehreren Ursachen zusammenhängen: Einerseits wurden seine privaten Daten eventuell ausspioniert und auf dem illegalen Datenmarkt verkauft – an diverse Abzocker, die nun tagtäglich ihr Glück versuchen. Es kann auch sein, dass der Rentner mit seinem Namen und seiner Rufnummer im Telefonbuch steht. Das reicht auch schon aus, um Opfer des Telefonterrors zu werden. Häufig suchen sich die Abzocker ältere Menschen aus, die dann gezielt um ihr Geld gebracht werden sollen.




