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Der gute Zweck – die Masche mit dem Appell an das gute Gewissen

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Vorsicht bei Anrufen im Sinne der Gemeinnützigkeit

Es gibt die Abzockemethode, bei der sich Anrufer als Beauftragte eines gemeinnützigen Vereins ausgeben. Zumeist handelt es sich hierbei um angebliche Kinderschutz-, Tierschutzvereine oder Organisationen zum Zweck der Kinder-Verkehrserziehung. Aber Achtung! Oft wird mit dem Vorwand „für den guten Zweck“ und mit eurem guten Gewissen Abzocke betrieben. Denn statt gemeinnützigen Institutionen handelt es sich schlichtweg um Betrüger, die an euer Geld heran möchten.

Bekannte Namen? Hört genau hin

Die Abzocker sind oft sehr clever und denken sich Organisationsbezeichnungen aus, die den Namen einiger existierender und seriöser Vereine sehr ähnlich sind. Dabei wird der Name einer als seriös bekannten Organisation leicht verändert, was der Angerufene aber oft nicht bemerkt. Diese Abzocker setzen dabei auf Verwechslung und überrumpeln euch damit, dass ihr mit einem kleinen Mitgliedsbeitrag Großes bewirken könnt.
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Neue Betrugsmasche mit Reinigungsservice

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Der freiste Versuch, euch zum Rückruf zu bewegen

Wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus wohnt und eines Tages einen Zettel einer Putzfirma im Treppenhaus oder in eurem Briefkasten vorfindet, mag das den einen oder anderen nicht großartig bewegen. Und das ist gut so. Denn wer sich wundert, dass das Treppenhaus mit einmal von einem professionellen Reinigungsservice geputzt werden soll, und die auf dem Zettel angegebene Servicenummer anruft, ist schnell Geld los. Denn Ziel dieser Zettel scheint es zu sein, euch zum Rückruf zu bewegen und Geld abzuzocken.
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Bei Anruf Verkaufsveranstaltung statt Gewinn

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Wenn ihr einen Gewinn am Parkplatz abholen sollt

Es klingt wie in einem schlechten Film, ist aber tatsächlich vorgekommen und eine anscheinend nicht unübliche Masche: Einige Personen haben sich bei der Polizei gemeldet, nachdem sie dubiose Anrufe über eine Gewinnmitteilung erhalten haben. Der Anrufer behauptete, dass der Angerufene im Zuge eines Preisausschreibens 100 Euro gewonnen hat. Um den Gewinn abzuholen, müsse man sich lediglich an einem Parkplatz treffen, der in diesem Fall in der Nähe der Angerufenen liegt. Hier stelle man dann ein Infomobil bereit, wobei Mitarbeiter die Gewinne dann persönlich auszahlen würden.
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Schutz vor Abzockern durch Eintrag in der „Telefonwerbesperrliste“?

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Abzocke als Schutz vor Betrügern

Wer sich gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in eine sogenannte „Telefonwerbesperrliste“ eintragen lässt, stellt unter Umständen schnell fest, dass es sich hierbei um einen eher wenig effizienten Trick gegen Abzocker handelt. Man kann sogar davon reden, dass ihr selbst einer Masche zum Opfer fallt, wenn ihr euch dort eintragen lasst. Denn es ist kaum möglich, euch derartig vor Werbeanrufen zu schützen. Viel eher ist es möglich, Abzocker in eben solche Listen einzutragen – und nicht die Verbraucher –, wie es etwa die Bundesnetzagentur macht, falls mehrfach Beschwerden über Telefonterror eingehen.
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Vorsicht vor „Deutsche Zentral Inkasso“

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„Webtains GmbH“ und „IContent GmbH“ wollen euer Geld

Die „Deutsche Zentral Inkasso“ ist vor allem im österreichischen Kärnten sehr negativ aufgefallen. Mehr als 150 Einwohner haben sich über Inkassoschreiben ebendieser Firma beschwert. Dabei wird versucht, offene Forderungen der „Webtains GmbH“ und „IContent GmbH“ einzufordern – zu Unrecht, da gar kein Anspruch besteht! In diesem Fall sind die Verbraucher in die sogenannte Gratisfalle getappt: Es wurden kostenfreie Leistungen angeboten, für die der Verbraucher nun zahlen soll.
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Vier Tipps gegen die Abzocke – so schützt ihr euch vor dreisten Telefonbetrügern

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Tipp 1:
Tankgutscheine, Reisen, Gewinnspiele – Schluss mit der Abzocke! Wie soll ich reagieren, wenn ich eine telefonische Mitteilung über einen Gewinn erhalte?

Geht davon aus, dass es sich um Abzocke handelt! So geht ihr erst einmal auf Nummer sicher und seid skeptisch, was in diesem Bereich generell gut ist. Wenn ihr über einen Gewinn benachrichtigt werdet und zu einer Zahlung oder der Herausgabe von Bankdaten aufgefordert werdet, heißt es Finger weg! Das ist ein klares Zeichen von unseriösem Verhalten und gefährlich!
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Wenn die Lottofirma diverse Male durchklingelt – gleich auflegen

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Wie Hunderte auf einen Lottobetrug reingefallen sind

Habt ihr genau im Blick, wo ihr mal was abgeschlossen beziehungsweise bestätigt habt? Wenn ihr regelmäßig an Gewinnspielen teilnehmt, kann man den Überblick durchaus schnell verlieren. Und genau das macht sich eine seltsame Lottofirma zunutze – durch dreiste Abzocke. Bei dieser Masche erhaltet ihr unzählige automatisierte Anrufe oder gar Mahnschreiben. Das Ziel: Man will euch weismachen, ihr habt einen Lottovertrag abgeschlossen. Dabei werdet ihr mit den angesprochenen Telefonaten und Mahnungen massiv unter Druck gesetzt. Leider scheint das bei vielen Personen Wirkung zu zeigen, denn es sind schon sehr viele auf die Masche hereingefallen.
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Verbraucherabzocken 2011 – die Verbraucherzentrale NRW zieht Bilanz

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An Ideen hat es den Betrügern und Abzocker auch im Jahr 2011 nicht gemangelt: Die Maschen reichten von der Anpreisung eines Autogewinns, eines Tankgutscheins, eines Stromvertrags oder eines attraktiven kostenlosen Abos bis hin zu Angeboten für Kaffeefahrten. Die Verbraucherzentrale NRW zieht Bilanz des Jahres 2011:

Werbeanrufe? Die sind doch verboten

Man möchte es aufgrund der Masse an Werbecalls kaum glauben: Aber derartige Werbeanrufe sind tatsächlich verboten! Und trotzdem versuchen es Abzocker immer wieder. Die Gründe sind einfach: Die Masche geht oft auf, und wenn der Abzocker aus dem Ausland agiert, kommt man als Geschädigter nur schlecht an die Betrüger ran. Und wenn man Geld überwiesen hat, ist dieses ohnehin so gut wie verloren. Top-Abzockskandal des Jahres 2011 war sicherlich die Betrugsmasche aus Istanbul, wo man einen brandneuen Mercedes im Wert von mehreren Zehntausend Euro als Gewinn versprochen hat. Zum Erhalt müsse man Geld vorab überweisen – einige Hundert Euro an Steuern und Überstellungsgebühren. Wer das tat, war sein Geld los – und der Abzocker um Einiges reicher. Abzocken mit Magazin-Abos wurden ebenfalls von vielen Geschädigten beklagt. Hier wurde unter anderem wie folgt vorgegangen: Abzocker rufen an und behaupten, dass gegen euch eine Forderung in Höhe von mehreren Hundert Euro vorliegt. Die Summe habe sich binnen der letzten Monate oder Jahre angesammelt, da ihr an einem Gewinnspiel teilgenommen haben sollt – irgendwo im Web. Das Angebot des Abzockers: Entweder ihr zahlt, oder ihr schließt ein Abo einer Zeitung ab. Nahrungsmittel- und Medikament-Proben wurden ebenfalls reichlich angeboten und auch angenommen, wonach allerdings ein teures Abo folgte.
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Tipp300 – teure Abzocke mit dem Magazin „Marisa“

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Die wertlose und teure Zeitschrift

Seit Kurzem beklagen sich mehr und mehr Verbraucher über die Masche von Tipp300 – zumindest geben sich die Anrufer bei dieser Masche am Telefon als Mitarbeiter dieser Firma aus. Um wen es sich hierbei aber genau handelt, ist noch nicht ganz geklärt. Klar ist aber, dass es sich hierbei um eine Abzocke handelt, bei der mit einem kostenlosen Zeitschriftentest geworben wird – aus kostenlos wird allerdings schnell eine Rechnung in Höhe von über 100 Euro.
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Abzockemethode der Firma „Gewinner-Zeit“ mit dem „Gewinner-Magazin“

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Schriftliche Erinnerung an ein (nie) geführtes Telefonat

Wurdet ihr von der Firma „Gewinner-Zeit“ angerufen, erhaltet ihr vermutlich in den nächsten Tagen ein Schreiben, in dem man euch unterstellt, dass ihr der Teilnahme an einer privaten Lotterie zugestimmt habt. Es kann aber auch passieren, dass ihr dasselbe Schreiben erhaltet, ohne jemals mit diesem Anbieter telefoniert zu haben. Diese unterstellte Teilnahme sei kostenpflichtig, sodass man nun einen entsprechenden Betrag an den Gewinnspielbetreiber entrichten müsse. Als weiteres Druckmittel gibt der Anbieter vor, dass man eine Tonaufzeichnung auf Band habe, mit der man den fernmündlichen Abschluss nachweisen könne. Nun heißt es für euch: Ruhe bewahren, denn es gibt die Masche, dass derartige Anbieter einfach so ein Schreiben raussenden, ohne dass ein Telefonat jemals stattgefunden hat. In diesem Fall könnt ihr das Schreiben eigentlich getrost in den Papierkorb werfen. Denn wie soll euch ein telefonischer Abschluss nachgewiesen werden, wenn ihr nie mit „Gewinner-Zeit“ telefoniert habt?
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