Schutz vor Abzockern durch Eintrag in der „Telefonwerbesperrliste“?

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Abzocke als Schutz vor Betrügern

Wer sich gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in eine sogenannte „Telefonwerbesperrliste“ eintragen lässt, stellt unter Umständen schnell fest, dass es sich hierbei um einen eher wenig effizienten Trick gegen Abzocker handelt. Man kann sogar davon reden, dass ihr selbst einer Masche zum Opfer fallt, wenn ihr euch dort eintragen lasst. Denn es ist kaum möglich, euch derartig vor Werbeanrufen zu schützen. Viel eher ist es möglich, Abzocker in eben solche Listen einzutragen – und nicht die Verbraucher –, wie es etwa die Bundesnetzagentur macht, falls mehrfach Beschwerden über Telefonterror eingehen.

Keiner kann eure Nummer unsichtbar machen

Wenn eure Nummer beispielsweise im Telefonbuch steht oder online bei diversen Branchenbüchern einsehbar ist, hilft selbst die teuerste Sperrliste nicht. Es kann auch durchaus der Fall sein, dass eure Nummer im Zuge des illegalen Datenhandels getauscht wird. So haben gleich mehrere Abzocker Kenntnis über eure Daten. Auch hier wird deutlich, dass eine Eintragung eurer Nummer in eine Sperrliste keinen Effekt haben kann, wenn diese bereits im Umlauf ist.

Abzocker mit der Sperrliste

Gerade ältere Damen und Herren+, die schon öfters am Telefon belästigt wurden, freuen sich über den freundlichen Anrufer, der gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von knapp 40 Euro eine Eintragung in die Werbesperrliste vornehmen möchte. Dass das technisch in der Form allerdings leichter gesagt als getan ist, durchschauen viele Senioren nicht – auch aufgrund geringer Erfahrungen mit dem Internet. Aber gerade Senioren zählen vermehrt zu den Opfern dieser Abzocke. Auch, weil diese ihre Rufnummer oftmals im Telefonbuch veröffentlichen. Lasst euch also von dieser Masche, die euch vor anderen Betrügereien auch nicht schützen kann, keinesfalls ködern.

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