Wenn die Lottofirma diverse Male durchklingelt – gleich auflegen

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Wie Hunderte auf einen Lottobetrug reingefallen sind

Habt ihr genau im Blick, wo ihr mal was abgeschlossen beziehungsweise bestätigt habt? Wenn ihr regelmäßig an Gewinnspielen teilnehmt, kann man den Überblick durchaus schnell verlieren. Und genau das macht sich eine seltsame Lottofirma zunutze – durch dreiste Abzocke. Bei dieser Masche erhaltet ihr unzählige automatisierte Anrufe oder gar Mahnschreiben. Das Ziel: Man will euch weismachen, ihr habt einen Lottovertrag abgeschlossen. Dabei werdet ihr mit den angesprochenen Telefonaten und Mahnungen massiv unter Druck gesetzt. Leider scheint das bei vielen Personen Wirkung zu zeigen, denn es sind schon sehr viele auf die Masche hereingefallen.

Wer nicht reagiert, hat die Mahnung im Briefkasten

Diese dubiose Lottofirma ruft Tag und Nacht so lange mit unbekannter Nummer an, bis ihr abnehmt. Eine Bandstimme behauptet, dass ihr schnellstens einen Lottovertrag bezahlen müsst. Reagiert ihr nun nicht, wird euch eine Mahnung zugeschickt. Viele Verbraucher zeigen sich eingeschüchtert und zahlen die Zeche – selbstverständlich zu Unrecht! Denn die Verbraucherzentrale kennt diese unrechtmäßige Masche bereits, hinter der sich das Unternehmen Compresent Erfurt GmbH beziehungsweise Lotto 3.000 verbirgt.

Wie ihr gegen Lotto 3.000 vorgehen könnt

Mittlerweile sind viele Instanzen dabei, dem Anbieter das Handwerk zu legen. Sollte euch dennoch ein Schreiben erreichen: Gebt auf keinen Fall eure Bankdaten heraus. Am Besten reagiert ihr gar nicht. Denn der Abzocker hat in der Praxis keinerlei Handhabe, um euch einen Abschluss nachzuweisen, wenn ihr keinen getätigt habt. Auch wenn darauf hingewiesen wird, dass eine Tonbandaufnahme vorliegen soll, auf der ihr zugestimmt hättet, solltet ihr euch von diesen zumeist leeren Drohungen nicht beeindrucken lassen. Daher ist es auch wichtig, dass ihr möglichst sofort auflegt und nichts sagt, das euch hinterher womöglich zur Last gelegt werden könnte. Wenn ihr dennoch reagieren möchtet, solltet ihr Widerspruch einlegen oder eine schriftliche Ausführung des Pseudo-Vertrags verlangen. In der Regel reicht die Devise „nicht reagieren“ allerdings aus.

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