Abzockemethode der Firma „Gewinner-Zeit“ mit dem „Gewinner-Magazin“

Facebooktwitterpinteresttumblrmail

Schriftliche Erinnerung an ein (nie) geführtes Telefonat

Wurdet ihr von der Firma „Gewinner-Zeit“ angerufen, erhaltet ihr vermutlich in den nächsten Tagen ein Schreiben, in dem man euch unterstellt, dass ihr der Teilnahme an einer privaten Lotterie zugestimmt habt. Es kann aber auch passieren, dass ihr dasselbe Schreiben erhaltet, ohne jemals mit diesem Anbieter telefoniert zu haben. Diese unterstellte Teilnahme sei kostenpflichtig, sodass man nun einen entsprechenden Betrag an den Gewinnspielbetreiber entrichten müsse. Als weiteres Druckmittel gibt der Anbieter vor, dass man eine Tonaufzeichnung auf Band habe, mit der man den fernmündlichen Abschluss nachweisen könne. Nun heißt es für euch: Ruhe bewahren, denn es gibt die Masche, dass derartige Anbieter einfach so ein Schreiben raussenden, ohne dass ein Telefonat jemals stattgefunden hat. In diesem Fall könnt ihr das Schreiben eigentlich getrost in den Papierkorb werfen. Denn wie soll euch ein telefonischer Abschluss nachgewiesen werden, wenn ihr nie mit „Gewinner-Zeit“ telefoniert habt?

Bekannte Nummern von „Gewinner-Zeit“ sind 08005888721 und 071123320240

Unser User Pouzo sagte folgendes dazu:

Ich kann das genauso bestätigen. Über 600,- zahlen. Kto Daten abgleichen etc. Penetrant und aufdringlich. Heute Anruf von der 0180 Nr und einen gleichen Anruf von 0711/23320240. Diese Leute sind schlimm.

Falls der Werbeanruf im Vorfeld erfolgt ist

Habt ihr einen Anruf von „Gewinner-Zeit“ erhalten, solltet ihr der Forderung unter Umständen widersprechen – das ist aber gar nicht so einfach. Denn die Abzocker datieren das Schreiben einige Tage zurück, sodass die zweiwöchige Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, wenn ihr die Zahlungsaufforderung erhaltet. Aber auch in diesem Fall solltet Ihr Ruhe bewahren: Erstens sind die Werbeanrufe unerlaubt, sodass sich die Firma hier auf einen Sachverhalt bezieht, der im juristischen Sinne absolut ungerechtfertigt ist. Ferner sind Aufzeichnungen ebenfalls nicht erlaubt. Und ihr könnt sicher sein, dass eine derartige Aufzeichnung gar nicht vorliegt und einfach nur als Druckmittel verwendet wird. Falls ihr euch nicht sicher seid, ob ihr einer derartigen Leistung am Telefon nicht vielleicht doch zugestimmt habt, braucht ihr ebenfalls nicht zu zahlen. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen möchtet, solltet ihr schriftlich widersprechen oder einmal die Verbraucherzentrale eures Vertrauens kontaktieren.

Kombination Gewinnspiel und Abo

Es kommt immer häufiger vor, dass ein Gewinnspiel beworben wird, welches dann in einer Abofalle endet. Das ist illegal und schlichtweg Betrug, scheint aber in vielen Fällen zu klappen – oftmals bei älteren Mitbürgern. Ihr könnt aber stets davon ausgehen, dass Werbeanrufe in der Regel nicht seriös sind. Gerade wenn ihr eine ausländische Nummer auf dem Display habt oder wenn der Anrufer gar keine Rufnummer mitsendet, solltet ihr von einer Abzocke ausgehen. „Gewinner-Zeit“ agiert beispielsweise aus Großbritannien, was es hiesigen Behörden erschwert, an die Abzocker heranzukommen.

Facebooktwitteryoutubeinstagram

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.