Schlagwort-Archive: Gericht

LG Osnabrück: Pinganrufe mit Mehrwertdiensten sind Betrug

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Das Landgericht Osnabrück (LG) musste sich im März mit einem Fall von Telefonabzocke durch Pinganrufe befassen. Konkret ging es im verhandelten Fall um drei Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, mittels Computer mehrere Millionen Telefonnummern so kurz angewählt zu haben, dass die Telefonbesitzer gar keine Möglichkeit hatten den Anruf entgegen zu nehmen. Eine Praxis, die auch als Pinganruf bekannt ist, und die Angerufenen veranlassen soll zurückzurufen.
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Haftstrafe wegen Abzocke mit Produkttests: Statt Fernseher gab es Schlüsselanhänger

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Vorsicht vor Produkttests

Das Landgericht Lüneburg hat einen Betrüger zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er und seine Frau haben über Jahre hinweg mehrere Millionen Euro mit sogenannten Produkttests erschlichen. Dabei wurden Verbraucher kontaktiert, mit dem Angebot, an Produkttests teilzunehmen. Die getesteten Geräte sollten die Tester im Anschluss behalten dürfen – gegen eine Gebühr von maximal 96 Euro. Nachdem die Verbraucher überwiesen haben, gab es anstelle eines Fernsehers oder einer Stereoanlage allerdings minderwertige Artikel wie Kleber oder Schlüsselanhänger. Im Gericht war die Rede von mehr als 30.000 Opfern und einer Beute in Höhe von mindestens drei Millionen Euro.
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1.000 statt 10 Euro! Wenn das Prepaid Handy zur Kostenfalle wird

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Wenn die Kostenkontrolle nicht mehr funktioniert

Es gibt diverse Handyangebote im Prepaidumfeld, die eine volle Kostenkontrolle versprechen. Und eben aus diesem Grund greifen sehr viele Handynutzer zu den übersichtlichen und mittlerweile auch sehr günstig gewordenen Prepaidtarifen. Bei vielen Anbietern kann man die automatische Abbuchung beziehungsweise Geldaufladung wählen. Wird ein gewisser Guthabenbetrag unterschritten, bucht der Anbieter zum Beispiel 10 oder 15 Euro nach, damit wieder genug Guthaben vorhanden ist. Das klappt wunderbar – aber auch nur dann, wenn man die Kosten und vor allem das Kleingedruckte des Vertrags geprüft hat. Denn auch wenn das Telefonieren oder auch SMS schreiben günstig ist, heißt das noch lange nicht, dass dies auch für das mobile Surfen gilt! Denn hier wird oft ganz anders abgerechnet. Und dies ist besonders dann tückisch, wenn ihr euch ein Smartphone anschafft und auf den alten Prepaidtarif zugreift.
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Rechnung nach Abzocke erhalten? Tellows sagt euch, was nun zu tun ist

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Wenn der Abzocker sich meldet

Habt ihr im Internet etwas offensichtlich Kostenloses heruntergeladen, erhaltet aber dennoch eine Rechnung vom Anbieter? Oder wird euch unterstellt, an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, für das ihr nun zahlen sollt? Die Lösung lautet: Bleibt ruhig und gelassen. Lasst euch weder von Rechnungen noch von Anrufen oder auch Drohungen einschüchtern. Ebenfalls Mahnschreiben durch Anwälte oder Inkassounternehmen könnt ihr getrost ignorieren. Warum das so ist, lest ihr im Folgenden.
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Abgezockt worden? Das rät die Verbraucherzentrale

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Rechnung bekommen? Einfach nicht reagieren

Mehrere Hunderttausend Deutsche wurden bereits auf irgendeine Weise online oder telefonisch abgezockt. Beispielsweise durch einen harmlos wirkenden Download oder durch den Klick, um ein kleines, unscheinbar wirkendes Kästchen zu bestätigen. Denn so schnell kann es gehen. Kleinigkeiten reichen teilweise bereits aus, um einer Abofalle zum Opfer zu fallen. Und wenn dies passiert ist, erreicht euch zumeist schon wenige Tage später eine Rechnung. Teilweise sparen sich die Abzocker diesen ersten Schritt sogar und schicken euch einfach gleich eine Mahnung – zum Beispiel mit dem Hinweis, dass ihr bereits in Verzug geraten seid. Wer sich nicht sicher ist, wie er reagieren soll, wendet sich an die Verbraucherzentrale. Und diese rät: Einfach gar nicht reagieren! Dasselbe gilt für Schreiben von Inkassounternehmen oder auch Rechtsanwälten. Denn diese handeln lediglich im Interesse des Abzockers, wissen also gar nichts über die Machenschaften ihres Mandanten.
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Smartphone und Prepaid – eine gefährliche Kombination

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Internetkosten werden nicht über das Guthaben abgerechnet

Prepaid steht im Normalfall für volle Kostenkontrolle – und mittlerweile auch für niedrige Gesprächs- und SMS-Gebühren. Gerade wer das Handy lediglich zum Telefonieren und SMS schreiben nutzt und nicht so viel wert auf das Handy legt, kann mit einem Prepaidtarif punkten. Gerne wird dieses Prinzip auch bei Kindern und Jugendlichen verwendet – zum Zweck der Kostenkontrolle. Ihr solltet aber darauf achten, dass sich Prepaidtarife sehr oft nur dann lohnen, wenn ihr nicht ins Internet geht. Denn dann können in Einzelfällen horrende Kosten entstehen. Habt ihr euch beispielsweise für ein Prepaidprodukt mit Limit entschieden, sodass ihr beispielsweise nicht mehr als 39 Euro im Monat zahlt und darauf hingewiesen werden, wenn euer Guthaben aufgebraucht ist, bezieht sich dies oftmals lediglich auf SMS und Telefonie – aber nicht auf die Nutzung des Internets! Denn bei vielen Anbietern werden die Gebühren für das mobile Surfen über eine separate Rechnung ermittelt. Und dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass ihr hohe Kosten verursacht, ohne dass ihr darüber informiert werdet, denn das Guthaben bleibt gleich.
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