Haftstrafe wegen Abzocke mit Produkttests: Statt Fernseher gab es Schlüsselanhänger

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Vorsicht vor Produkttests

Das Landgericht Lüneburg hat einen Betrüger zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er und seine Frau haben über Jahre hinweg mehrere Millionen Euro mit sogenannten Produkttests erschlichen. Dabei wurden Verbraucher kontaktiert, mit dem Angebot, an Produkttests teilzunehmen. Die getesteten Geräte sollten die Tester im Anschluss behalten dürfen – gegen eine Gebühr von maximal 96 Euro. Nachdem die Verbraucher überwiesen haben, gab es anstelle eines Fernsehers oder einer Stereoanlage allerdings minderwertige Artikel wie Kleber oder Schlüsselanhänger. Im Gericht war die Rede von mehr als 30.000 Opfern und einer Beute in Höhe von mindestens drei Millionen Euro.

Callcenterbetrieb

Das Ehepaar hat in den Jahren 2006 und 2007 von einem Callcenter aus agiert und Produkttests zudem über das Internet angeboten. Die auf Bewährung verurteilte Ehefrau des Hauptangeklagten hat selbst während der Prozess bereits lief weitere Geschäfte getätigt. Falls Kunden nicht gezahlt haben beziehungsweise Geld zurückbuchen ließen, wurde sogar ein Inkassounternehmen vonseiten der Verurteilten eingeschaltet. Dadurch seien allein im Jahr 2011 etwa 900.000 Euro abgezockt worden.

Vorsicht vor Produkttests

Es gibt viele Angebote – von Gewinnspielteilnahmen über Sofortgewinne bis hin zu Sachpreisen –, von denen sehr viele unseriös sind. Das seht ihr am Beispiel des Produkttest-Abzockers. Dementsprechend wichtig ist es, für derartige Angebote sensibilisiert zu sein und stets auf Nummer sicher zu gehen. Niemand hat in dieser Branche etwas zu verschenken – und falls doch, wird es sich um tendenziell minderwertige Produkte handeln, die ihr für wenige Euro anderweitig erwerben könnt. Falls euch Produkttests angeboten werden, solltet ihr unbedingt die Seriosität des jeweiligen Anbieters prüfen. Falls euch ein Gerät zum Kauf nach dem Test angeboten wird, solltet ihr das Kleingedruckte genau lesen und sicherstellen, dass der jeweilige Artikel schriftlich klar definiert wird.

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