Schlagwort-Archive: Telefonspam

Wenn aus dem Probeangebot ein Abo wird

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Telefonwerbung für Medikamente

Im Fokus von Abzockern stehen zunehmend ältere Mitbürger. Und in einigen Fällen werden sogar körperliche Gebrechen zum Zweck der Abzocke genutzt. Und die Methode hat durchaus Erfolg: Denn wer auf Medikamente angewiesen ist, kennt die hohen Preise. Da möchte man gerne den einen oder anderen Euro sparen. Genau das wird bei ebendieser Telefonwerbung angeboten: Ihr erhaltet sogenannte Ginkgo-Präparate zu sehr günstigen Preisen. Zumindest wird euch das am Telefon gesagt. Anschließend wird euch eine Testlieferung zugeschickt – und dann wird es teuer.
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Mitleidsmasche, um Artikel an Gewerbe zu verkaufen

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Wenn mit dem Gewissen gespielt wird

Wenn euch bei der Arbeit ein Anruf von einer karitativen Unterstützung ereilt, solltet ihr zweimal nachfragen, worum es sich handelt. Denn es gibt die ominöse Masche, bei der sich Anrufer als Mitarbeiter einer Hilfseinrichtung ausgeben und etwas verkaufen möchten – beispielsweise Toilettenpapier, Seife oder andere Verbrauchsmaterialien, wie sie in Unternehmen anzutreffen sind. Dabei weisen diese Anrufer darauf hin, dass ihr zum Beispiel einen Behindertenverein oder eine sonstige karitative Einrichtung signifikant unterstützen würdet. Bei dieser Masche geben Anrufer allerdings lediglich vor, dass sie im Sinne einer derartigen Einrichtung handeln. Hingegen handelt es sich dabei weder um exklusive Materialien noch um Einnahmen für den guten Zweck, sondern um minderwertige, viel zu teure Produkte, die im eigentlichen Sinne nur der Abzocke dienen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr den Anrufer einige Rückfragen zur Organisation stellen. Der Abzocker weicht hier zumeist aus. Wenn ihr aber meint, dass es sich um einen seriösen Anbieter handeln könnte, den ihr gerne unterstützen würdet, lasst euch Informationsmaterialien oder Vergleichbares zum Zweck der Angebotserstellung zusenden. Dies ist in der Regel der normale Ablauf, der dann auch von jeder karitativen Einrichtung gerne so abgewickelt wird.

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Bei Anruf Verkaufsveranstaltung statt Gewinn

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Wenn ihr einen Gewinn am Parkplatz abholen sollt

Es klingt wie in einem schlechten Film, ist aber tatsächlich vorgekommen und eine anscheinend nicht unübliche Masche: Einige Personen haben sich bei der Polizei gemeldet, nachdem sie dubiose Anrufe über eine Gewinnmitteilung erhalten haben. Der Anrufer behauptete, dass der Angerufene im Zuge eines Preisausschreibens 100 Euro gewonnen hat. Um den Gewinn abzuholen, müsse man sich lediglich an einem Parkplatz treffen, der in diesem Fall in der Nähe der Angerufenen liegt. Hier stelle man dann ein Infomobil bereit, wobei Mitarbeiter die Gewinne dann persönlich auszahlen würden.
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Schutz vor Abzockern durch Eintrag in der „Telefonwerbesperrliste“?

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Abzocke als Schutz vor Betrügern

Wer sich gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in eine sogenannte „Telefonwerbesperrliste“ eintragen lässt, stellt unter Umständen schnell fest, dass es sich hierbei um einen eher wenig effizienten Trick gegen Abzocker handelt. Man kann sogar davon reden, dass ihr selbst einer Masche zum Opfer fallt, wenn ihr euch dort eintragen lasst. Denn es ist kaum möglich, euch derartig vor Werbeanrufen zu schützen. Viel eher ist es möglich, Abzocker in eben solche Listen einzutragen – und nicht die Verbraucher –, wie es etwa die Bundesnetzagentur macht, falls mehrfach Beschwerden über Telefonterror eingehen.
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Vier Tipps gegen die Abzocke – so schützt ihr euch vor dreisten Telefonbetrügern

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Tipp 1:
Tankgutscheine, Reisen, Gewinnspiele – Schluss mit der Abzocke! Wie soll ich reagieren, wenn ich eine telefonische Mitteilung über einen Gewinn erhalte?

Geht davon aus, dass es sich um Abzocke handelt! So geht ihr erst einmal auf Nummer sicher und seid skeptisch, was in diesem Bereich generell gut ist. Wenn ihr über einen Gewinn benachrichtigt werdet und zu einer Zahlung oder der Herausgabe von Bankdaten aufgefordert werdet, heißt es Finger weg! Das ist ein klares Zeichen von unseriösem Verhalten und gefährlich!
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Wenn die Lottofirma diverse Male durchklingelt – gleich auflegen

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Wie Hunderte auf einen Lottobetrug reingefallen sind

Habt ihr genau im Blick, wo ihr mal was abgeschlossen beziehungsweise bestätigt habt? Wenn ihr regelmäßig an Gewinnspielen teilnehmt, kann man den Überblick durchaus schnell verlieren. Und genau das macht sich eine seltsame Lottofirma zunutze – durch dreiste Abzocke. Bei dieser Masche erhaltet ihr unzählige automatisierte Anrufe oder gar Mahnschreiben. Das Ziel: Man will euch weismachen, ihr habt einen Lottovertrag abgeschlossen. Dabei werdet ihr mit den angesprochenen Telefonaten und Mahnungen massiv unter Druck gesetzt. Leider scheint das bei vielen Personen Wirkung zu zeigen, denn es sind schon sehr viele auf die Masche hereingefallen.
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Abzockemethode der Firma „Gewinner-Zeit“ mit dem „Gewinner-Magazin“

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Schriftliche Erinnerung an ein (nie) geführtes Telefonat

Wurdet ihr von der Firma „Gewinner-Zeit“ angerufen, erhaltet ihr vermutlich in den nächsten Tagen ein Schreiben, in dem man euch unterstellt, dass ihr der Teilnahme an einer privaten Lotterie zugestimmt habt. Es kann aber auch passieren, dass ihr dasselbe Schreiben erhaltet, ohne jemals mit diesem Anbieter telefoniert zu haben. Diese unterstellte Teilnahme sei kostenpflichtig, sodass man nun einen entsprechenden Betrag an den Gewinnspielbetreiber entrichten müsse. Als weiteres Druckmittel gibt der Anbieter vor, dass man eine Tonaufzeichnung auf Band habe, mit der man den fernmündlichen Abschluss nachweisen könne. Nun heißt es für euch: Ruhe bewahren, denn es gibt die Masche, dass derartige Anbieter einfach so ein Schreiben raussenden, ohne dass ein Telefonat jemals stattgefunden hat. In diesem Fall könnt ihr das Schreiben eigentlich getrost in den Papierkorb werfen. Denn wie soll euch ein telefonischer Abschluss nachgewiesen werden, wenn ihr nie mit „Gewinner-Zeit“ telefoniert habt?
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Harte Strafen für Abzocker: Bundesjustizministerin geht gegen Abofallen vor

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Vorgehen gegen Abos und Inkasso

Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat angekündigt, die Rechte der Verbraucher stärker schützen zu wollen. Im Fokus steht dabei die Bekämpfung von Abzockern und deren Methoden, wobei auch Inkassobüros zunehmend ins Fadenkreuz gelangen. Verbraucher sind „ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will“, hat die Ministerin gegenüber der SZ geäußert. Das klingt gut, denn insbesondere Abofallen sind in den vergangenen Jahren zu einer wahren Plage geworden. Callcenter rufen dabei vehement an – teilweise wieder und wieder, auch in den Abend- und Nachtstunden. Mittlerweile ist von einem wahren Telefonterror die Rede. Im Fokus stehen immer wieder insbesondere Senioren, denen von den gut geschulten Mitarbeitern Abos aufgeschwatzt werden sollen.
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Werbeanrufe: Vorsicht vor Handy- und Tarifangeboten

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Wenn der alte Provider anruft

Es klang nach einem normalen Anruf des Handyanbieters. Dieser bot einer Verbraucherin telefonisch ein als kostenlos beworbenes Infopaket an. „Das klingt erst mal gut“, dachte sich die Dame, und stimmte der postalischen Zusendung zu. Statt des versprochenen Pakets erhielt die junge Frau allerdings eine Auftragsbestätigung über eine Vertragsverlängerung. Und das, obwohl doch lediglich von einem Infopaket die Rede war. Und eigentlich wollte sie einen neuen Vertrag bei einem anderen Provider abschließen.
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Änderung des Telekommunikationsgesetzes – 3 Fragen und 3 Antworten zum Thema Telefonabzocke

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Mit der jüngsten Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll dieses vor allem Verbraucher besser schützen. Tellows verrät euch, was sich in Bezug auf teure Warteschleifen und Telefonabzocke für euch ändert.

Sind Warteschleifen nach der Änderung generell kostenlos?

Ja und nein! Ihr werdet in Zukunft erst dann bezahlen müssen, wenn der Kontakt mit einem Mitarbeiter hergestellt wird. Hier muss zwischen dem Zeitraum der Verabschiedung der Gesetzesänderung und der Umstellung unterschieden werden. Denn die Dienstleister benötigen einige Zeit, um ihr Modell auf die neuen Richtlinien anzupassen. Das bedeutet, dass Warteschleifenbetreiber nach einer Übergangszeit von einem Jahr dafür sorgen müssen, dass erst dann Kosten entstehen dürfen, wenn euch weitergeholfen wird, sodass während der Wartezeit nichts berechnet werden darf. Bereits drei Monate nach der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung sind für euch die ersten zwei Warteminuten kostenlos. Für jede weitere Minute fallen bis zur endgültigen Umstellung hingegen erst einmal noch Kosten an.
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