Änderung des Telekommunikationsgesetzes – 3 Fragen und 3 Antworten zum Thema Telefonabzocke

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Mit der jüngsten Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll dieses vor allem Verbraucher besser schützen. Tellows verrät euch, was sich in Bezug auf teure Warteschleifen und Telefonabzocke für euch ändert.

Sind Warteschleifen nach der Änderung generell kostenlos?

Ja und nein! Ihr werdet in Zukunft erst dann bezahlen müssen, wenn der Kontakt mit einem Mitarbeiter hergestellt wird. Hier muss zwischen dem Zeitraum der Verabschiedung der Gesetzesänderung und der Umstellung unterschieden werden. Denn die Dienstleister benötigen einige Zeit, um ihr Modell auf die neuen Richtlinien anzupassen. Das bedeutet, dass Warteschleifenbetreiber nach einer Übergangszeit von einem Jahr dafür sorgen müssen, dass erst dann Kosten entstehen dürfen, wenn euch weitergeholfen wird, sodass während der Wartezeit nichts berechnet werden darf. Bereits drei Monate nach der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung sind für euch die ersten zwei Warteminuten kostenlos. Für jede weitere Minute fallen bis zur endgültigen Umstellung hingegen erst einmal noch Kosten an.

Was ändert sich, wenn Smartphone-Nutzer versehentlich einen Werbebanner anklicken und dadurch ein Abo abschließen?

Wenn ein Drittanbieter eine Leistung über eure Handyrechnung abbuchen möchte, geschieht dieses durch das Warp-Billing. Im Zuge der Veränderung des Telekommunikationsgesetztes haben Kunden nun die Option, das Warp-Billing sperren zu lassen. Dadurch habt ihr eine bessere Kostenkontrolle und seid besser vor Abo-Abzocken durch Werbebanner geschützt. Ferner habt ihr nun die Möglichkeit, gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen zu können. Dies war vorher nicht möglich und erschwerte sich besonders dadurch, dass euer Mobilfunkanbieter verpflichtet war, die Leistung des Drittanbieters auf der Rechnung auszuweisen. Ihr könnt damit nun also gezielt gegen einen Posten vorgehen und hier sogar eine Anschlusssperre einrichten.

Was ändert sich bei Werbeanrufen?

Werbeanrufe mit unbekannter Nummer sind bereits seit geraumer Zeit unrechtmäßig. Wir raten euch sofort aufzulegen, wenn euch jemand etwas mit unbekannter Rufnummer anbietet! Ihr sollt in Zukunft aber generell besser geschützt werden. Denn viele Abzocker verstecken sich hinter umgeleiteten oder nicht rückverfolgbaren Rufnummern. Das ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß kann mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden (vorher bis zu 10.000 Euro). Dennoch solltet ihr davon ausgehen, dass sich Betrüger nicht unbedingt an dieses straffere Gesetz halten und weiterhin mit entsprechenden Tricks versuchen werden, an euer Geld zu kommen.

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