Wenn aus dem Probeangebot ein Abo wird

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Telefonwerbung für Medikamente

Im Fokus von Abzockern stehen zunehmend ältere Mitbürger. Und in einigen Fällen werden sogar körperliche Gebrechen zum Zweck der Abzocke genutzt. Und die Methode hat durchaus Erfolg: Denn wer auf Medikamente angewiesen ist, kennt die hohen Preise. Da möchte man gerne den einen oder anderen Euro sparen. Genau das wird bei ebendieser Telefonwerbung angeboten: Ihr erhaltet sogenannte Ginkgo-Präparate zu sehr günstigen Preisen. Zumindest wird euch das am Telefon gesagt. Anschließend wird euch eine Testlieferung zugeschickt – und dann wird es teuer.

Wenn Proben teuer bezahlt werden müssen

Wer sich bei dieser Masche für die Probelieferung entschiedet hat, ist gleichzeitig ein teures Abonnement eingegangen. Denn im Anschluss an die Testlieferung erhaltet ihr weitere kostenpflichtige Lieferungen mit dazugehöriger Rechnungsstellung. In einem Fall hat eine Dame eine Probelieferung von Kapseln bestellt, die das allgemeine Wohlbefinden verbessern sollen. Dabei wurden zwei Packungen des Wundermittels mit vergleichsweise günstigen 75 Euro berechnet. Das Produkt kam, die Pillen wurden ausprobiert, hatten aber keinerlei Wirkung. So hat die Dame das Abonnement schriftlich gekündigt und eine Bestätigung erhalten. Allerdings befand sich einige Tage später eine erneute Sendung mit dem Präparat im Briefkasten – wiederum für 75 Euro. Und das war sogar korrekt, da die Geschädigte im Rahmen des fernmündlichen Vertrags einer weiteren Lieferung zugestimmt hatte.

Am Besten gar nicht annehmen

Gerade im Bereich der telefonischen Akquise kann es schnell passieren, dass man etwas bestellt, ohne die Details zu kennen. So ist es auch in diesem Fall passiert, wobei man davon ausgegangen war, lediglich eine einmalige Probelieferung zu erhalten, gleich aber auch eine weitere Lieferung mit abgeschlossen hat. Habt ihr unwissentlich einer solchen Lieferung zugestimmt, solltet ihr vom zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen – und zwar stets schriftlich per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht. Diese Frist gilt immer ab Erhalt der Ware. Ein bloßes Zurückschicken ist in der Praxis hingegen zumeist weniger effektiv.

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