Schlagwort-Archive: Nervige Anrufe

Kostspieliger Rückruf: Abzocke mit 0137-Nummer

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Rückruf vermeiden

Wenn es auf dem Handy klingelt, nimmt man ab. Wenn es nur kurz anklingelt, rufen viele die angegebene Nummer zurück. Und eben das kann horrende Kosten verursachen. So ist es auch bei einer neuen Masche, um Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Anrufer lässt bei euch nur kurz anklingeln und sendet seine Nummer mit. Wer einen wichtigen Anruf erwartet oder einfach neugierig ist, ruft zurück. Und eben das solltet ihr in diesem Fall nicht tun – zumindest dann nicht, wenn eine spezielle 0137-Nummer angezeigt wird.
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Unseriöse Inkassofirmen – 99 Prozent arbeiten unseriös

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Inkassoabzocke nimmt zu

Das böse Abzockspiel mit den falschen Inkassobüros nimmt kontinuierlich zu. 4.000 Beschwerden sind vom Verbraucherzentrale Bundesverband allein in Bezug auf Inkassobüros genauestens untersucht wurden. Das Ergebnis: Mehr als 99 Prozent arbeiten unseriös! Willkür, hohe Gebühren und unberechtigte Zahlungsaufforderungen gehören praktisch schon zum Alltag. Im Fokus stehen dabei ungerechtfertigte Forderungen resultierend aus Abofallen oder untergeschobenen Verträgen aus Gewinnspielen sowie unerlaubte Telefonwerbung.
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Schutz vor Abzockern durch Eintrag in der „Telefonwerbesperrliste“?

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Abzocke als Schutz vor Betrügern

Wer sich gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in eine sogenannte „Telefonwerbesperrliste“ eintragen lässt, stellt unter Umständen schnell fest, dass es sich hierbei um einen eher wenig effizienten Trick gegen Abzocker handelt. Man kann sogar davon reden, dass ihr selbst einer Masche zum Opfer fallt, wenn ihr euch dort eintragen lasst. Denn es ist kaum möglich, euch derartig vor Werbeanrufen zu schützen. Viel eher ist es möglich, Abzocker in eben solche Listen einzutragen – und nicht die Verbraucher –, wie es etwa die Bundesnetzagentur macht, falls mehrfach Beschwerden über Telefonterror eingehen.
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Vier Tipps gegen die Abzocke – so schützt ihr euch vor dreisten Telefonbetrügern

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Tipp 1:
Tankgutscheine, Reisen, Gewinnspiele – Schluss mit der Abzocke! Wie soll ich reagieren, wenn ich eine telefonische Mitteilung über einen Gewinn erhalte?

Geht davon aus, dass es sich um Abzocke handelt! So geht ihr erst einmal auf Nummer sicher und seid skeptisch, was in diesem Bereich generell gut ist. Wenn ihr über einen Gewinn benachrichtigt werdet und zu einer Zahlung oder der Herausgabe von Bankdaten aufgefordert werdet, heißt es Finger weg! Das ist ein klares Zeichen von unseriösem Verhalten und gefährlich!
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Verbraucherabzocken 2011 – die Verbraucherzentrale NRW zieht Bilanz

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An Ideen hat es den Betrügern und Abzocker auch im Jahr 2011 nicht gemangelt: Die Maschen reichten von der Anpreisung eines Autogewinns, eines Tankgutscheins, eines Stromvertrags oder eines attraktiven kostenlosen Abos bis hin zu Angeboten für Kaffeefahrten. Die Verbraucherzentrale NRW zieht Bilanz des Jahres 2011:

Werbeanrufe? Die sind doch verboten

Man möchte es aufgrund der Masse an Werbecalls kaum glauben: Aber derartige Werbeanrufe sind tatsächlich verboten! Und trotzdem versuchen es Abzocker immer wieder. Die Gründe sind einfach: Die Masche geht oft auf, und wenn der Abzocker aus dem Ausland agiert, kommt man als Geschädigter nur schlecht an die Betrüger ran. Und wenn man Geld überwiesen hat, ist dieses ohnehin so gut wie verloren. Top-Abzockskandal des Jahres 2011 war sicherlich die Betrugsmasche aus Istanbul, wo man einen brandneuen Mercedes im Wert von mehreren Zehntausend Euro als Gewinn versprochen hat. Zum Erhalt müsse man Geld vorab überweisen – einige Hundert Euro an Steuern und Überstellungsgebühren. Wer das tat, war sein Geld los – und der Abzocker um Einiges reicher. Abzocken mit Magazin-Abos wurden ebenfalls von vielen Geschädigten beklagt. Hier wurde unter anderem wie folgt vorgegangen: Abzocker rufen an und behaupten, dass gegen euch eine Forderung in Höhe von mehreren Hundert Euro vorliegt. Die Summe habe sich binnen der letzten Monate oder Jahre angesammelt, da ihr an einem Gewinnspiel teilgenommen haben sollt – irgendwo im Web. Das Angebot des Abzockers: Entweder ihr zahlt, oder ihr schließt ein Abo einer Zeitung ab. Nahrungsmittel- und Medikament-Proben wurden ebenfalls reichlich angeboten und auch angenommen, wonach allerdings ein teures Abo folgte.
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Tipp300 – teure Abzocke mit dem Magazin „Marisa“

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Die wertlose und teure Zeitschrift

Seit Kurzem beklagen sich mehr und mehr Verbraucher über die Masche von Tipp300 – zumindest geben sich die Anrufer bei dieser Masche am Telefon als Mitarbeiter dieser Firma aus. Um wen es sich hierbei aber genau handelt, ist noch nicht ganz geklärt. Klar ist aber, dass es sich hierbei um eine Abzocke handelt, bei der mit einem kostenlosen Zeitschriftentest geworben wird – aus kostenlos wird allerdings schnell eine Rechnung in Höhe von über 100 Euro.
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Harte Strafen für Abzocker: Bundesjustizministerin geht gegen Abofallen vor

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Vorgehen gegen Abos und Inkasso

Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat angekündigt, die Rechte der Verbraucher stärker schützen zu wollen. Im Fokus steht dabei die Bekämpfung von Abzockern und deren Methoden, wobei auch Inkassobüros zunehmend ins Fadenkreuz gelangen. Verbraucher sind „ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will“, hat die Ministerin gegenüber der SZ geäußert. Das klingt gut, denn insbesondere Abofallen sind in den vergangenen Jahren zu einer wahren Plage geworden. Callcenter rufen dabei vehement an – teilweise wieder und wieder, auch in den Abend- und Nachtstunden. Mittlerweile ist von einem wahren Telefonterror die Rede. Im Fokus stehen immer wieder insbesondere Senioren, denen von den gut geschulten Mitarbeitern Abos aufgeschwatzt werden sollen.
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Werbeanrufe: Vorsicht vor Handy- und Tarifangeboten

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Wenn der alte Provider anruft

Es klang nach einem normalen Anruf des Handyanbieters. Dieser bot einer Verbraucherin telefonisch ein als kostenlos beworbenes Infopaket an. „Das klingt erst mal gut“, dachte sich die Dame, und stimmte der postalischen Zusendung zu. Statt des versprochenen Pakets erhielt die junge Frau allerdings eine Auftragsbestätigung über eine Vertragsverlängerung. Und das, obwohl doch lediglich von einem Infopaket die Rede war. Und eigentlich wollte sie einen neuen Vertrag bei einem anderen Provider abschließen.
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Änderung des Telekommunikationsgesetzes – 3 Fragen und 3 Antworten zum Thema Telefonabzocke

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Mit der jüngsten Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll dieses vor allem Verbraucher besser schützen. Tellows verrät euch, was sich in Bezug auf teure Warteschleifen und Telefonabzocke für euch ändert.

Sind Warteschleifen nach der Änderung generell kostenlos?

Ja und nein! Ihr werdet in Zukunft erst dann bezahlen müssen, wenn der Kontakt mit einem Mitarbeiter hergestellt wird. Hier muss zwischen dem Zeitraum der Verabschiedung der Gesetzesänderung und der Umstellung unterschieden werden. Denn die Dienstleister benötigen einige Zeit, um ihr Modell auf die neuen Richtlinien anzupassen. Das bedeutet, dass Warteschleifenbetreiber nach einer Übergangszeit von einem Jahr dafür sorgen müssen, dass erst dann Kosten entstehen dürfen, wenn euch weitergeholfen wird, sodass während der Wartezeit nichts berechnet werden darf. Bereits drei Monate nach der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung sind für euch die ersten zwei Warteminuten kostenlos. Für jede weitere Minute fallen bis zur endgültigen Umstellung hingegen erst einmal noch Kosten an.
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Dubiose Briefe mit letztmaliger Zahlungserinnerung und Androhung einer Zwangsvollstreckung

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Wenn die Abzocker nicht einmal mehr anrufen

Es gibt Fälle, in denen Verbraucher gleich per Post eine letzte Mahnung mit Androhung einer Zwangsvollstreckung erhalten. Und das, obwohl der Verbraucher keinerlei Dienste beansprucht hat. Dabei handelt es sich um Abzocker, die eine Teilnahme an einem Gewinnspiel unterstellen. Diese behaupten, dass der Angerufene die für ein Gewinnspiel (o. ä.) angefallenen Gebühren noch nicht gezahlt und auch auf Zahlungserinnerungen nicht reagiert hat. Nun habe man die letzte Möglichkeit, die offene Summe von oftmals über 100 Euro zu begleichen. Ansonsten ginge das Anliegen weiter zum Inkassounternehmen beziehungsweise zum Gericht.
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