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Aussitzen statt angreifen! Die Lösung gegen Abzocker? In einem spektakulären Fall hat es geklappt

Mahnen, Drohen, Zahlen? Oder einfach aussitzen

Abzocker versuchen es mit diversen Tricks. Aber eins ist fast sicher: Nach der Trickserei kommt eine
saftige Rechnung oder gleich die erste Mahnung. Es folgen Inkassoschreiben und sonstige dubiose Schriften, mit denen man versucht, euch das Geld aus der Tasche zu ziehen. Einige Opfer zahlen aus Angst und Unsicherheit. Ein Mann hat hingegen nicht auf die Schreiben der Abzocker reagiert. Bei ihm zog die Masche nicht. Er hat Drohbrief für Drohbrief ganz einfach ausgesessen.

Monatelang Brief- und E-Mail-Terror

Wie hartnäckig Abzocker sein können, wenn es um das Geld fremder Leute geht, zeigte sich in
diesem Beispiel. Statt aufzuhören, als man merkte, dass der Betroffene nicht auf die Schreiben und
Mahnungen reagierte, machte man weiter. Es traf über die Monate hinweg eine wahre Briefflut ein –
mit teils ausfallenden und besonders frechen Inhalten. Alles begann einem Schreiben, in dem steht,
dass sich ein ominöser Anbieter herzlich für die kostenpflichtige Anmeldung an einem Datenbank für
Kleidungsverkäufe bedankte. Dafür wollte der Abzocker knapp 100 Euro kassieren. Tatsächlich hat
die Frau des Betroffenen auf der angegebenen Seite gesurft. Der Mann reagierte aber einfach nicht
auf die folgenden Inkassoschreiben. Die Mahnungen häuften sich, wobei über die Wochen hinweg ein Betrag in Höhe von mehr als 150 Euro in Rechnung gestellt wurde.

Inkassobüro fährt schwere Geschütze auf

Als der Betroffene nicht zahlte wurde es schlimmer: Das Inkassobüro zog alle (nicht legitimen)
Register. Es versendete vermeintlich aktuelle Gerichtsurteile, die alles andere als aussagekräftig
waren. Die Ehefrau zeigte sich nicht so unbeeindruckt wie ihr Mann und bat ihn zu zahlen. Doch
dieser blieb weiterhin standhaft und ließ sich von den Drohungen nicht einschüchtern.

Mittlerweile herrscht Ruhe

Die Flut der Briefe zog sich über mehrere Monate hin. Aber alles, was der Abzocker davon hatte,
waren Ausgaben. Denn der Betroffene hat weder gezahlt noch reagiert – das ist mittlerweile seit
über einem Jahr her. Seitdem hat er nichts mehr vom Anbieter oder Inkassobüro gehört. Nicht zu
reagieren kann also eine probate Lösung sein, um die Abzocker abzuwimmeln.

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Unseriöse Inkassofirmen – 99 Prozent arbeiten unseriös

Inkassoabzocke nimmt zu

Das böse Abzockspiel mit den falschen Inkassobüros nimmt kontinuierlich zu. 4.000 Beschwerden sind vom Verbraucherzentrale Bundesverband allein in Bezug auf Inkassobüros genauestens untersucht wurden. Das Ergebnis: Mehr als 99 Prozent arbeiten unseriös! Willkür, hohe Gebühren und unberechtigte Zahlungsaufforderungen gehören praktisch schon zum Alltag. Im Fokus stehen dabei ungerechtfertigte Forderungen resultierend aus Abofallen oder untergeschobenen Verträgen aus Gewinnspielen sowie unerlaubte Telefonwerbung.

Nachhaken statt zahlen

Wer eine Inkassoforderung bekommt, zahlt oft prompt. Dabei spielt die Angst vor der Schuldenfalle eine primäre Rolle. Und so wird auch unberechtigte Forderungen immer wieder nachgekommen. Kurz: Verbraucher fühlen sich durch Inkassounternehmen und die zunehmende Abzocke eingeschüchtert und gar bedroht. Wenn ihr aber einmal nachhakt und seht, wie Inkassobüros überhaupt arbeiten, ist die besorgniserregende Fehlerquote nachvollziehbar. Inkassounternehmen sind Dienstleister – und teilweise sind sie gänzlich unseriös, denn einige Abzocker betreiben selbst Inkassobüros. Aber auch seriöse Büros handeln stets im Sinn des Auftraggebers. Sie kommen der Anweisung nach und fordern das jeweilige Gesuch entsprechend ein – ohne zu prüfen, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht. Inkassounternehmen prüfen also nicht die Rechtmäßigkeit einer Forderung. Dies solltet ihr berücksichtigen, falls ihr auf eine ungerechtfertige Forderung hingewiesen werdet. Weist diese einfach zurück. Dann kann das Inkassobüro nichts weiter unternehmen. Dieses gibt eure Abweisung der Forderung dann an den Auftraggeber zurück. Hier geben Abzocker und Betrüger dann oft auf. Ihr solltet dementsprechend immer kritisch sein, wenn ihr mit Inkassounternehmen in Kontakt kommt und in jedem Fall prüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Keine Handhabe, kein Gericht

Einige Inkassobüros schüchtern Verbraucher ein und drohen mit Insolvenz oder gar einem Gerichtsverfahren. Das sind sehr oft nur gehaltlose Forderungen, denn um einen Titel gegen euch erwirken zu können, ist mehr erforderlich als eine bloße Anmahnung oder ein Zahlungsverzug. Inkassobüros können Geld nicht pfänden. Sie können auch nicht dafür sorgen, dass ihr zahlungsunfähig werdet. Der Auftraggeber eines Inkassobüros kann höchstens einen gerichtlichen Titel gegen euch erwerben. Dies ist aber auch nur dann der Fall, wenn eine nachweisbare Forderung gegen euch vorliegt. Falls euch ein unseriöses Büro anmahnt und ihr euch ganz sicher seid, dass ihr nichts abgeschlossen habt, solltet ihr euch vor derartigen Drohungen und Einschüchterungsversuchen also keinesfalls beunruhigen lassen.

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Vorsicht vor „Deutsche Zentral Inkasso“

„Webtains GmbH“ und „IContent GmbH“ wollen euer Geld

Die „Deutsche Zentral Inkasso“ ist vor allem im österreichischen Kärnten sehr negativ aufgefallen. Mehr als 150 Einwohner haben sich über Inkassoschreiben ebendieser Firma beschwert. Dabei wird versucht, offene Forderungen der „Webtains GmbH“ und „IContent GmbH“ einzufordern – zu Unrecht, da gar kein Anspruch besteht! In diesem Fall sind die Verbraucher in die sogenannte Gratisfalle getappt: Es wurden kostenfreie Leistungen angeboten, für die der Verbraucher nun zahlen soll.

Offener Betrag: 160 Euro

In diesem Schreiben ist stets von einem offenen Zahlungsbetrag in Höhe von 96 Euro die Rede. Hinzu kommen 64 Euro an Mahn- und Inkassogebühren. Die daraus resultierenden 160 Euro seien umgehend zu überweisen. Als Begründung schreibt die „Deutsche Zentral Inkasso“, dass der Verbraucher Zahlungserinnerungen vonseiten der genannten Firmen ignoriert haben soll. Hier geht es um nichts anderes als um bloße Abzocke! Im Web, am Telefon oder schriftlich locken Anbieter mit Gratisprodukten und kostenlosen Aktionen. Eigentlich handelt es sich aber um teure Abonnements, wobei deren Kosten versteckt im Kleingedruckten lauern und bewusst verschleiert werden. Anschließend folgen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen – oft direkt schon vonseiten der Inkassostelle.

Misstrauisch sein und nicht bezahlen

Ihr solltet bei Gratisangeboten in jedem Fall kritisch sein und genauestens prüfen, worum es sich handelt. Bei Abofallen wird zumeist die erste Lieferung der Leistung als gratis kategorisiert. Dass es sich um ein Abonnement handelt, das Geld kostet, erfahrt ihr hingegen nicht direkt. Auch wenn die Abzocker eure Unterschrift oder eure Einstimmung aus dem Web oder vom Telefon haben, besteht kein Grund zur Sorge. Es gibt diverse Rücktritts- und Widerrufsschreiben, die ihr euch kostenlos zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale herunterladen könnt.

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Harte Strafen für Abzocker: Bundesjustizministerin geht gegen Abofallen vor

Vorgehen gegen Abos und Inkasso

Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat angekündigt, die Rechte der Verbraucher stärker schützen zu wollen. Im Fokus steht dabei die Bekämpfung von Abzockern und deren Methoden, wobei auch Inkassobüros zunehmend ins Fadenkreuz gelangen. Verbraucher sind „ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will“, hat die Ministerin gegenüber der SZ geäußert. Das klingt gut, denn insbesondere Abofallen sind in den vergangenen Jahren zu einer wahren Plage geworden. Callcenter rufen dabei vehement an – teilweise wieder und wieder, auch in den Abend- und Nachtstunden. Mittlerweile ist von einem wahren Telefonterror die Rede. Im Fokus stehen immer wieder insbesondere Senioren, denen von den gut geschulten Mitarbeitern Abos aufgeschwatzt werden sollen.

Der nächste Schritt: das Inkassounternehmen

Oftmals merken die Betroffenen gar nicht, dass sie gerade abgezockt worden sind. Und wenn sie es merken, ist es häufig schon zu spät. Denn prompt flattert die erste Rechnung über die ominöse Leistung ins Haus – beispielsweise die Teilnahme an einem teuren Gewinnspiel. Wenn ihr als Verbraucher nun weigert zu zahlen, wird euch gleich gedroht. Denn zumeist wird das Anliegen vonseiten des Abzockers direkt an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. Und deren Mahnungen zeigen oft Wirkung durch Einschüchterung – und das mit zunehmend grenzwertigen Methoden. Dabei gibt es nicht nur Inkassobüros, sondern auch Anwälte, die einen wahren Abmahn-Marathon betreiben. So mahnen manche Kanzleien Verbraucher massenhaft ab und kassieren hohe Gebühren. Und auch hier möchte die Justizministerin ansetzen: Das Inkassoverfahren soll für Anwälte durch niedrigere Gebühren weniger attraktiv werden. Inkassobüros schlagen in der Regel sogar mehr als die Hälfte des Ursprungsbetrags auf. Leutheusser-Schnarrenberger möchte die Aufsicht dieser Unternehmen verschärfen und droht gleichzeitig mit hohen Bußgeldern.

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Großer Erfolg gegen die Telefonabzocke-Mafia – 8.000facher Betrüger in Haft

Illegales Netzwerk aus Tarnfirmen, Gewinnspielunternehmen und Inkassobüros ertappt

Dass viele Telefonabzocker gut organisiert vorgehen, wird in diesem Fall deutlich: Ein 27Jähriger hat mehr als 8.000 Verbraucher um 750.000 Euro illegal erleichtert. Hier wurde die klassische Abzockmethode angewandt: Werbeanrufe durchführen – behaupten, man habe etwas abgeschlossen – und zu guter Letzt das Inkassoschreiben versenden. So hat dieser Betrüger gleich ein eigenes Inkassobüro gegründet und kurzerhand Mahnungen versendet. Und das zeigt sehr oft Wirkung, denn viele Verbraucher halten eine Forderung vonseiten eines Inkassobüros oder Anwalts für stets gerechtfertigt. Dass es nicht so ist, seht ihr in diesem Fall.
Außer dem 27jährigen wurde auch eine dreiköpfige Bande in Krefeld festgenommen. Dabei geht es explizit um Telefonbetrug, wobei ein betrügerisch arbeitendes Callcenter im Fokus der Ermittler steht. Die ebenfalls gut organisierte Bande soll mehr als 30 Mitarbeiter gehabt haben, die es vornehmlich auf ältere Mitbürger abgesehen haben und mit Telefonanrufen förmlich terrorisiert haben – Tag und Nacht.

Ältere Menschen im Abzockfokus

Es sind vor allem Senioren, auf die Telefonabzocker ein Auge werfen. Denn diese sind sehr oft nicht internetaffin und haben von derartigen Abzocken noch gar nichts gehört. Häufig nehmen auch gerade ältere Personen aus Unwissenheit an Gewinnspielen teil – auch aus guten Gewissen und nicht zuletzt auch aus Tradition. Wenn ein Unternehmen namens „Lotto 8.000“ anruft, glauben viele Verbraucher gleich an den großen Gewinn und stimmen kurzerhand einem als kostenlos beschriebenen Gewinnspiel zu. Im nächsten Schritt wird vom Unternehmen selbst – sofern dieses kein Inkassounternehmen beauftragt oder betreibt – eine schriftliche Abo- beziehungsweise Gewinnspielbestätigung versendet, in der ein Teilnahmebetrag eingefordert wird. Im nächsten Schritt kommt das Schreiben vom Anwalt beziehungsweise vom Inkassounternehmen. Dass es sich dabei aber auch um unrechtmäßige Forderungen handeln kann, seht ihr in diesem Beispiel, wobei Abzocker selbst eigene Inkassodienste betreiben. Und selbst wenn nicht: Anwälte und seriöse Inkassounternehmen werden direkt vom jeweiligen Kunden oder Klienten beauftragt. Diese führen damit einfach nur eine Dienstleistung aus, die der Betrüger angewiesen hat. Ob es sich dabei um eine Abzocke oder aber um eine gerechtfertigte Forderung handelt, prüft weder der Anwalt noch das Inkassounternehmen.

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Neue Abzockmasche von dubiosem Inkassounternehmen „NTT Telco“

Verbraucherschützer warnen

Viele Personen beklagen sich in letzter Zeit über Mahnungen des Unternehmens „NTT Telco Forderungen und Inkasso Deutschland“. Diesen wird unterstellt, dass sie telefonisch einen Vertrag abgeschlossen und dadurch am Gewinnspieleintragungsdienst „Winfinder der Marketing & Project Service Inc.“ teilgenommen haben. Das Unternehmen versucht 170 Euro einzufordern, wobei der Betrag mittels Online-Banking auf ein Postbank-Konto der „Compresent Erfurt GmbH“ überwiesen werden soll. Die Forderung ist allerdings völlig ungerechtfertigt – zumindest haben die Personen, die sich beschwert haben, noch nie etwas von diesen Diensten gehört und an keinerlei Abo oder Gewinnspiel teilgenommen.

Mahnanrufe und Mahnschreiben

Etliche Verbraucher klagen zudem über Mahnanrufe, in denen sich „NTT Telco Inkasso“ meldet und recht deutlich auf die ausstehende Rechnung hinweist. „Wer pünktlich zahle, steige automatisch aus dem Gewinnspielservice aus“, habe man am Telefon gesagt. Ihr solltet allerdings keinesfalls zahlen – schon gar nicht, wenn ihr an einen der in diesem Artikel genannten Namen geratet. Das rät euch auch die Verbraucherzentrale. Diese fügt an, dass ihr die Forderung möglichst auch schriftlich abweisen sollt. Macht deutlich, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, und widersprecht der Forderung insgesamt. So könnt ihr euch schützen, falls es wider Erwarten zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte – was äußert fragwürdig ist, denn der Abzocker wird nichts in der Hand haben, um euch einen Abschluss oder
Vertrag nachweisen zu können.

Beschwerden aus mehreren Bundesländern – auch über „NTT Telco Europe inc.“

„NTT Telco“ verwendet anscheinend unterschiedliche Firmenbezeichnungen: So ist nicht nur von „NTT Telco Forderungen und Inkasso Deutschland“, sondern auch von „NTT Telco Europe“ oder vergleichbaren Namen die Rede. Anscheinend arbeitet die Inkassoagentur von Wiesbaden aus. Durch die unterschiedlichen Firmenbezeichnungen kann davon ausgegangen werden, dass es sich tendenziell um ein unseriöses Büro handelt, das vom Abzocker selbst betrieben wird.

Neue Masche: Direkt eine Mahnung verschicken und einschüchtern

Ihr erkennt Abzocker auch daran, dass sie euch direkt eine Mahnung zukommen lassen – oft vom Inkassounternehmen, wie auch in diesem Fall; auch dann, wenn gar kein Anruf in dieser Richtung stattgefunden hat. Die Betrüger versuchen euch Angst einzujagen – und das klappt leider in vielen Fällen, denn einige Verbraucher verbinden ein Schreiben vonseiten eines Inkassobüros immer noch mit etwas Hochoffiziellem. Das ist es aber nicht! Inkassobüros sind reine Dienstleister. Außerdem betreiben einige Abzocker selbst Inkassobüros.

Falls ihr unsicher seid …

…, solltet ihr euch an die Verbraucherzentrale wenden und das weitere Vorgehen erfragen. Denn wer das eine oder andere Mal an Gewinnspielen teilnimmt, verliert schnell den Überblick und hält diese Forderung gar für gerechtfertigt. Die Verbraucherzentrale kennt allerdings viele Abzockfälle und damit verbundene Unternehmen und Namen. Gegen einen kleinen Betrag hilft euch diese weiter und sagt, wie ihr vorgehen sollt. Häufig kann die Zentrale gleich sagen, ob es sich tendenziell um eine gerechtfertigte oder gänzlich ungerechtfertigte Forderung handelt. Generell gilt: Wer nichts abgeschlossen hat, kann auch nicht zur Kasse gebeten werden. Ein Vertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung und benötigt dadurch mindestens zwei Parteien, die der Sache zustimmen.

Und wenn ihr bezahlt habt?

Falls ihr der ungerechtfertigten Forderung nachgekommen seid, ist das Geld weg. Ihr könnt versuchen, die Firma zu verklagen. Allerdings ist es fragwürdig, ob das Unternehmen wirklich unter der angegebenen Adresse in Wiesbaden oder an einem anderen Ort tätig ist. Denn derartige Firmen schießen wie Pilze aus dem Boden und verschwinden ebenso schnell wieder.

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Rechnung nach Abzocke erhalten? Tellows sagt euch, was nun zu tun ist

Wenn der Abzocker sich meldet

Habt ihr im Internet etwas offensichtlich Kostenloses heruntergeladen, erhaltet aber dennoch eine Rechnung vom Anbieter? Oder wird euch unterstellt, an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, für das ihr nun zahlen sollt? Die Lösung lautet: Bleibt ruhig und gelassen. Lasst euch weder von Rechnungen noch von Anrufen oder auch Drohungen einschüchtern. Ebenfalls Mahnschreiben durch Anwälte oder Inkassounternehmen könnt ihr getrost ignorieren. Warum das so ist, lest ihr im Folgenden.

Die einseitige Willenserklärung

Es ist eigentlich ganz einfach: Ein Geschäft/Vertrag kommt nur dann zustande, wenn mindestens zwei Seiten eine Willenserklärung abgeben – dem Vertrag also zustimmen. Die betrügerische Masche vieler Abzocker ist aber eine andere: Diese unterstellen, dass ihr ebendiese Willenserklärung abgegeben und dementsprechend einem Vertrag zugestimmt habt – zum Beispiel in Gestalt eines Abonnements. Falls ihr tatsächlich einem Angebot zugestimmt oder einen Vertrag abgeschlossen habt, ist das natürlich ein anderer Sachverhalt. In den meisten Abzockerfällen wird euch aber lediglich unterstellt, dass ihr zugestimmt habt. Dementsprechend ist es sehr wichtig, dass ihr genau prüft, was ihr wo anklickt beziehungsweise was ihr bei einem dubios wirkenden Anruf zum Gegenüber sagt.

Wie der Anwalt arbeitet

Ein Schreiben vom Anwalt oder von einem Inkassounternehmen hat schon gleich eine ganz andere Wirkung als eine Zahlungserinnerung vom unseriösen Anbieter selbst. Lasst euch nicht durch Anwälte einschüchtern. Denn wer die Arbeitsweise kennt, kann ganz entspannt reagieren: Anwälte und Inkassounternehmen sind an sich ganz normale Dienstleister. Das bedeutet in eurem konkreten Fall, dass der Abzocker einen Anwalt beauftragt, euch und vielen anderen Geschädigten eine Mahnung zu senden. Dieser handelt im Interesse seines Mandanten und schickt das Schreiben raus. Das Inkassounternehmen handelt ebenso wie der Anwalt im Interesse eines Unternehmens oder einer Privatperson. Anwalt oder Inkassounternehmen weiß in der Regel allerdings gar nichts über die Machenschaften des Mandanten und gibt das Anliegen lediglich an euch weiter. Meldet ihr euch nicht oder schreibt ihr dem Anwalt zurück, dass es sich um eine unrechtmäßige Forderung handelt, gibt dieser das Anliegen an seinen Mandanten zurück und wartet – wenn überhaupt – auf weitere Informationen vonseiten seines Mandanten. Daher solltet ihr bei ungerechtfertigten Forderungen auch hier ruhig bleiben und euch nicht einschüchtern lassen.

Wenn der Mahnbescheid vom Gericht kommt

Einige Abzocker gehen soweit, dass sie einen Titel gegen euch erwirken möchten – in Form eines gerichtlichen Mahnbescheids. Dadurch werdet ihr von offizieller Seite aufgefordert, eure Pseudo-Schuld zu begleichen oder aber euch zur Sache zu äußern. So ein gerichtlicher Mahnbescheid hat Wirkung! Denn er schüchtert enorm ein und gibt euch das Gefühl, dass ihr tatsächlich in der Schuld steht. Aber auch hier ist es sinnvoll, zunächst einmal genau zu prüfen, worum es geht. Denn auch das Gericht handelt lediglich auf Anweisung des Abzockers – ohne Hintergründe zu kennen. Ihr müsst hier lediglich die rechtliche Form bewahren und auf den Mahnbescheid binnen zwei Wochen antworten. Das geht ganz einfach und stressfrei, indem ihr kurzerhand widerruft. Dafür könnt ihr ein kleines Häkchen auf dem Mahnbescheid beim Feld „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzen und die Sache dem Gericht zurückgeben. Damit hat sich das Anliegen für euch normalerweise geregelt. Denn im nächsten Schritt müsste der Abzocker klagen, was aber in der Praxis bei ungerechtfertigten und damit abgezockten Forderungen eigentlich nie passiert.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn ihr eine Rechnung erhaltet, ohne etwas abgeschlossen zu haben, solltet ihr nicht reagieren! Dasselbe gilt für eine Mahnung vonseiten des Abzockers oder für eine Zahlungserinnerung. Auch wenn Post vom Anwalt oder vom Inkassounternehmen kommt, heißt es: Ruhe bewahren. Wenn ihr die Forderung ignoriert, hört ihr zumeist auch nichts mehr vom Abzocker. Handlungsbedarf besteht lediglich dann, wenn euch ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht. Hier widersprecht ihr der Forderung binnen zwei Wochen, schickt den Bescheid zurück zum Gericht und habt den Fall damit in der Regel aus der Welt geschafft.

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Erste Hilfe gegen die Abzocke! Wir zeigen euch, wie ihr vorgeht, wenn ihr in die Abofalle getappt seid

Heutzutage lauern Abzocker überall – zum Beispiel im Internet und am Telefon. Da kann es schnell passieren, dass man unwissentlich in eine Falle gerät und aufgefordert wird, Geld für eine Leistung zu bezahlen, die man nie wirklich erhalten hat oder aber gar nicht abschließen wollte. Es gibt einige Grundregeln, wie ihr euch wehren könnt, wenn ihr glaubt, dass euch jemand abzocken möchte:

Auf keinen Fall bezahlen

Im Zuge von Abofallen hat sich im Jahr 2010 selbst die deutsche Bundesjustizministerin klar und deutlich zu Wort gemeldet. Sie sagt, dass ihr keinesfalls zahlen sollt, wenn ihr in eine Abofalle getappt seid. Wartet in diesem Fall lieber ab, ob sich der Abzocker überhaupt noch mal meldet. Schreibt zur Sicherheit einen Widerruf und macht klar deutlich, dass ihr keiner der in Rechnung gestellten Leistungen zugestimmt habt. Bleibt also stur! Das reicht oft schon aus.

Zeigt keine Reaktion auf die Rechnungen der Abzocker

Im Normalfall erhaltet ihr eine schriftliche Zahlungsaufforderung in Verbindung mit dem Hinweis, dass ihr ein Abo oder eben einen Vertrag abgeschlossen habt – teilweise postalisch, teilweise nur per E-Mail oder SMS. Die erste Maßnahme lautet: Nicht reagieren. Lasst euch nicht einschüchtern, auch dann nicht, wenn ihr sogar einen Mahnbescheid erhalten solltet. Diese sind nichtssagend und keinesfalls rechtens. Denn wurdet ihr getäuscht – beispielsweise da ihr klar von einer kostenlosen Leistung ausgegangen wart –, wurde auch kein Vertrag abgeschlossen. Bewahrt also Ruhe und wartet ab. Solltet ihr nun wider Erwarten noch einmal Post bekommen, könnt ihr euch unter Umständen an die Verbraucherzentrale wenden. Diese kennen die Maschen und halten sogar spezielle Schreiben für euch bereit, falls ihr doch reagieren möchtet. Aber auch hier solltet ihr besser abwarten beziehungsweise nichts unternehmen, denn spätestens nach einer Mahnung geben die meisten Abzocker auf.

Was tun, wenn sich der Anwalt oder das Inkassobüro meldet?

Wenn Post von einem eingetragenen Anwalt oder von einem Inkassobüro eingeht, zahlen viele Geschädigte die Zeche – ohne dass sie jemals irgendeiner kostenpflichtigen Leistung zugestimmt haben. Auch hier heißt es Ruhe bewahren! Die Büros wissen in diesem Fall zumeist nichts Genaues über ihre Mandate und agieren als reiner Dienstleister. Sie sind lediglich mit der Einziehung der Forderung beauftragt worden. Sofern diese aber gar nicht besteht und ihr zu Unrecht aufgefordert werdet, solltet ihr euch direkt an den jeweiligen Anwalt oder das Inkassounternehmen wenden und mitteilen, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Normalerweise werden die Forderungen dann direkt wieder an den Auftraggeber zurückgegeben. Denn die Beweispflicht liegt beim Anbieter! Also bei dem, der die Forderung beauftragt! Habt also keine Angst, wenn sich ein solches Büro bei euch meldet, denn diese Inkassounternehmen prüfen in der Regel nicht, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Sie geben damit nur das Anliegen des Mandanten weiter, mehr nicht.

Nutzung der persönlichen Daten deutlich widersprechen

Einige Abos haben nur sekundär das Ziel, an das Geld der Nutzer zu gelangen. Hier sind die Nutzerdaten oftmals deutlich wichtiger. Denn diese bringen dem einen oder anderen Anbieter Geld ein, und zwar dann, wenn sie von einem windigen Unternehmen illegal abgekauft werden – beispielsweise zu Werbezwecken. Habt ihr Bedenken, dass eure Daten im Zuge einer Abzocke oder aber ominösen Gewinnspielteilnahme unrechtmäßig verwendet werden könnten, solltet ihr schriftlich widersprechen, um auf Nummer sicher zu gehen. Dies gilt generell für alle fragwürdigen Onlineangebote, bei denen ihr unter Umständen unbewusst der Nutzung eurer Daten zugestimmt habt. Macht schriftlich klar deutlich, dass ihr der Datennutzung widersprecht. Und verlangt in diesem Zusammenhang auch eine schriftliche Bestätigung.

Alternative zum Abwarten: Aktiv werden und den Spieß umdrehen

Wenn ihr selbst aktiv gegen Abzocker vorgehen möchtet, gibt es einige recht vielversprechende Möglichkeiten, den Spieß einfach mal umzudrehen. Es ist generell schwierig, direkt an die Initiatoren heranzukommen, denn diese steuern die Abzocketelefonate oder sonstige Abos zumeist aus dem Ausland. Allerdings verfügen diese durchaus über Konten in Deutschland. Das müsst ihr spätestens dann feststellen, wenn ihr einer solchen Masche zum Opfer gefallen seid und Geld an eines dieser Konten überweisen sollt. Schreibt zum Beispiel einfach mal einen Brief an die Bank des Abzockers und weist darauf hin, dass es sich beim jeweiligen Kontoinhaber mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrüger handelt. Denn die Banken selbst haben in konkreten Fällen gar keine Kenntnis darüber. Seriöse Geldinstitute reagieren im Regelfall auf derartige Schreiben. Ein weiteres probates Mittel, das ihr stets durchführen solltet, wenn ihr eine Abzocke aufdeckt: Meldet den Anbieter oder aber die jeweilige Telefonnummer der Bundesnetzagentur. Diese blockiert dann beispielsweise die entsprechenden Rufnummern und geht der Sache auf den Grund. Solltet ihr sogar ein Schreiben eines Anwalts oder eines Inkassobüros erhalten, könnt ihr ebenfalls reagieren: Beschwert euch direkt über den jeweiligen Mandanten und begründet euer Gesuch mit der zweifelhaften Seriosität des potenziellen Abzockers. Letztlich besteht natürlich noch die Möglichkeit der Klage. In diesem Bereich sind Sammelklagen üblich, wobei ihr euch für weitere Informationen an eure Verbraucherzentrale wenden könnt. Wird aus der Abofalle ein Betrugsfall, solltet ihr nicht zögern, den jeweiligen Anbieter anzuzeigen. Die Polizei wäre verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen, was gerade bei empfindlichen und schweren Abzocken ein probates Mittel sein kann.

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