Das Landgericht Osnabrück (LG) musste sich im März mit einem Fall von Telefonabzocke durch Pinganrufe befassen. Konkret ging es im verhandelten Fall um drei Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, mittels Computer mehrere Millionen Telefonnummern so kurz angewählt zu haben, dass die Telefonbesitzer gar keine Möglichkeit hatten den Anruf entgegen zu nehmen. Eine Praxis, die auch als Pinganruf bekannt ist, und die Angerufenen veranlassen soll zurückzurufen.
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Archiv der Kategorie: Rechtliches
Fortschritt im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken – Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket
Bereits im letzten Jahr wurde vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf den Weg gebracht, der von Anfang an immer wieder diskutiert wurde. Zuletzt wurde der Gesetzentwurf im Februar vom Kulturstaatsminister Neumann von der CSU gestoppt, indem er kurzfristig Nachbesserungswünsche angemeldet hat. Allen Diskussionen zum Trotz hat die Bundesregierung am 13.03.2013 ein Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken in verschiedenen Rechtsgebieten beschlossen.
Mit dem Maßnahmenpaket sollen die Verbraucherrechte bei unerwünschter Telefonwerbung, bei wettbewerbswidrigen Verhalten von Unternehmen, bei den Geschäftsmethoden von Inkasso und bei überzogenen urheberrechtlichen Abmahnungen gestärkt werden. Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt im Verbraucherschutz, aber auch die Wirtschaft könnte langfristig davon profitieren, denn „wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen“ sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Weiterlesen
Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorerst gestoppt
Dem geplanten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken droht wegen Unstimmigkeiten in der Politik zu verschiedenen Streitpunkten das Aus. Bereits im letzten Jahr wurde der Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebracht, um die Verbraucherrechte zu stärken. Von Beginn an gab es immer wieder Debatten wie weit die gesetzliche Reglementierung gehen soll. Vor allem Verbraucherschützer würden es gerne sehen, wenn telefonisch abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Diese Regelung sollte unseriösen Geschäftsmethoden wie den Abschluss von Gewinnspielabos, bei denen die Verbraucher oft gar nicht wissen, dass sie einen Vertrag abschließen einen Riegel vorschieben. Auch unerwünschte telefonische Werbung würde auf diesem Weg eingedämmt werden, da diese dann ohne schriftliche Bestätigung eines Vertrages ohnehin nichts mehr nützen würde. Allerdings gab es auch zu diesem Teil des Gesetzentwurfes schon heftige Kritik, da bemängelt wurde eine solche Regelung ginge entschieden zu weit, denn theoretisch könnte man dann auch solche Verträge nicht mehr telefonisch abschließen, die von Verbrauchern gewollt und in der Praxis durchaus gängig sind. Ein Beispiel dafür wäre das telefonische Bestellen einer Pizza oder einer vergleichbaren Leistung, denn auch in diesen Fällen werde ein mündlicher Vertrag geschlossen.
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Neues Gesetz soll Kostenfallen durch Gewinnspiele stoppen
Immer wieder gehen bei tellows und bei den Verbraucherzentralen Beschwerden über unseriöse Werbeanrufe ein, deren Ziel es ist, die Verbraucher telefonisch in Abos für die Eintragung in Gewinnspiellisten zu locken. In einer bundesweiten Umfrage haben die Verbraucherzentralen ermittelt, dass die Verbraucher durchschnittlich 13 Werbeanrufen pro Woche erhalten. Die Verbraucherschützer fordern aus diesem Grund eine Nachbesserung zum „Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung“ aus dem Jahr 2009, da dieses keinen ausreichenden Schutz biete.
Auch der Gesetzgeber regiert auf das Problem, so dass zukünftig das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ die Verbraucherrechte stärken soll. Ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums wird derzeit in den Ministerien diskutiert, und soll möglichst schnell dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Die Gesetzesinitiative sieht unter anderem vor, dass zukünftig Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
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Verschärfung der Strafen für Telefonwerbung
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl sowie die Höhe der Strafzahlungen wegen unerlaubter Telefonwerbung stark angestiegen. So waren die verhängten Bußgelder im Jahr 2011 mit 8,4 Millionen Euro 15-mal so hoch wie im Vorjahr.
Entscheidend hierzu beigetragen hat sicherlich das neue Telefonwerbegesetz, welches 2009 in Kraft trat. Das Gesetz richtet sich zum einen gegen illegale Telefonwerbung und zum anderen gegen das nicht mehr erlaubte Unterdrücken der Rufnummer. Bei solchen Verstößen werden bis zu 50 000 Euro bzw. 10 000 Euro fällig. Aktuell sollen diese Vorschriften sogar noch weiter verschärft werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt dem Bundestag bereits vor. Dieser enthält zum Beispiel folgende Änderungsvorschläge: Weiterlesen
Künftig kostenlose Warteschleifen
Fast jeder kennt es – man ruft eine Service-Hotline an und steckt minutenlang in der Warteschleife. Neben der kostbaren Zeit, die man vergeudet, sind zudem die minütlich anfallenden Gebühren mehr als ärgerlich. Für Verbraucher ist das die reinste Abzocke. Ab 1. Juni 2013 wird sich das ändern. Von da an sind nur noch kostenlose Warteschleifen erlaubt.
Des einen Glück – in diesem Fall das Glück des Verbrauchers – ist des anderen Leid. Unternehmen können die 0180er-Nummern aus technischen Gründen nicht einfach umstellen, um den neuen gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Die Service-Telefonnummern müssen geändert werden, wodurch auf Unternehmensseite wohl Kosten in Millionenhöhe anfallen. Es wurde daher gefordert, dass gezielt Zeiten abgerechnet werden, in denen der Kunde auch den Service in Anspruch nimmt und beraten wird.
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Das Telefonwerbegesetz – quo vadis?
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, auch kurz als Telefonwerbegesetz bezeichnet, trat am 24.04.2009 in Kraft und steht seitdem für einen besseren Verbraucherschutz vor unerwünschten Werbeanrufen.
Es sieht unter anderem Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro bei unerlaubter Telefonwerbung sowie bis zu 10.000 Euro für das Verschleiern der Identität, sprich dem Unterdrücken der Telefonnummer, vor. Außerdem gibt es nun detailliertere Regelungen, wann denn ein Werbeanruf überhaupt zulässig sei. Der Angerufene muss vorher ausdrücklich erklärt haben, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Darüber hinaus gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Längerfristige Verträge, wie etwa ein Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters, bekommen erst nach schriftlicher Bestätigung des Kunden Gültigkeit. Mithilfe des Widerrufsrechts sollen Verbraucher beispielsweise besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Hierzu zählen auch die Abonnements betrügerischer Anbieter, die Kosten nur versteckt oder gar nicht angeben, und immer wieder versuchen, Nutzer in die Abofallen zu locken.
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Gespeicherte Rufnummern auf Facebook – nur ein Sicherheitsfeature?
Einige Facebooknutzer werden sich vielleicht wundern, weshalb das soziale Netzwerk seit geraumer Zeit auch Telefonnummern von ihnen abfragt. Vordergründig dienen diese Nummern als zusätzliches Sicherheitsfeature und sollten eigentlich auch ausschließlich als solches verwendet werden.
Wie bekannt wurde, werden die gespeicherten Telefonnummern indirekt nun auch von Werbetreibenden für deren Anzeigen auf Facebook genutzt. Die Nummern werden zwar nicht an die Unternehmen weiterverkauft, diese können jedoch mithilfe eigener Nummernlisten herausfinden, ob beispielsweise eigene Kunden einen Account bei Facebook haben. So kann die Werbung zielgerichteter ausgeliefert werden. Die Identifikationen der User ist allerdingt ausgeschlossen.
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Illegale Downloads – The Dark Side Of The Web
Laut dem Bundesgerichtshof müssen Internet-Provider nun auch bei nicht gewerblichen Rechtsverletzungen Nutzerdaten offenlegen. Das BGH-Urteil betrifft jedoch hauptsächlich Rechtsverletzungen bezüglich illegaler Up- und Downloads von Medien wie Filmen sowie Musik. In der folgenden Infografik von Rechtsanwalt-WISSEN.de werden verschiedene interessante Statistiken zu dieser Thematik auf eine sehr bildhafte Art und Weise dargestellt.
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Gerichtsverfahren gegen groß angelegten Telefon-Betrug
Bereits seit 26.09.2012 läuft in Frankfurt am Main der Prozess gegen zwei Telefonbetrüger, denen vorgeworfen wird, mehr als 100 000 Telefonkunden gegen deren Willen kostenpflichtige Abonnements angedreht zu haben.
Über sogenannte Mehrwertdienstleistungen wurden wöchentlich 9,90 Euro auf der Telefonrechnung des Netzbetreibers der Kunden abgezogen, so dass diese es mitunter gar nicht bemerkten. Auf diese Weise entstand ein Gesamtschaden von etwa zwei Millionen Euro. Um jegliche Rückforderungen praktisch unmöglich zu machen, wurden mehrere Strohleute sowie Scheinfirmen in den USA und auf den Virgin Islands genutzt.
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