Verschärfung der Strafen für Telefonwerbung

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In den vergangenen Jahren ist die Anzahl sowie die Höhe der Strafzahlungen wegen unerlaubter Telefonwerbung stark angestiegen. So waren die verhängten Bußgelder im Jahr 2011 mit 8,4 Millionen Euro 15-mal so hoch wie im Vorjahr.

Entscheidend hierzu beigetragen hat sicherlich das neue Telefonwerbegesetz, welches 2009 in Kraft trat. Das Gesetz richtet sich zum einen gegen illegale Telefonwerbung und zum anderen gegen das nicht mehr erlaubte Unterdrücken der Rufnummer. Bei solchen Verstößen werden bis zu 50 000 Euro bzw. 10 000 Euro fällig. Aktuell sollen diese Vorschriften sogar noch weiter verschärft werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt dem Bundestag bereits vor. Dieser enthält zum Beispiel folgende Änderungsvorschläge:

In § 7 Abs. 2 Nr. 2 sowie in § 20 Abs. 1 sind jeweils nach den Wörtern „vorherige ausdrückliche Einwilligung“ die Wörter „in Textform“ einzufügen.

In § 20 Absatz 2 wird die Zahl „fünfzigtausend“ durch die Zahl „zweihundertfünfzigtausend“ ersetzt.

Demnach sollen Werbeanrufe nur noch bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig sein. Zudem soll die Höchstgrenze für Strafzahlungen gegen Unternehmen von aktuell 50.000 Euro auf 250.000 Euro erhöht werden. Die Veränderungswünsche werden unter anderem mit der zwar sinkenden, aber immer noch relativ hohen Anzahl von Beschwerden im Zusammenhang mit derartigen Delikten begründet.

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass der Telefonterror im Zuge der beschriebenen Gesetzesänderungen weiterhin abnehmen würde, da die erhöhten Bußgelder selbst für betroffene Callcenter und Unternehmen mit Millionengewinnen ein hohes wirtschaftliches Risiko darstellen.

Quellen:

 
Autor: Marcel Gero
 

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