Das Telefonwerbegesetz – quo vadis?

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Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, auch kurz als Telefonwerbegesetz bezeichnet, trat am 24.04.2009 in Kraft und steht seitdem für einen besseren Verbraucherschutz vor unerwünschten Werbeanrufen.

Es sieht unter anderem Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro bei unerlaubter Telefonwerbung sowie bis zu 10.000 Euro für das Verschleiern der Identität, sprich dem Unterdrücken der Telefonnummer, vor. Außerdem gibt es nun detailliertere Regelungen, wann denn ein Werbeanruf überhaupt zulässig sei. Der Angerufene muss vorher ausdrücklich erklärt haben, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Darüber hinaus gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Längerfristige Verträge, wie etwa ein Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters, bekommen erst nach schriftlicher Bestätigung des Kunden Gültigkeit. Mithilfe des Widerrufsrechts sollen Verbraucher beispielsweise besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Hierzu zählen auch die Abonnements betrügerischer Anbieter, die Kosten nur versteckt oder gar nicht angeben, und immer wieder versuchen, Nutzer in die Abofallen zu locken.

Trotz vieler Maßnahmen im Zuge des Verbraucherschutzes kündigten Verbraucherminister bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Nachbesserungsbedarf an. Die vorgesehenen Regelungen wurden als „nicht ausreichend“ betitelt. So seien die Bußgelder laut Verbraucherzentrale noch zu niedrig. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Strafen bei unerlaubter Telefonwerbung liegt dem Bundestag bereits vor. Neben einer Erhöhung der Bußgelder sollen Werbeanrufe zudem nur noch nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig sein:

1. In § 7 Abs. 2 Nr. 2 sowie in § 20 Abs. 1 sind jeweils nach den Wörtern „vorherige ausdrückliche Einwilligung“ die Wörter „in Textform“ einzufügen.

Otmar Bernhard (CSU), Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz und Ressortchef Bayerns, fordert ebenfalls die schriftliche Bestätigung eines telefonisch vereinbarten Vertrags:

Nachträglich kann man den zwar widerrufen, aber Scherereien sind so doch vorprogrammiert.

Die Bundesregierung verteidigt das Gesetz weiterhin, gibt aber Defizite in der Umsetzung zu. So sagt Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner gegenüber dpa:

Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden.

Außerdem verlangt sie von den Bundesländern, solchen Callcentern die Gewerbeerlaubnis zu entziehen, die absichtlich gegen das Gesetz verstoßen. Abgesehen von der lautgewordenen Kritik kann das Telefonwerbegesetz eine durchaus positive Bilanz ziehen. So haben sich die verhängten Strafzahlungen innerhalb der letzten Jahre deutlich erhöht und die Beschwerden von Verbrauchern nahmen signifikant ab. So gingen 2011 30.231 schriftliche Beschwerden ein, was 13.200 weniger als im Vorjahr waren.

Quelle:

 
Autor: Marcel Gero
 

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2 thoughts on “Das Telefonwerbegesetz – quo vadis?

  1. Hansi

    Wenn ich mir das so ansehe, habe ich schon einige Verträge geschlossen, die so nicht ganz wasserdicht waren. Zum Glück bis jetzt ohne Nachteile für mich, aber dennoch ist das schon sehr unseriös wenn ein Unternehmen so etwas versucht.

  2. Michael Reiter

    Ich finde die neuen Gesetzesvorschläge gehen noch nicht weit genug. Aus Sicht muß nicht nur die Rufnummer angezeigt sondern auch eine Rückwärtssuche zum Firmennamen Pflicht werden.

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