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Rhaetia IT-Services AG – Vorsicht vor Abzock-Angeboten
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 10. Mai 2012
Verbraucherbeschwerden häufen sich
Falls euch die Rhaetia IT-Services AG telefonisch ein Angebot unterbreiten möchte, solltet ihr genau hinhören. Denn die Beschwerden über dieses Unternehmen und vor allem über dessen Vorgehensweise nehmen stetig zu. Hier warnen viele Internetbenutzer vor „Lügengeschichten“ der Rhaetia IT-Services AG beziehungsweise vor den Diensten „Projekt Gewinner-Zeit“ oder auch „ABO WIN“. Wie Tellows erfahren hat, wenden die Abzocker unterschiedliche Methoden an. So ist von massivem Telefonterror ebenso die Rede wie von dreisten Lügengeschichten und auch frechen Drohungen.
Bandaufnahmen
Nach Informationen vieler Internetbenutzer sollen Gespräche auf Band mitgeschnitten werden. Diese können dann im Nachhinein als rechtskräftiger Beweis beziehungsweise Nachweise über einen Vertrag gegen euch verwendet werden. Falls ihr am Telefon also einer Leistung zustimmt und die Rhaetia IT-Services AG oder ein anderer Anbieter alles aufnimmt, liegt dementsprechend ein Nachweis über einen mündlichen Vertrag vor. Abzocker manipulieren derartige Aufnahmen allerdings sehr häufig. So kann es vorkommen, dass euch der Abschluss einer Leistung unterstellt wird, ohne dass ihr am Telefon wirklich zugestimmt habt. In diesem Fall reicht Abzockern oft schon ein einfaches „Ja“ von euch, um die Aufnahme derartig manipulieren zu können.
Massive Drohungen
Viele Geschädigte klagen über das rigorose Vorgehen der Betrüger, die massiv drohen und die Anrufer vehement unter Druck setzen. Ihr solltet euch vor solchen Einschüchterungsversuchen keinesfalls beeindrucken lassen. Forderungen sind in der Regel gehaltlos. Angebote sind zumeist nicht der Rede wert oder komplett erfunden. Lasst euch hier nicht täuschen – auch dann nicht, wenn der Anrufer behauptet, dass er eine Tonbandaufnahme von euch vorliegen hat. In vielen Fällen handelt es sich hier um bloße Bluffs, die euch aus der Reserve locken sollen. Falls ihr unsicher seid, ob ihr in der Vergangenheit vielleicht doch einer kostenpflichtigen Leistung zugestimmt habt, solltet ihr alles schriftlich anfordern. In diesem Fall geben viele Abzocker bereits auf.
Die Abzocke mit Scheinrechnungen vom “Handelsregister”
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 11. April 2012
Eine wieder aktuelle Masche Unternehmen abzuzocken, besteht darin diesen Rechnungen zukommen zu lassen, in denen es um Handelsregisterveröffentlichungen oder -bekanntmachungen geht. Diese Rechnungen erwecken fälschlicherweise den Schein, vom verantwortlichen Handelsregister zu stammen. Tatsächlicher Zweck ist jedoch nur ein unnötig teurer Eintrag in eine Internet-Datenbank.
Die Schreiben mit den Scheinrechnungen treffen direkt nach Veröffentlichung eines Eintrags im Handelsregister beim Unternehmen ein und beziehen sich inhaltlich direkt auf den jeweiligen Handelsregistereintrag. So heißt es im Briefkopf beispielweise: “Eintragungs- u. Veröffentlichungsofferte vom … Betreff: Ihr Handelsregistereintrag” Danach folgen unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Geschäftsanschrift und Rechtsform der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand usw. Der gesamte Aufbau und die Gestaltung des Schreibens sind so gewählt, dass die eigentliche Intention des Schreibens, nämlich das Zustandekommen eines Vertragsabschlusses zwischen dem unwissenden Unternehmen und dem jeweiligen Absender der Rechnung und die Zahlung des Rechnungsbetrags, möglichst unerkannt bleibt. Der Empfänger soll im Glauben bleiben, es handele sich um eine rechtmäßige Rechnung des Handelsregisters.
Darum ist es wichtig, dass jeder Mitarbeiter in einem Unternehmen, der sich mit der Durchführung von Zahlungen befasst, über solche Arten der Abzocke aufgeklärt wird, um so eventuelle Scheinrechnungen zu erkennen. Falls die Zahlung einer solchen Rechnung bereits unter der falschen Annahme, dass es sich um eine Rechnung vom Handelsregister handelt, erfolgt sein sollte, kann innerhalb eines Jahres Einspruch bezüglich der Zahlung erhoben werden und diese zurückverlangt werden.
Gesundheitsprobeabo wird zur teuren Abofalle
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 30. März 2012
Senioren werden mit Gratis-Medikamenten geködert
Medikamente sind teuer. Menschen, die darauf angewiesen sind, werden von Abzockern zunehmend ins Visier genommen. Da wird den gesundheitsbewussten Senioren ein Probeabo eines teuren Produkts angeboten, um das Wohlbefinden zu steigern. Geschädigte sprechen vor allem von Nahrungsergänzungs-, Gelenk- und Ginkgomitteln. Die Anrufer gehen dabei vehement und fordernd vor, sodass sie die älteren Menschen dazu drängen, ein kostenpflichtiges Probeabo abzuschließen. Der Probe folgen viele weitere kostenpflichtige Lieferungen zu hohen Preisen. Dabei handelt es sich in der Regel um Medikamente, die wirkungsarm oder gar wirkungslos sind.
Vorsicht am Telefon
Falls ihr einer solchen Lieferung zugestimmt habt oder jemanden kennt, der dieser Masche zum Opfer gefallen ist, könnt ihr die Ware zurücksenden. Die Rücksendung ist aber nicht unbedingt notwendig. Ihr könnt die Ware auch behalten und dem Abonnement widersprechen. Denn wenn ihr keinem Vertrag zugestimmt habt, ist auch keiner zustande gekommen. Dementsprechend sind die Rechnungen und Forderungen gehaltlos. Jedoch solltet ihr bei derartigen Anrufen auf eure Wortwahl achten. Am Besten legt ihr sofort auf. Denn wenn ihr an der falschen Stelle „Ja“ sagt, kann das schon reichen, um euch einen Vertrag zusammenzustellen – basierend auf dem aufgenommenen Telefongespräch.
Keine privaten Daten preisgeben
Lasst euch von den perfekt geschulten Anrufern nicht verwirren. Gebt keinesfalls Daten heraus – schon gar nicht eure Kontoverbindung, da es sonst passieren kann, dass die Abzocker immer mal wieder Geld von eurem Konto abbuchen. Dies ist sehr wirkungsvoll, da gerade die Abbuchung kleinerer Beträge vielen Menschen nicht sofort oder gar nicht auffällt. Vermeidet grundsätzlich auch die Bekanntgabe eurer Adresse. Und falls der Anrufer bereits einige Daten über euch vorliegen haben sollte, kann es gut sein, dass er diese auf dem illegalen Datenmarkt erworben hat. Wenn jemand eure Daten kennt, heißt das also noch lange nicht, dass ihr hier bedenkenlos weitere Informationen nennen könnt. Legt auf – und wenn es bereits zu spät ist, könnt ihr euch direkt an die Verbraucherzentrale wenden.
Vorsicht vor Telefonabzocke: wenn die Betätigung einer Taste horrende Kosten verursacht
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 20. März 2012
Drückt nicht die 1 !!!
Falls ihr einen Anruf erhaltet, bei dem euch eine Stimme auf Band sagt „Dies ist ein polizeilicher Hinweis!“, solltet ihr direkt auflegen. Denn Betrüger versuchen, euch mit einer hinterhältigen Masche zu ködern. Die Stimme auf Band sagt weiter: „Es sind Beschwerden hinsichtlich Datenmissbrauchs aus Ihrer Wohngegend eingegangen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, drücken Sie die Taste 1.“ Und wer das macht, ist in die Kostenfalle getappt – durch einen einfachen Tastendruck.
Weiterleitung zu einem Telefonmehrwertdienst
Wer die Taste drückt, zahlt. Denn in diesem Fall werdet ihr mit einem Telefonmehrwertdienst verbunden, dessen einziger Mehrwert allerdings im Sinne des Abzockers liegt. Denn diese Weiterleitung wirkt sich deutlich auf eure Telefonrechnung aus: Laut Angaben der Polizei wurden einem Opfer auf ähnliche Weise stolze 1.000 Euro abgezogen, da der Betroffene circa eine halbe Stunde lang in der Leitung hing.
Wenn die Polizei anruft
Wenn sich Betrüger am Telefon als Polizei, Richter, Anwälte oder auch Notare ausgeben, steigt in vielen Fällen die Chance des Erfolgs. So kommt es vor, dass vornehmlich ältere Menschen einen sogenannten Schockanruf erhalten. Hier gibt man sich wieder als Polizist aus und verlangt von Angehörigen Geld zur Verfahrensabwicklung. In einem Fall hat der Anrufer behauptet, dass der Sohn des Opfers einen Verkehrsunfall verursacht hätte. Entweder zahle man nun mehrere Tausend Euro oder der Sohn wandere mehrere Jahre hinter Gitter. Das klingt mehr als fragwürdig. Doch einige ältere Menschen – die von der Dreistigkeit vieler Abzocker nichts wissen – fühlen sich eingeschüchtert und zahlen die Zeche.
Tastendruck gleich Willenserklärung
Viele Abzocker sparen sich das Gespräch mit ihren Opfern und lassen einfach das Band laufen. Falls ihr nun auf Anraten der Bandstimme eine bestimmte Tastenkombination drückt, kann euch daraus schnell ein Vertrag gedreht werden. Ihr solltet hier schnell reagieren und prompt auflegen. Von offizieller Seite würde man euch niemals telefonisch Auskünfte über Betrügereien in eurer Gegend mitteilen – schon gar nicht über eine Bandansage. Ihr solltet also bei jedem Anruf, der euch spanisch vorkommt, kritisch hinterfragen, ob es sich nicht um Abzocke handeln kann. Wenn es ein seriöser Anbieter war, wird sich dieser bei Bedarf noch mal oder auf anderem Weg mit euch in Verbindung setzen.
Abzocke durch Abo-Fallen
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 16. März 2012
Smartphones und mobiles Internet finden immer mehr Verbreitung in unserer Gesellschaft.
Wenig verwunderlich ist es da, dass unseriöse Unternehmen mittlerweile verstärkt dort versuchen, den unwissenden Smartphone-Nutzer das Geld aus den Taschen zu ziehen. So reicht oft schon ein versehentlicher Klick auf die Werbeeinblendung einer App und der Nutzer schließt, ohne es wissen, ein Abo ab. Das böse Erwachen kommt dann mit der monatlichen Handy-Rechnung.
Damit sich die Entwicklung von Gratis-Apps rentiert, sind die Entwickler dazu gezwungen Werbeflächen in diese einzubauen. Welche Werbung dort letztendlich angezeigt wird, liegt nicht mehr in den Händen des Entwicklers der App. So kann es durchaus sein, dass sich hinter einer Werbung beispielweise der Anbieter eines Klingelton-Abos versteckt.
Klickt der Anwender auf solch eine Werbeanzeige, kann der Anbieter des Werbe-Contents anhand der MSISDN (Mobile Subscriber ISDN Number) der SIM-Karte des Smartphone-Besitzers den Mobilfunk-Provider feststellen. Über diesen verschafft er sich nun die Mobilfunknummer des Smartphone-Nutzers und schickt seine Rechnung für das abgeschlossene Abo an den Mobilfunkbetreiber. Davon bekommt der Nutzer jedoch nichts weiter mit. Informationen wie z.B. die anfallenden Kosten des Abos sind meist garnicht vorhanden oder sehr gut versteckt.
Handy-Gauner: von verbraucherinfoTV
Was tun, wenn man in eine Abo-Falle getappt ist?
Eine Verweigerung der Zahlung macht in diesem Fall nur wenig Sinn, da dies eine Sperrung der SIM-Karte zur Folge haben könnte. Sinnvoller ist es, sich sofort nach Entdeckung des fragwürdigen Postens auf der Mobilfunkrechnung an seinen jeweiligen Mobilfunk-Provider zu wenden. Dieser kann eine Sperrung von Drittanbietern für den Smartphone-Nutzer einrichten, wodurch es diesem nicht mehr möglich ist, Mehrwertdienste zu nutzen. Dies bringt jedoch wiederum den Nachteil mit sich, dass Dienste wie z.B. Mobile Tickets (z.B. Easy Go) nicht mehr für den Kauf von Fahrkarten genutzt werden können.
Bei einigen Mobilfunkanbietern ist es aber dennoch möglich, die Vorzüge seriöser Drittanbieterdienste zu nutzen, ohne Gefahr zu laufen, in eine Abo-Falle zu tappen. So ermöglicht O2 beispielweise neben der Sperrung aller Mehrwertdienste auch die Drittanbietersperre ohne O2 und ohne mpass*. Dadurch ist die weitere Nutzung der Serviceleistungen von O2 und die Zahlung über mpass möglich, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, ein ungewolltes Abo abzuschließen.
*Mpass ist eine Kombination aus Lastschriftverfahren und einer zusätzlichen Bestätigung des Zahlungsvorgangs durch den Kunden per SMS. Dazu wird lediglich ein deutscher Mobilfunkvertrag und ein deutsches Bankkonto benötigt. Mpass kann nach einer kostenlosen Anmeldung sofort genutzt werden.
Gratis-Gutscheine dienen als Köder für Abofallen
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 7. März 2012
Gutscheinangebote am Telefon
Um euch zu ködern, verwenden Abzocker immer neuere Tricks. Da die Gewinnspielmasche immer bekannter und von Verbrauchern zunehmend durchschaut wird, satteln viele Betrüger um: Sie verschenken einfach etwas – zum Beispiel einen Gutschein. Für dessen Erhalt braucht man dann auch nichts weiter zu tun – das sagt zumindest der Anrufer an der anderen Leitung.
Rückruf, um den Gutschein zu bestellen
Damit ihr den Gutschein nun erhalten könnt, sei ein kurzer Rückruf auf eine kostenlose Nummer erforderlich. Hier gleiche man nun die Daten ab und leite alles für den Gutscheinversand in die Wege. Ihr solltet diesen Rückruf allerdings keinesfalls durchführen. Denn genau hier versteckt sich die Abzocke. Anstelle eines Mitarbeiters sprecht ihr mit einem Anrufbeantworter. Hier wird der Ansagetext zumeist extra schnell gesprochen, um eventuelle Gebühren und Konditionen – wie in diesem Fall der Abzocke – zu verschleiern. Wenn ihr der Stimme auf dem Band nun Folge leistet, werdet ihr binnen kurzer Zeit ein Abonnement abschließen.
Der Gutschein kommt – und mit ihm das Abo
Viele Abzocker versprechen euch das Blaue vom Himmel: einen hohen Geldgewinn, ein flottes Fahrzeug oder eine Weltreise. Im Fall des Gutscheintricks kommt der Anrufer seinem Angebot tatsächlich nach. Ihr erhaltet also in den nächsten Tagen nach dem Gespräch einen Gutschein. Der Wert ist zumeist nicht besonders hoch. Oft handelt es sich um Tankgutscheine oder Vergleichbares mit einem Wert von etwa zehn Euro. Ganz entgegen den Angaben des Anrufers ist der Gutschein allerdings an Bedingungen geknüpft. Das stellt sich dann aber erst in den Folgemonaten nach dem Anruf heraus. Denn wenn ihr dem Gutscheinerhalt zugestimmt habt, wird euch jeden Monat ein bestimmter Betrag von der Telefonrechnung abgebucht – über euren eigenen Anbieter.
Anbieter im Fokus: Telomax GmbH
Bei dieser Art von Telefonabzocke warnen Verbraucher vor der Telomax GmbH. Anrufer haben sich als Mitarbeiter dieses Unternehmens ausgegeben und sehr häufig zu ungünstigen Zeiten angerufen. Dabei wurde ein Kosmetikgutschein im Wert von etwa 100 Euro angeboten. Auch hier folgte allerdings ein kostenpflichtiges Abo, das an den Gewinnspielservice glücksfinder.net oder auch win-finder.com gekoppelt war. Mittlerweile wurde diese Abzocke durch die Bundesnetzagentur gestoppt. Da die Abzocker aber dann zumeist andere Rufnummern verwenden, kurzerhand ein anderes Produkt anbieten und sich einen neuen Namen geben, könnt ihr davon ausgehen, dass diese Masche auch zukünftig verwendet werden wird.
Vorbeugung durch regelmäßige Kontrolle
Ihr sollte eure Telefonrechnung – mobil wie auch Festnetz – regelmäßig auf unerlaubte Posten kontrollieren. Auch dann, wenn ihr euch nicht bewusst seid, an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Denn es gibt Betrüger, die einfach so Geld abbuchen. Viele Verbraucher bemerken die kleinen Rechnungsposten in Höhe von fünf bis zehn Euro monatlich nicht oder gehen nicht weiter darauf ein. Das lohnt sich für die Betrüger.
Aussitzen statt angreifen! Die Lösung gegen Abzocker? In einem spektakulären Fall hat es geklappt
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 6. März 2012
Mahnen, Drohen, Zahlen? Oder einfach aussitzen
Abzocker versuchen es mit diversen Tricks. Aber eins ist fast sicher: Nach der Trickserei kommt eine
saftige Rechnung oder gleich die erste Mahnung. Es folgen Inkassoschreiben und sonstige dubiose Schriften, mit denen man versucht, euch das Geld aus der Tasche zu ziehen. Einige Opfer zahlen aus Angst und Unsicherheit. Ein Mann hat hingegen nicht auf die Schreiben der Abzocker reagiert. Bei ihm zog die Masche nicht. Er hat Drohbrief für Drohbrief ganz einfach ausgesessen.
Monatelang Brief- und E-Mail-Terror
Wie hartnäckig Abzocker sein können, wenn es um das Geld fremder Leute geht, zeigte sich in
diesem Beispiel. Statt aufzuhören, als man merkte, dass der Betroffene nicht auf die Schreiben und
Mahnungen reagierte, machte man weiter. Es traf über die Monate hinweg eine wahre Briefflut ein –
mit teils ausfallenden und besonders frechen Inhalten. Alles begann einem Schreiben, in dem steht,
dass sich ein ominöser Anbieter herzlich für die kostenpflichtige Anmeldung an einem Datenbank für
Kleidungsverkäufe bedankte. Dafür wollte der Abzocker knapp 100 Euro kassieren. Tatsächlich hat
die Frau des Betroffenen auf der angegebenen Seite gesurft. Der Mann reagierte aber einfach nicht
auf die folgenden Inkassoschreiben. Die Mahnungen häuften sich, wobei über die Wochen hinweg ein Betrag in Höhe von mehr als 150 Euro in Rechnung gestellt wurde.
Inkassobüro fährt schwere Geschütze auf
Als der Betroffene nicht zahlte wurde es schlimmer: Das Inkassobüro zog alle (nicht legitimen)
Register. Es versendete vermeintlich aktuelle Gerichtsurteile, die alles andere als aussagekräftig
waren. Die Ehefrau zeigte sich nicht so unbeeindruckt wie ihr Mann und bat ihn zu zahlen. Doch
dieser blieb weiterhin standhaft und ließ sich von den Drohungen nicht einschüchtern.
Mittlerweile herrscht Ruhe
Die Flut der Briefe zog sich über mehrere Monate hin. Aber alles, was der Abzocker davon hatte,
waren Ausgaben. Denn der Betroffene hat weder gezahlt noch reagiert – das ist mittlerweile seit
über einem Jahr her. Seitdem hat er nichts mehr vom Anbieter oder Inkassobüro gehört. Nicht zu
reagieren kann also eine probate Lösung sein, um die Abzocker abzuwimmeln.
Kostspieliger Rückruf: Abzocke mit 0137-Nummer
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 6. März 2012
Rückruf vermeiden
Wenn es auf dem Handy klingelt, nimmt man ab. Wenn es nur kurz anklingelt, rufen viele die angegebene Nummer zurück. Und eben das kann horrende Kosten verursachen. So ist es auch bei einer neuen Masche, um Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Anrufer lässt bei euch nur kurz anklingeln und sendet seine Nummer mit. Wer einen wichtigen Anruf erwartet oder einfach neugierig ist, ruft zurück. Und eben das solltet ihr in diesem Fall nicht tun – zumindest dann nicht, wenn eine spezielle 0137-Nummer angezeigt wird.
0137 – 7
Opfer dieser Abzocke haben berichtet, dass stets eine Rufnummer mit den Anfangsziffern 0137 – 7 (+49 137 – 7) angerufen hat. Auch wer nur neugierig ist und sofort auflegen möchte, nachdem er den Namen des Anrufers gehört hat, verliert Geld. Denn je nach Netz und Abzocker kostet ein schon sehr kurzer Rückruf locker mehr als 50 Cent – nicht selten bis zu 2 Euro. Je länger ihr in der Leitung bleibt desto teurer kann es werden – beispielsweise dann, wenn neben dem einmaligen Verbindungspreis auch noch Minutengebühren anfallen.
Rufnummer überprüfen
Falls ihr gerne wissen möchtet, ob es sich bei einer 0137 – 7-Nummer nicht vielleicht doch um einen seriösen Anrufer gehandelt haben könnte, verwendet ihr am Besten die Tellows-Suche: Unbekannte Rufnummer eingeben, Tellows-Score prüfen und gegebenenfalls die Usermeinungen checken. Denn wenn diese Nummer bereits negativ in Erscheinung getreten sein sollte, erfahrt ihr es bei Tellows als Allererstes. Falls die Nummer hinlänglich bekannt ist – negativ –, solltet ihr die Rufnummer der Bundesnetzagentur melden. Falls ihr der Masche zum Opfer gefallen seid, könnt ihr euch gegen den Rechnungsposten wehren. Am Besten bezahlt ihr nur den Rechnungsbetrag, der eurem Provider zusteht. Die Extrakosten solltet ihr in einem Schreiben an den Telekommunikationsanbieter explizit nennen und darauf hinweisen, dass ihr diesen Betrag entsprechend abzieht. Fordert den jeweiligen Dienst, der euch den Betrag zu Unrecht berechnet, schriftlich dazu auf, auf die Summe zu verzichten.
Call-by-Call: wie ihr teure Telefonfehler vermeiden könnt
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 6. März 2012
Lasst euch nicht durch falsche Angebote ködern
Call-by-Call-Provider wohin der Blick fällt. Mittlerweile tummeln sich zahlreiche Anbieter, die
günstige Anrufe versprechen, aber unterm Strich leider nur allzu oft mangelhafte Leistungen bieten.
Dabei ist das Call-by-Call-Prinzip eine gute und günstige Sache – wenn sie richtig angewendet
wird. So kostet ein Anruf ins Ausland mit der richtigen Vorwahl deutlich weniger als über den Tarif
des eigenen Providers. Wer aber bei der Sparvorwahl nicht genau hinsieht und sich versehentlich
vertippt, muss tief in die Tasche greifen. Denn dann wird nicht über eine Günstig-Nummer, sondern
über eine teure Vorwahl abgerechnet.
Verwähler mit System
Abzocker spekulieren darauf, dass ihr euch vertippt. Diese recherchieren nach Call-by-Call-Nummern, die von Verbrauchern häufig verwendet werden – und melden eigene Nummern an, die sich nur durch einen Zahlendreher von der entsprechenden Call-by-Call-Nummer unterscheiden. Wenn ihr euch nun vertippt und versehentlich die Nummer des Abzockers gewählt habt, wird es teuer. Ihr solltet also auch nachdem ihr gewählt habt noch mal genau prüfen, ob ihr euch nicht eventuell doch vertippt haben könntet. Sonst wird aus einem Günstig-Gespräch nach Übersee schnell ein hochpreisiges Telefonat, gegen dessen Gebühren ihr euch im Nachhinein nur schwer wehren könnt.
Worauf Betrüger abzielen
Wenn ihr versehentlich eine Abzocker-Call-by-Call-Nummer wählt, müsst ihr mit einer drastischen und vor allem unangekündigten Erhöhung des Minutenpreises rechnen. Oftmals wechseln die Zeitzonen – wodurch auch die Tarife variieren. Richtig teuer kann es werden, wenn sich die Abrechnungstaktung ändert – zum Beispiel von minütlich auf sekündlich. Denn es gibt durchaus die
Möglichkeit, die einzelne Sekunde zu berechnen, was bedeutet, dass selbst ein kurzes Telefonat mit
der falschen Vorwahl zum teuren Spaß wird. Auch seriöse Anbieter verraten euch nicht jedes Detail.
So werben diese mit kostengünstigen Verbindungen ins ausländische Festnetz. Wenn ihr nun aber
versehentlich das Mobilgerät im Ausland anruft, wird das ebenfalls schnell sehr teuer. Ihr solltet also
auch darauf achten – nachdem ihr geprüft habt, dass ihr eine seriöse Call-by-Call-Nummer verwendet –, dass ihr immer auf das ausländische Festnetz anruft.
Carsharing als Kostenfalle? – Blicke über den Tellerrand der Telefonabzocke
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 6. März 2012
Carsharing als Kostenfalle?
Wirft man einen Blick auf die aktuellen Zahlen im Carsharing, so herrscht in der Branche eitel
Sonnenschein. In der Tat ist Carsharing in punkto Nachhaltigkeit eine der besten Formen der
Mobilität und dürfte auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Doch wo Licht ist, fällt auch
Schatten.
Entsprechend drängt sich die Frage auf, ob Carsharing nicht auch als Kostenfalle angesehen
werden kann. Gewiss: wer Tag für Tag mit dem Auto zur Arbeit fährt und noch dazu auf dem
Land lebt, der fährt mit einem eigenen PKW sicherlich besser. So besagen zahlreiche Studien,
dass sich Carsharing nur dann lohnt, wenn rund 10.000 Kilometer im Jahr oder weniger
gefahren werden. Es sind jedoch auch in diesem Fall einige Vorüberlegungen anzustellen.
Zum einen betrifft dies die Form der Carsharing Anbieter. Arbeiten diese stationsgebunden,
so muss stets auch der Weg zur Station einkalkuliert werden. In manchen Fällen helfen hier
die öffentlichen Verkehrsmittel und manche Verkehrsbetriebe haben sogar Verträge mit den
Carsharing -Anbietern geschlossen. Ist dies jedoch nicht der Fall, können sogar teure
Taxifahrten fällig werden, was den Preisvorteil für das Carsharing schnell ins Gegenteil
verkehrt.
Eine zusätzliche potenzielle Kostenfalle betrifft die Abrechnung. Wenn hier ein
Minutenmodell gewählt wird, kostet jeder Stau extra. Vor allem, wenn Sie zur „Rush Hour“
in Großstädten unterwegs sind, kann sich der Stillstand schnell auch finanzielle bemerkbar
machen. Zu solchen Zeiten ist zu überlegen, mit Bus und Bahn zu fahren, denn hier werden
Staus durch eigenen Spuren leicht umfahren.
Ein weiterer Punkt betrifft die einmaligen Anmeldegebühren oder auch monatliche
Fixkosten. Diese Kosten sind ebenfalls einzukalkulieren und schmälern nicht nur das Budget
sondern auch die Flexibilität. Wenn Sie nicht zu 100 Prozent sicher sind, dass Anbieter XY
auch langfristig der Geeignetste ist, sollten Sie bei der Anmeldung nicht zu tief in die Tasche
greifen.
Zuletzt können sogar Kosten bei der Buchung entstehen, wenn diese lediglich über eine
kostenpflichtige Hotline mit viiiieeeel Warteschleife möglich ist. Auch Mehrkosten für ein
größeres Auto sind zu beachten.
Wohlgemerkt: Carsharing lohnt sich fast immer. Doch angesichts des Tarifdschungels und
der schier unzähligen Modelle, sollten Sie vorher genau nachrechnen, damit Sie nicht in die
Kostenfalle tappen. Hilfreich sind hier Portale wie Mobilaro, die die unterscheidlichen Aspekte des carsharings beleuchten und eine gute Übersicht über Anbieter und deren Konditionen liefern.





