Drohschreiben mit Forderungen
Es gibt diverse Wege, um eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung zu schreiben. Abzocker versuchen es in der Regel mit besonders bedrohlich wirkenden Formulierungen. So wird statt einer Rechnung oder einer freundlichen Zahlungserinnerung gleich eine letzte Mahnung versendet, in der sofort von einer Zwangsvollstreckung gesprochen wird. Das zeigt in vielen Fällen Wirkung! Im konkreten Beispiel hat eine Frau eine letzte Zahlungsaufforderung vom „Gewinnspieleintragungsservice“ für einen Betrag in Höhe von 147 Euro erhalten – ohne jemals im Vorfeld von dem windigen Anbieter gehört geschweige denn etwas abgeschlossen zu haben.
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