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Achtung, Handyvertrag! Statt Geld einzusparen wird draufgezahlt

Mehrkosten statt Einsparung

Ob im Web, in Magazinen oder sogar im TV – fast überall trifft man auf großzügig beworbene Spezial-Handy-Angebote mit klasse Prämien. Da soll man laut Werbemaßnahmen durchaus für den Abschluss zweier Handyverträge neben einer brandneuen PlayStation auch gleich noch zwei Handys erhalten. Das klingt doch gut, sollte man zumindest meinen. Aber gerade bei derartig attraktiven Angeboten ist doppelte Vorsicht geboten, denn es gab schon Fälle, wo man Prämien in Höhe von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro erhalten sollte, letztlich allerdings noch draufgezahlt hat. Achtet auch auf die Handys, denn dabei handelt es sich zumeist um günstige, wenn nicht sogar fast wertlose, Ladenhüter.

Einzelposten zusammenrechnen

Bevor ihr auf ein solches Angebot eingeht, solltet ihr genauestens nachrechnen, was euch der Vertragsabschluss kostet und ob es nicht sinnvoller ist, die PlayStation einzeln zu kaufen. Zumeist werden in solchen Paketen immer zwei Handyverträge angeboten. Beide weisen generell eine monatliche Grundgebühr – oft auch noch eine einmalige Anschlussgebühr auf. Nun solltet ihr nachrechnen, was euch die Sache über zwei Jahre kostet: Wenn die monatliche Grundgebühr pro Handyvertrag bei 14,99 Euro liegt, was in der Praxis sehr häufig der Fall ist, kosten euch beide Handys über die Mindestvertragslaufzeit hinweg schon mal knapp 720 Euro – ohne dass ihr auch nur eine SMS verschickt habt. Dafür sind schon mal mindestens zwei brandneue PlayStation drin. Dann geht es oft weiter: Anschlussgebühr mal zwei – beispielsweise 25 Euro pro Vertrag – ergibt dann schon eine Gesamtrechnung von 770 Euro nach 24 Monaten. Möchtet ihr eure neuen Handys nun gleich auch mal online verwenden, müsst ihr den passenden Dienst hinzubuchen. Dieser kostet dann pro Monat und pro Vertrag beispielsweise 9,99 Euro. Das wären dann knapp 480 Euro mehr über die Gesamtlaufzeit – also etwa 1.250 Euro.

Und es geht weiter …

…, denn nun habt ihr ja noch keine einzige SMS verschickt geschweige denn ein Telefonat geführt. Lasst euch nicht von etwaigen Inklusivminuten oder monatlichen Frei-SMS täuschen. Denn wenn diese aufgebraucht wird, rechnet der Anbieter oftmals erst richtig ab. So kostet die Minute dann nicht 19 Cent, sondern unter Umständen gar 79 Cent! Falls ihr zu den Normalos unter den Handynutzern gehört, telefoniert ihr in etwa knapp 70 Minuten monatlich. Selbst wenn euch nun 50 Minuten geschenkt werden, kosten euch – pro Vertrag – die 20 weiteren Gesprächsminuten über die Monate hinweg noch einmal knapp 760 Euro (bei 79 Cent pro Minute). So zahlt ihr insgesamt über zwei Jahre hinweg locker 2.000 Euro! Und SMS sowie Einmalkosten für die beiden Handys sind hier noch nicht einmal eingerechnet.

Preis-Leistungsvergleich

Für 2.000 Euro erhaltet ihr im Handel eine PlayStation und zwei gute Mittel- bis Oberklasse-Smartphones mit Internet- und SMS-Flat. Teilweise sind sogar weitere Flats integriert – zum Beispiel in das Mobilfunknetz des jeweiligen Betreibers. Hier hättet ihr allerdings dann deutlich billigere Gesprächsminuten und eben zwei deutlich bessere Handys. Dieses Beispiel zeigt also, dass es in vielen Fällen doch besser ist, einmal genau nachzurechnen und sich das eine oder andere Gerät direkt zu kaufen, statt über die Monate hinweg viel zu viel abzubezahlen.

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Werbeanrufe: Vorsicht vor Handy- und Tarifangeboten

Wenn der alte Provider anruft

Es klang nach einem normalen Anruf des Handyanbieters. Dieser bot einer Verbraucherin telefonisch ein als kostenlos beworbenes Infopaket an. „Das klingt erst mal gut“, dachte sich die Dame, und stimmte der postalischen Zusendung zu. Statt des versprochenen Pakets erhielt die junge Frau allerdings eine Auftragsbestätigung über eine Vertragsverlängerung. Und das, obwohl doch lediglich von einem Infopaket die Rede war. Und eigentlich wollte sie einen neuen Vertrag bei einem anderen Provider abschließen.

Provider stellt sich stur

Prompt rief die Verbraucherin beim Anbieter an, um den Sachverhalt zu klären. Und am anderen Ende der Leitung versprach man, dass sie das Schreiben einfach ignorieren könne. Wenn sie nichts zurücksende, käme es auch zu keinem Vertragsabschluss – das wurde zumindest am Telefon behauptet. Die Verbraucherin folgte der Empfehlung – und das war ein Fehler. Denn nun hat sie einen neuen Vertrag abgeschlossen, aus dem sie so einfach nicht mehr herauskommt. Denn der Anbieter pocht mittlerweile auf die Einhaltung der niemals in Auftrag gegebenen Vertragsverlängerung – da die Widerrufsfrist mittlerweile abgelaufen sei. So wurde vonseiten der Hotline schlicht und einfach gelogen. Dass ein Infogespräch zwischen Hotline und Verbraucherin stattgefunden hat, in dem darauf verwiesen wurde, dass man das Schreiben nun einfach ignorieren solle – davon möchte man aufseiten des Anbieters nichts wissen.

Werbeanrufe – unter Strafandrohung verboten

Abzocker und Betrüger nehmen mittlerweile ein hohes Risiko in Kauf. Doch das Risiko lohnt sich in vielen Fällen. Denn trotz des seit 2009 geltenden Werbeanrufverbots werden immer wieder neue Fälle des Telefonterrors akut, bei denen Verbrauchern das Geld schlicht und einfach aus der Tasche gezogen wird. Dabei kann ein unerlaubter Werbeanruf in der Theorie mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. In der Praxis gelten diese 50.000 Euro Strafe allerdings nur für die jeweilige Kampagne. Und das Risiko nehmen Abzocker gerne in Kauf, die in vielen Fällen ein Vielfaches der angedrohten Strafe unrechtmäßig erwirtschaften.

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Wenn am Telefon ein Gutschein angeboten wird

Vorsicht vor Telefonabzocke – der Gutscheintrick

Neben Preisausschreiben, Abofallen und sonstigen Abzocken gibt es die Gutscheinmethode. So ist es vorgekommen, dass eine Dame einen Anruf erhielt, in dem sie darauf hingewiesen wurde, einen Tankgutschein gewonnen zu haben. Aber statt des Tankgutscheins erhielt die Dame eine Rechnung in Höhe von knapp zehn Euro. Wie konnte das passieren? Ganz einfach: Die Dame sollte eine kostenlose 0800er-Nummer anrufen, um sich für den Erhalt des Tankgutscheins zu registrieren. Und das tat sie auch prompt. Nun wurde ihr aber weisgemacht, sie habe einen ominösen Vertrag abgeschlossen, für den nun monatlich ebendiese knapp zehn Euro abgebucht werden.

Rechtswidrig! Schnell reagieren

Mittlerweile reicht es vielen Betrügern aus, wenn sie von euch ein einfaches „Ja“ per Tonband aufnehmen können. So kann ein Telefongespräch bei Bedarf entsprechend zusammengeschnitten werden. Selbstverständlich ist diese Masche rechtswidrig und ihr solltet bei solch einem Fall direkt reagieren. In diesem Beispiel hat die Geschädigte ihre Adressdaten angegeben, um den Tankgutschein zu erhalten. Das hat dem Abzocker schon ausgereicht, um einen Pseudo-Vertrag aufsetzen zu können. Wenn ihr der Meinung seid, dass ihr nichts abgeschlossen habt, solltet ihr sofort reagieren und dem Vertrag widersprechen, meldet euch schriftlich beim Absender – stets per Einschreiben – und macht deutlich, dass eine derartige Absprache nie stattgefunden hat. Das reicht häufig schon aus, sodass Abzocker hierauf nicht mehr reagieren. Der eingeforderte Betrag sollte dementsprechend keinesfalls gezahlt werden.

Was passiert, wenn ihr auch die Bankdaten herausgegeben habt?

Im Zuge derartiger Maschen und Abzocken ist es häufig das primäre Ziel der Anrufer, an eure Bankdaten heranzukommen. So lassen sich Beträge leicht abbuchen – teilweise, ohne dass der Geschädigte etwas merkt – vor allem bei kleineren Summen unter zehn Euro. Ihr solltet also in jedem Fall eure Kontoauszüge regelmäßig checken. Gerade dann, wenn ihr das Gefühl habt, auf einen Betrüger hereingefallen zu sein – wie es einer Dame in diesem konkreten Beispiel passiert ist. Falls tatsächlich Geld von eurem Konto abgebucht wurde, solltet ihr den Betrag sofort zurückbuchen. Hierzu nehmt ihr kurzerhand Kontakt zu eurer Bank auf, die euch die Möglichkeit gibt, binnen einiger Wochen nach der Transaktion das Geld zurückzuholen. Um den Betrügern den Garaus zu machen und andere Personen zu schützen, solltet ihr möglichst auch Anzeige erstatten.

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Wenn euch euer Handyanbieter anruft, solltet ihr manchmal genau nachfragen

Stellt sicher, dass der Richtige am Telefon ist

Es gibt unterschiedlichste Formen der Telefonabzocke, wie ihr im Tellows-Blog lesen könnt. Viele Betrüger versuchen, euch telefonisch eine mündliche Bestätigung zu entlocken. Da reicht unter Umständen schon ein normales „Ja“ aus, um euch die Zustimmung zu einem Vertrag zu unterstellen. Denn in diesem Fall wird die Tonbandaufnahme kurzerhand etwas zu euren Ungunsten manipuliert. Daher solltet ihr unter anderem aufpassen, wenn ihr glaubt, dass ihr euren Handyanbieter am Telefon habt. Denn diese rufen durchaus auch mal an, um einen neuen Tarif zu bewerben oder um euch auf etwaige Prämien hinzuweisen, wenn ihr den Vertrag verlängert. Aber seid ihr sicher, dass es sich wirklich um euren Provider handelt? Anhand eurer Handynummer kann man nämlich grundsätzlich recht leicht erkennen, bei welchem Anbieter ihr einen Vertrag habt beziehungsweise mal hattet (durch die Rufnummernübernahme).

Seid bei jedem unbekannten Anrufer vorsichtig

Es muss nicht immer der aufdringliche Vertriebler, der Abonnement-Vertreter oder der Gewinnspiel-Benachrichtiger sein. Es gibt durchaus sehr seriös erscheinende Anrufer, die euch auch eine durchaus seriöse Sache anbieten – sofern sie denn auch geliefert wird. Daher solltet ihr gerade beim Anruf des Providers auf Nummer sicher gehen. Falls dieser euch nach einigen Daten fragt – zum Beispiel zwecks Datenabgleichs –, solltet ihr hingegen fragen, welche Daten er von euch hat. Diese könnt ihr dann bestätigen, solltet aber nicht von euch aus alles verraten, wenn ihr nicht sicher seid, dass es auch wirklich euer Provider ist. Besondere Sorgfalt ist bei den Bankverbindungsdaten gefordert. Denn wenn ein Abzocker diese hat, kann er theoretisch Geld abbuchen – und das sogar mit Erfolg. Denn gerade kleine Summen fallen nicht jedem bei einer regen Kontobewegung auf. Ein kleiner Tipp: Wenn ihr wirklich unsicher seid, ob ein Mitarbeiter eures Providers am Apparat ist, fragt ihn doch einfach, welchen Tarif ihr derzeit abgeschlossen habt. Denn ein Abzocker kann hier mit Sicherheit keine richtige Antwort liefern – höchstens einen Glückstreffer.

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Gewinnspielfalle mit Gutscheinen – wenn über die Telefonrechnung abgezockt wird

Statt Gutschein gibt’s eine Rechnung

Wenn euch am Telefon ein Gutschein angeboten wird, solltet ihr mit äußerster Skepsis vorgehen. Denn dieser ist dann sehr oft nicht kostenlos, sondern mit Kosten verbunden. Diese Gebühren werden hingegen am Telefon kaum oder gar nicht erwähnt. Und wenn, dann nur beiläufig – vonseiten des besonders gut geschulten Callcenter-Personals, vor dem ihr euch generell in acht nehmen solltet. In vielen Fällen haben Geschädigte der Gutscheinlieferung zugestimmt. Statt Gutschein beziehungsweise zusätzlich zum minderwertigen Gutschein gab es dann noch eine Rechnung beziehungsweise eine Vertragskopie, in der behauptet wird, man hat etwas abgeschlossen.

Der Trick: kleine Beträge

Statt hohen Summen fällt es immer häufiger auf, dass Abzocker sich auch mit kleineren Summen zufriedengeben. Denn viele Geschädigte überweisen einfach einmal zehn Euro, um Ruhe zu haben, statt den nervigen und Porto zehrenden Schriftwechsel in Kauf zunehmen. Solltet ihr im Zusammenhang mit diesem Gutscheinmodell von einer Firma auf den Bahamas und einer Dienstleistungsfirma in Frankfurt hören, Vorsicht. Denn in diesem Fall sind die Abzocker besonders gut organisiert. Dabei werden von den Bahamas aus die Anrufe getätigt, wobei der Inkassoablauf von Frankfurt am Main aus durchgeführt wird. Das wirkt oft seriös, ist es aber nicht.

Die Folgekosten

Im konkreten Fall erhielt der Geschädigte von ebendieser Frankfurter Firma eine wöchentliche Rechnung in Höhe von knapp zehn Euro. Ohne dass ein Vertrag bewusst abgeschlossen wurde. Und hier liegt oft das Problem. Die geschulten Callcenteragenten stellen bestimmte Fragen, auf die ihr im Regelfall nur in einem festgesetzten Rahmen antworten könnt. Daraus drehen die Abzocker dann schnell einen Vertrag, den ihr telefonisch zugestimmt haben sollt. Wenn euch eine Rechnung ereilt, solltet ihr sofort widersprechen und im Optimalfall auch gleich Anzeige erstatten. Denn dieses Vorgehen ist schlichtweg rechtswidrig und nichts anderes als Betrug! Wie ihr euch zur Wehr setzt, erfahrt ihr hier.

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Erste Hilfe gegen die Abzocke! Wir zeigen euch, wie ihr vorgeht, wenn ihr in die Abofalle getappt seid

Heutzutage lauern Abzocker überall – zum Beispiel im Internet und am Telefon. Da kann es schnell passieren, dass man unwissentlich in eine Falle gerät und aufgefordert wird, Geld für eine Leistung zu bezahlen, die man nie wirklich erhalten hat oder aber gar nicht abschließen wollte. Es gibt einige Grundregeln, wie ihr euch wehren könnt, wenn ihr glaubt, dass euch jemand abzocken möchte:

Auf keinen Fall bezahlen

Im Zuge von Abofallen hat sich im Jahr 2010 selbst die deutsche Bundesjustizministerin klar und deutlich zu Wort gemeldet. Sie sagt, dass ihr keinesfalls zahlen sollt, wenn ihr in eine Abofalle getappt seid. Wartet in diesem Fall lieber ab, ob sich der Abzocker überhaupt noch mal meldet. Schreibt zur Sicherheit einen Widerruf und macht klar deutlich, dass ihr keiner der in Rechnung gestellten Leistungen zugestimmt habt. Bleibt also stur! Das reicht oft schon aus.

Zeigt keine Reaktion auf die Rechnungen der Abzocker

Im Normalfall erhaltet ihr eine schriftliche Zahlungsaufforderung in Verbindung mit dem Hinweis, dass ihr ein Abo oder eben einen Vertrag abgeschlossen habt – teilweise postalisch, teilweise nur per E-Mail oder SMS. Die erste Maßnahme lautet: Nicht reagieren. Lasst euch nicht einschüchtern, auch dann nicht, wenn ihr sogar einen Mahnbescheid erhalten solltet. Diese sind nichtssagend und keinesfalls rechtens. Denn wurdet ihr getäuscht – beispielsweise da ihr klar von einer kostenlosen Leistung ausgegangen wart –, wurde auch kein Vertrag abgeschlossen. Bewahrt also Ruhe und wartet ab. Solltet ihr nun wider Erwarten noch einmal Post bekommen, könnt ihr euch unter Umständen an die Verbraucherzentrale wenden. Diese kennen die Maschen und halten sogar spezielle Schreiben für euch bereit, falls ihr doch reagieren möchtet. Aber auch hier solltet ihr besser abwarten beziehungsweise nichts unternehmen, denn spätestens nach einer Mahnung geben die meisten Abzocker auf.

Was tun, wenn sich der Anwalt oder das Inkassobüro meldet?

Wenn Post von einem eingetragenen Anwalt oder von einem Inkassobüro eingeht, zahlen viele Geschädigte die Zeche – ohne dass sie jemals irgendeiner kostenpflichtigen Leistung zugestimmt haben. Auch hier heißt es Ruhe bewahren! Die Büros wissen in diesem Fall zumeist nichts Genaues über ihre Mandate und agieren als reiner Dienstleister. Sie sind lediglich mit der Einziehung der Forderung beauftragt worden. Sofern diese aber gar nicht besteht und ihr zu Unrecht aufgefordert werdet, solltet ihr euch direkt an den jeweiligen Anwalt oder das Inkassounternehmen wenden und mitteilen, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Normalerweise werden die Forderungen dann direkt wieder an den Auftraggeber zurückgegeben. Denn die Beweispflicht liegt beim Anbieter! Also bei dem, der die Forderung beauftragt! Habt also keine Angst, wenn sich ein solches Büro bei euch meldet, denn diese Inkassounternehmen prüfen in der Regel nicht, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Sie geben damit nur das Anliegen des Mandanten weiter, mehr nicht.

Nutzung der persönlichen Daten deutlich widersprechen

Einige Abos haben nur sekundär das Ziel, an das Geld der Nutzer zu gelangen. Hier sind die Nutzerdaten oftmals deutlich wichtiger. Denn diese bringen dem einen oder anderen Anbieter Geld ein, und zwar dann, wenn sie von einem windigen Unternehmen illegal abgekauft werden – beispielsweise zu Werbezwecken. Habt ihr Bedenken, dass eure Daten im Zuge einer Abzocke oder aber ominösen Gewinnspielteilnahme unrechtmäßig verwendet werden könnten, solltet ihr schriftlich widersprechen, um auf Nummer sicher zu gehen. Dies gilt generell für alle fragwürdigen Onlineangebote, bei denen ihr unter Umständen unbewusst der Nutzung eurer Daten zugestimmt habt. Macht schriftlich klar deutlich, dass ihr der Datennutzung widersprecht. Und verlangt in diesem Zusammenhang auch eine schriftliche Bestätigung.

Alternative zum Abwarten: Aktiv werden und den Spieß umdrehen

Wenn ihr selbst aktiv gegen Abzocker vorgehen möchtet, gibt es einige recht vielversprechende Möglichkeiten, den Spieß einfach mal umzudrehen. Es ist generell schwierig, direkt an die Initiatoren heranzukommen, denn diese steuern die Abzocketelefonate oder sonstige Abos zumeist aus dem Ausland. Allerdings verfügen diese durchaus über Konten in Deutschland. Das müsst ihr spätestens dann feststellen, wenn ihr einer solchen Masche zum Opfer gefallen seid und Geld an eines dieser Konten überweisen sollt. Schreibt zum Beispiel einfach mal einen Brief an die Bank des Abzockers und weist darauf hin, dass es sich beim jeweiligen Kontoinhaber mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrüger handelt. Denn die Banken selbst haben in konkreten Fällen gar keine Kenntnis darüber. Seriöse Geldinstitute reagieren im Regelfall auf derartige Schreiben. Ein weiteres probates Mittel, das ihr stets durchführen solltet, wenn ihr eine Abzocke aufdeckt: Meldet den Anbieter oder aber die jeweilige Telefonnummer der Bundesnetzagentur. Diese blockiert dann beispielsweise die entsprechenden Rufnummern und geht der Sache auf den Grund. Solltet ihr sogar ein Schreiben eines Anwalts oder eines Inkassobüros erhalten, könnt ihr ebenfalls reagieren: Beschwert euch direkt über den jeweiligen Mandanten und begründet euer Gesuch mit der zweifelhaften Seriosität des potenziellen Abzockers. Letztlich besteht natürlich noch die Möglichkeit der Klage. In diesem Bereich sind Sammelklagen üblich, wobei ihr euch für weitere Informationen an eure Verbraucherzentrale wenden könnt. Wird aus der Abofalle ein Betrugsfall, solltet ihr nicht zögern, den jeweiligen Anbieter anzuzeigen. Die Polizei wäre verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen, was gerade bei empfindlichen und schweren Abzocken ein probates Mittel sein kann.

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