Fortschritt im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken – Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket
Verfasst von Katja unter Allgemein, Rechtliches am 19. März 2013
Bereits im letzten Jahr wurde vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf den Weg gebracht, der von Anfang an immer wieder diskutiert wurde. Zuletzt wurde der Gesetzentwurf im Februar vom Kulturstaatsminister Neumann von der CSU gestoppt, indem er kurzfristig Nachbesserungswünsche angemeldet hat. Allen Diskussionen zum Trotz hat die Bundesregierung am 13.03.2013 ein Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken in verschiedenen Rechtsgebieten beschlossen.
Mit dem Maßnahmenpaket sollen die Verbraucherrechte bei unerwünschter Telefonwerbung, bei wettbewerbswidrigen Verhalten von Unternehmen, bei den Geschäftsmethoden von Inkasso und bei überzogenen urheberrechtlichen Abmahnungen gestärkt werden. Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt im Verbraucherschutz, aber auch die Wirtschaft könnte langfristig davon profitieren, denn „wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen“ sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Einige Branchen leiden unter einem schlechten Ruf, den sie in den Augen der Verbraucher haben, und der häufig durch die schwarzen Schafe der Branche verursacht wird. Ein Vorgehen gegen deren unseriöse Geschäftspraktiken könnte den seriösen Unternehmen der Branchen dabei helfen, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen und ihrer Ruf wiederherzustellen. Ziel des Maßnahmenpaketes ist es, den Anreiz für die Nutzung unseriöser Geschäftsmethoden zu nehmen und sie auf diese Weise einzudämmen.
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung umfasst im Bereich der Telefonwerbung laut der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz die folgenden Neuerungen:
- Telefonwerbung von Telefonautomaten kann zukünftig ebenso wie bisher nur bei natürlichen Personen mit einer Geldbuße geahndet werden.
- Eine kostenpflichtige Gewinnspielteilnahme muss zukünftig schriftlich bestätigt werden, um rechtswirksam zu sein.
- Die bisherige Bußgeldobergrenze bei unerwünschter Telefonwerbung wird deutlich erhöht, laut Medienberichten um das Sechsfache von bisher 50000 Euro auf 300000 Euro
Verbraucherschützer begrüßen vor allem die Regelung, nach der Gewinnspielverträge zukünftig nur Rechtswirksamkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Immer wieder gingen bei tellows.de und den Verbraucherzentralen Beschwerden ein, wonach Verbrauchern Gewinnspielverträge untergeschoben wurden, oder im Vorfeld gar nicht als langfristiger Vertrag erkennbar waren, sodass für den angerufenen Verbraucher in den meisten Fällen nicht ersichtlich war, dass er einen langfristigen Vertrag mit daraus resultierenden Kosten abgeschlossen hat.
Bereits mit dem 2009 verabschiedeten Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung wurden Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung genauso untersagt wie Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer. Verbraucher zeigten jedoch immer wieder an, dass sich trotz drohender Bußgelder kaum an die Regeln gehalten wurde.
Der Gesetzentwurf gegen unseriöse Praktiken ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Telefonterror und Telefonabzocke, auch wenn sich bereits jetzt einige Verbraucherschützer beklagen, dass die neuen Maßnahmen nicht umfassend genug seien.
Neu im Shop – das tellows Magazin
Verfasst von Katja unter Allgemein, Telefonabzocke, Telefonspam am 18. März 2013
Im Kampf gegen Telefonterror setzt tellows auf Aufklärung und praktische Hilfe für Verbraucher. Um unseriösen Anrufern ihre Arbeit so schwer wie möglich zu machen, ist es wichtig die Telefonbesitzer zu warnen, zu informieren und Ratschläge zu geben, wie sie sich gegen die verschiedenen Abzockmethoden schützen können.
Im Laufe der Zeit hat tellows viele Erfahrungen rund um die Themen unerwünschte Anrufe, Telefonabzocke und Telefonterror gesammelt, und darüber berichtet. Im tellows Magazin, das ab heute über den tellows-shop erhältlich ist, wurden die wichtigsten Informationen in Form eines eBooks zusammengestellt, um Verbraucher umfassend über das Thema zu informieren.
Das tellows Magazin bietet dabei einen Überblick, über die verschiedenen Abzockmethoden, denen Telefonbesitzer zum Opfer fallen können, erläutert relevante rechtliche Grundlagen, gibt Tipps wie Verbraucher sich schützen können und bietet Vordrucke für Verbraucher um sich zum Beispiel gegen untergeschobene Verträge zu wehren.
Das eBook von tellows greift dabei auf seine Erfahrung im Kampf gegen unseriöse Telefonanrufe, rechtliche Grundlagen und auf die Erfahrungsberichte und Meldungen der tellows-community zurück. Auf diese Weise vereint das tellows Magazin fachliche Informationen mit Erfahrungen direkt aus dem Alltag von vielen Telefonbesitzern.
Interessierte können das eBook ab heute über den tellows-shop kaufen und herunterladen.
Für wen lohnt sich eigentlich eine AllNet Flat?
Nahezu jeder Telefonanbieter versucht seine Kunden heutzutage nicht mehr über günstige Minuten oder SMS Preise zu locken, sondern mit einem Komplettpaket. Ein Preis für den du solange telefonieren und so oft texten kannst wie du möchtest. Es stellt sich nur die Frage für wen sich diese Angebote wirklich lohnen. Im Fall des Prepaidtarif-Kunden, der 9 Cent pro Minute oder SMS zahlt, ist die Frage schnell beantwortet.
Wenn man davon ausgeht, dass eine AllNet Flat im Schnitt 30 € (ohne Handy) kostet und die Prepaid-Discountanbieter pro Gesprächsminute oder SMS ca. 9 Cent verlangen kommt man zum folgenden Wert.
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Somit solltest du erst ab 333 vertelefonierten Minuten oder geschriebenen SMS ernsthaft über eine AllNet Flatrate nachdenken. Für eine zusätzlich gebuchte Prepaid-Internetflatrate (angenommen mit 10 €) errechnet sich dieser Wert:

Das beantwortet zwar die Frage ab wann es sich für einen Prepaid Nutzer lohnt eine AllNet Flatrate abzuschließen, aber wie sieht es aus, wenn du vor der Wahl steht ob du eine Flatrate wählst, mit der du nur in ein Netz kostenlos telefonieren kannst oder eine AllNet Flat. Für diesen Zweck werden hier 3 Fälle dargestellt, welche sich im prozentualen Anteil der kostenfreien Telefonate unterscheiden. Von 25% über 50% zu 75%. Als Beispiel dient hier eine Netzflatrate mit einer Grundgebühr von 15 €, einem Gesprächsminuten/SMS-Preis von 19 Cent und einer Internetflat.

Wie man sehen kann lohnt es sich selbst wenn du 75% deiner Telefonate oder SMS ins kostenpflichtige Fremdnetz versendest bereits ab der 105ten Minuten über eine Allnet Flat, zum Beispiel von http://www.handyflatrate.net, nachzudenken. Wenn allerdings alle Freunde, Familie und Verwandte von dir dasselbe Netz nutzen kannst du getrost als günstige Alternative auf die „OneNet Flat“ zurückgreifen. Wenn du nicht viel mehr als 50 Minuten im Monat telefonierst sollte trotz alledem eine Prepaidkarte die beste Wahl für dich sein.
Neuste Erkenntnisse der Uni Karlsruhe: All Net Flatrates nicht in jedem Fall die beste Wahl
Verfasst von m.wentzel unter Allnet Flat am 6. März 2013
Es ist Ende des Monats und die Mobilfunkrechnungen kommen ins Haus. Vor allem, wenn der eigene Nachwuchs ebenfalls mit einem Postpaid-Vertrag versorgt wurde, gab es oftmals böse Überraschungen. Abhilfe schafften Prepaid-Tarife. Hiermit konnten die Kosten besser kontrolliert werden. Um zu telefonieren, lud man das Guthaben der Prepaid Karte im Voraus auf und wenn das Geld aufgebraucht war, konnte eben nicht mehr telefoniert werden.
Mittlerweile haben sich Prepaid-Tarife derart verändert, dass sie Tarifen mit Vertragslaufzeit auch im Bereich der angebotenen Leistungen sehr nahe kommen. Dies geschieht hauptsächlich durch verschiedene Minuten-, SMS- oder Internet-Pakete, die der Kunde wahlweise nutzen kann. So ist es nun unter anderem möglich nach intensivem Vergleich, über Bausteine einen Prepaid-Tarif mit All Net Flatrate zum Telefonieren und Datenflat zum Surfen für das eigene Handy zusammenzubauen. Die Kosten für eine bestimmte Leistung sind allerdings bei Prepaid-Tarifen für gewöhnlich höher als bei Verträgen mit fester Laufzeit. Dafür können die Leistungen monatlich an- und abgewählt werden, was für den Verbraucher eine hohe Flexibilität mit sich bringt.
Die Uni Karlsruhe kam in ihrer Publikation „Beyond the flat rate bias: The flexibility effect in tariff choice“von Jan Kramer und Lukas Wiewiorra zu dem Schluss, dass in den meisten Fällen eine All Net Flatrate nicht dazu führt, dass in den meisten Fällen eine All Net Flatrate nicht dazu führt, dass man Geld spart, sondern die Gründe weitaus vielschichtiger sind. Dabei wird klar, dass für viele der Anreiz an einer Flatrate nicht immer darin besteht Geld zu sparen, sondern sich in Sicherheit zu fühlen.
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Dieses Verhalten ist Maßgeblich auf 3 Faktoren zurückzuführen:der Versicherungseffekt: Menschen sind gerne bereit für Sicherheiten zu zahlen. Am Beispiel der Reiserücktrittsversicherung lässt sich dieses Verhalten gut erklären. Kosten für diese simple Versicherung belaufen sich zwischen 20 und 350 Euro (zwischen 3% und 6% des Reisepreises). Nur für die simple Sicherheit im Notfall die Reisekosten erstattet zu bekommen. Nach diesem Prinzip lassen sich auch die Nutzer einer Telefonflatrate dazu verleiten einen höheren Beitrag zu zahlen als bei einer minütlichen Abrechnung. Damit sind sie vor dem Fall geschützt, dass man vllt. doch mal beim letzten abendlichen Gespräch vergisst aufzulegen und für ganze 8 Stunden Telefonat zur Kasse gebeten wird.
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Der Überschätzungseffekt: Viele Flatratenutzer überschätzen ihre Telefongewohnheiten gnadenlos. Nur die wenigsten können ihren Verbrauch in Minuten oder SMS ausdrücken. Neuste Entwicklungen auf dem Telefonmarkt lassen den Überschätzungseffekt allerdings etwas in den Hintergrund treten. Zurzeit bekommt man eine gute All Net Flatrate für ca. 20 Euro und eine Geprächsminute oder SMS außerhalb einer Flatrate kostet meistens 9 cent. Damit lohnt sich für die meisten schon ab der 222. Minute der Umstieg auf eine All Net Flatrate. Rechnet man zusätzlich ein Datenpaket im Wert von 10 € ein, lohnt sich die Flatrate schon ab der 111. Minute
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Der Taxameter-Effekt: Wenn man beim Telefonieren ständig die Rechnung im Hinterkopf hat, macht es schon nur noch halb so viel Spaß. Diesen Spaß lassen sich manche Leute auch gerne den einen oder anderen Euro kosten, obwohl sie sich sehr wohl im Klaren darüber sind, dass sie ohne Flatrate in den meisten Fällen günstiger davon kommen würden.
Welche Schwerpunkte man bei der Handynutzung setzt, ist maßgebend für die Entscheidung über den passenden Handytarif. Ist es die Telefonie, die Kommunikation per SMS oder der mobile Internetzugang?
Zum Beispiel Familien, die untereinander viel telefonieren oder SMS schreiben, benötigen einen Tarif mit kostenlosen oder stark reduzierten Telefonaten und SMS innerhalb des eigenen Netzes. Wer dagegen viel im Internet surft, ist auf großvolumige Datenpakete zu einem fairen Preis angewiesen.
Beispielsweise erfreuen sich bei Teenagern und jüngeren Nutzern verschiedene mobile-Messaging Dienste großer Beliebtheit. Hierzu ist eine Internet-Flatrate zwangsläufig erforderlich. Sobald das eigene Nutzungsverhalten geklärt ist, kann man beispielsweise über verschiedene Test- und Vergleichsportale im Internet seinen passenden Tarif finden.
Das tellows Modul für jAnrufmonitor ist da!
Verfasst von tellows.de Team unter Allgemein am 2. März 2013
Auf vielfachen Wunsch der tellows Community sind die tellows Scorelisten nun auch als Erweiterung für die Software “jAnrufmonitor” erhältlich.
Ein großes Dankeschön gilt an dieser Stelle Thilo Brandt, der in Eigeninitiative das tellows Scorelisten Modul für seine Software “jAnrufmonitor” entwickelt hat.
Funktionsübersicht:
Mittels tellows API wird jede Telefonnummer eines eingehenden Anrufes in Echtzeit auf ihre Eigenschaften bei tellows überprüft und innerhalb der Software “jAnrufmonitor” visualisiert:

Darüberhinaus lässt sich mit wenigen Klicks die jeweilige Nummerndetailseite auf tellows öffnen um zügig vorhandene Kommentare zu lesen oder eigene Bemerkungen zu verfassen.
Der Service ist derzeit für die Länder Österreich, Schweiz sowie Deutschland möglich.
Für die Nutzung dieser jAnrufmonitor-Erweiterung wird ein gültiger tellows API Key aus unserem Shop benötigt.
Was ist “jAnrufmonitor”?
Weitere Infos und aktuelle Neuigkeiten zur Software “jAnrufmonitor” gibt es auf Facebook, Twitter und www.janrufmonitor.de.
Arbeitsmethoden der Callcenter – die Arbeit mit Rufnummernblöcken
Verfasst von Katja unter Allgemein, Telefonspam, Wissensbasis am 28. Februar 2013
Ständige Erreichbarkeit durch Handy oder Smartphone ist heute alltäglich. Neben den vielen Vorteilen, die sich dadurch bieten, kann die ständige Erreichbarkeit zu einem Fluch werden, vor allem wenn man ständig unerwünschte Anrufe erhält.
Ein Unternehmen, unzählige Telefonnummern – möglich durch Rufnummernblöcke
Viele kennen das Problem, dass immer wieder von unbekannten Nummern angerufen wird, hinter denen sich häufig Callcenter verbergen. Oftmals rufen die gleichen Firmen unter verschiedenen Nummern an, was immer wieder die Frage aufwirft, wie das sein kann. Neben der Möglichkeit über Voice over IP Telefonnummern zu generieren und zwischenzuschalten, um die tatsächliche Rufnummer zu verdecken, beantragen viele Callcenter auch sogenannte Rufnummernblöcke für ihre Anrufe.
Unter einem zusammenhängenden Rufnummernblock versteht man mindestens zehn Telefonnummern, die in den führenden Ziffern übereinstimmen. Im öffentlichen Telefonnetz besteht ein Rufnummernblock aus einem Bündel von 1000, durch die Bundesnetzagentur zugeteilten Teilnehmerrufnummern. In bestimmten Ortsnetzbereichen kann ein Rufnummernblock für die Nutzung für Telekommunikationsanlagen bis zu 10000 Teilnehmerrufnummern umfassen. Ein Rufnummernblock kann aber auch die Gesamtheit aller Nebenstellennummern einer Telekommunikationsanlage bezeichnen, die im Rahmen von ein- bis fünfstelligen Durchwahlen zu erreichen sind.
Die Vorteile von Rufnummernblöcken liegen für Unternehmen in der Verwendung von Durchwahlen, das heißt, einzelne Nebenstellen von einer TK-Anlage können aus dem internen und öffentlichen Telefonnetz direkt erreicht werden, ohne über den Abfrageplatz vermittelt zu werden. Für Verbraucher bedeutet das, nicht erst die Telefonzentrale eines Unternehmens oder einer Behörde anrufen zu müssen, um dann weiter verbunden zu werden, sondern mit Hilfe der Durchwahl den gewünschten Gesprächspartner direkt zu erreichen. Anhand der Rufnummernblöcke ist für Verbraucher außerdem erkennbar, dass eine Nummer zu einem bestimmten Unternehmen gehört.
Viele Callcenter nutzen verschiedene Telefonnummern
In der Praxis werden Rufnummernblöcke jedoch auch von vielen Callcentern für ihre Anrufe genutzt. Telefonbesitzer können so immer wieder von verschiedenen Nummern angerufen werden, wobei sich hinter diesen Anrufen oft Werbeanrufe oder Gewinnspielfallen verbergen. Viele Callcenter rechnen damit, dass die Angerufenen die Telefonnummern auf ihren Telefonen und Smartphones sperren, womit sie für das Callcenter nicht mehr erreichbar wären. Aus diesem Grund beantragen sie Rufnummernblöcke, damit sie viele Nummern zur Verfügung haben. Je mehr Rufnummernblöcke das Unternehmen hat, über umso mehr Rufnummern verfügt es. Sperrt ein Verbraucher eine der Nummern auf seinem Telefon, oder schaltet die Bundesnetzagentur eine der Nummern ab, bleiben viele andere Nummern übrig, von denen die Callcenter ihr Geschäft weiter betreiben. Telefonbesitzer sollten sich also nicht wundern wenn sich hinter verschiedenen Telefonnummern immer das gleiche Callcenter oder Unternehmen verbirgt.
Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorerst gestoppt
Verfasst von Katja unter Rechtliches am 15. Februar 2013
Dem geplanten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken droht wegen Unstimmigkeiten in der Politik zu verschiedenen Streitpunkten das Aus. Bereits im letzten Jahr wurde der Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebracht, um die Verbraucherrechte zu stärken. Von Beginn an gab es immer wieder Debatten wie weit die gesetzliche Reglementierung gehen soll. Vor allem Verbraucherschützer würden es gerne sehen, wenn telefonisch abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Diese Regelung sollte unseriösen Geschäftsmethoden wie den Abschluss von Gewinnspielabos, bei denen die Verbraucher oft gar nicht wissen, dass sie einen Vertrag abschließen einen Riegel vorschieben. Auch unerwünschte telefonische Werbung würde auf diesem Weg eingedämmt werden, da diese dann ohne schriftliche Bestätigung eines Vertrages ohnehin nichts mehr nützen würde. Allerdings gab es auch zu diesem Teil des Gesetzentwurfes schon heftige Kritik, da bemängelt wurde eine solche Regelung ginge entschieden zu weit, denn theoretisch könnte man dann auch solche Verträge nicht mehr telefonisch abschließen, die von Verbrauchern gewollt und in der Praxis durchaus gängig sind. Ein Beispiel dafür wäre das telefonische Bestellen einer Pizza oder einer vergleichbaren Leistung, denn auch in diesen Fällen werde ein mündlicher Vertrag geschlossen.
Aktuell gestoppt wurde der Gesetzentwurf allerdings wegen eines anderen Punktes im umfangreichen Gesetzespaketes. Kulturstaatsminister Neumann von der CSU hat kurzfristig Nachbesserungswünsche zum urheberrechtlichen Teil des Gesetzes angemeldet. Diese Vorschläge werden von der Koalition jedoch abgelehnt, wobei vor allem die FDP keinen weiteren Verhandlungsspielraum in den strittigen Punkten sieht. Neumann, der in diesen Punkten von Vertretern der Kultur – und Kreativwirtschaft unterstützt wird, will unter anderem einen selteneren Einsatz des Kostendeckels bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, der generell auch nur dann gelten solle, wenn erstmalig wegen illegaler Downloads gemahnt wird.
Wie es nach dem Stopp der Gesetzesvorlage, die bereits am 06.02.2013 dem Bundeskabinett vorgelegt werden sollte weitergeht, ist im Moment unklar. Einig sind sich die Politiker allerdings darin, dass eine Stärkung der Verbraucherrechte notwendig ist. Über den Umfang der Gesetzesregelungen wird jedoch auch in Zukunft noch viel debattiert werden, bis ein Gesetz verabschiedet wird. Die Justiz- und Verbraucherschutzministerin von Bayern Dr. Beate Merk fordert das Gesetz notfalls in gekürzter Form voran zu bringen und den urheberrechtlichen Teil vorerst abzutrennen, damit endlich Fortschritte in Sachen Verbraucherschutz erzielt werden.
Die nervigsten fünf Nummern der letzen Wochen
Verfasst von Katja unter Tagesupdate nervige Telefonnummern am 15. Februar 2013
Hallo liebe Tellows – Freunde,
in den letzten Wochen habt ihr uns wieder eine Vielzahl von Telefonnummern gemeldet, und über eure Erfahrungen berichtet. An dieser Stelle wollen wir die fünf Telefonnummern zusammenfassen, die von euch am meisten aufgerufen und gemeldet wurden. Alle Nummern dieser Top Five wurden von euch nicht nur als nervig, sondern auch als unseriös eingestuft, wie ein Blick auf den jeweiligen Tellows Score zeigt. Besonders auffällig ist, dass es bei allen Anrufern um die Themen Lotterie oder Gewinnspiele geht. Dabei sollen entweder Abos verkauft oder angebliche Gewinnspielteilnahmen verlängert werden. Unter einer Nummer wird allerdings auch angeboten, die angeblichen Einträge bei Gewinnspielen zu löschen, wobei dieser angebliche Service natürlich kostenpflichtig ist.
018055156045 mit 16411 Suchanfragen und 71 Kommentaren, Tellows Score: 8
021195673647 mit 5594 Suchanfragen und 32 Kommentaren, Tellows Score: 8
0221562413827 mit 5454 Suchanfragen und 27 Kommentaren, Tellows Score: 8
04065789235 mit 4468 Suchanfragen und 36 Kommentaren, Tellows Score: 8
015776075169 mit 3643 Suchanfragen und 31 Kommentaren, Tellows Score: 8
Die nervigste Nummer der letzten Wochen war mir 16411 Suchanfragen, 71 Kommentaren und einen Tellows Score von 8 die Nummer 018055156045.
Susi berichtet:
Wahrhaftig unseriös, sind Verbrecher!!!!! VORSICHT!!!
Wurde von der Kündigungsabteilung der staatlichen Lotterie angerufen ich hätte vor einer gewissen Zeit bei einem Gewinnspiel mitgemacht das ich jetzt doch kündigen wolle!! HÄÄÄÄÄ, ersten wieso soll ich ein kostenloses Gewinnspiel kündigen und zweitens hab ich nirgends mitgemacht! So hab ich das auch der noch freundlichen Dame mitgeteilt. Leider hatte Sie wirklich fast alle Daten von mir die ich aber nicht bestätigt habe! Leider kam es noch dicker, da ich die Daten nicht bestätigen wollte wurde mir mir auf einmal mit einem ABO gedroht und ich sei bei Ihr nicht in der Position für Verhandlungen. Das war mir dann zu blöd, hab Sie zum Teufel gewünscht und aufgelegt. Hat jetzt 2 Wochen gedauert bis der nächste Anruf kam. Konnte Sie aber sehr schnell zum auflegen zwingenund hoffe das des jetzt mal ein Ende hat mit dem Telefonterror!
Mit 5594 Suchanfragen und 32 Kommentaren sowie einem Tellows Score von 8 hat auch die Nummer 021195673647 auf dem zweiten Platz gewaltiges Nervpotenzial bewiesen. Auch deren Geschäftsmethoden, bei denen ebenfalls mit Gewinnspielen und Datenabgleichen versucht wird, persönliche Daten abzugleichen und Abos abzuschließen wurden von euch klar als unseriös eingestuft, wie der Tellows Score zeigt.
Experte empfiehlt:
Mal wieder so’ne Cold Call Nr.
Ist schon die x’te. Es klingelt, keiner ist dran. Und wenn sich eins von diesen A….löchern meldet, ist es ein Versuch sich auf bertrügerische Weise persönliche Daten (Insbesondere Konto) zu verschaffen. Angeblich hat man ein Abo nicht gekündigt, sie wollen einen vor Telefonmarketing schützen, etc. etc. Letztendlich wollen sie Abo’s oder Gewinnspiele verkaufen
Wenn die sich melden, lasse ich die garnicht erst zu Wort kommen, sondern überrolle sie mit den Fakten das ihr Tun in dreifacher Hinsicht Strafbar ist. 1. Kaltaquise Illegal !!! 2. gefakete Rufnummer Illegal !!! 3. Versuchter Betrug Illegal !!!
Meistens legen die schon beim ersten Punkt wieder auf. Manche werden aber auch richtig aggressiv und versuchen es mit lächerlichen und haltlosen Drohungen. Nicht einschüchtern lassen!!! Die können euch garnichts!!!! Immer nur mit “Hallo” melden und nie den nachgefragten Namen bestätigen !!!
Auch bei anderen Nummern ist Vorsicht geboten, und wir können und den Ratschlägen von “Experte” nur anschließen. Bei unbekannten Nummern solltet ihr euch am besten nur mit “Hallo” und nicht namentlich melden, nachgefragte persönliche Daten nie bestätigen oder gar raus geben und vor allem Ruhe bewahren um nicht in eine der ausgelegten Fallen zu tappen.
Um die Community an euren Erfahrungen teilhaben zu lassen und den Nervigen Anrufern ihren Job möglichst schwer zu machen, freuen wir und auch weiterhin über eure Meldungen und Kommentare.
Wir wünschen euch eine ruhige und störungsfreie Zeit!
Bis zum nächsten Mal…
Euer Tellows – Team
Neu bei Tellows – der Tellows Shop
Hallo liebe Tellows – Freunde,
mit dem Tellows Shop, der von einigen von euch bereits entdeckt wurde, gibt es wieder etwas neues bei Tellows. Angeboten werden im Shop auch die Scorelisten für Fritz!Box, die euch vor unseriösen Anrufen auf dem Festnetz warnen.
Die Scorelisten für Fritz!Box wurden entwickelt um euch ähnlich wie die Handy App bereits bei Klingeln vor unseriösen Anrufen auf dem Festnetz zu warnen. Dafür werden die Scorelisten mit den von der Community als unseriös eingestuften Telefonnummern in die Fritz!Box importiert, so dass eingehende Anrufe direkt abgeglichen werden können. Die Listen beinhalten dabei alle Nummern die mit einem Tellows Score von 7, 8 oder 9 bewertet sind.
Im Tellows Shop habt ihr die Möglichkeit die Listen zu kaufen, woraufhin ihr die Downloadlinks für die Scorelisten bekommt. Das Format der Nummern entspricht dabei bereits dem Telefonbuchformat der Fritz!Box, so dass der Import der Listen mit der Hilfe der Installationsanleitung schnell und einfach möglich ist. Wenn ihr die Listen einmal gekauft habt, könnt ihr sie unbegrenzt downloaden und importieren, so dass der Festnetzschutz immer aktuell bleibt. Neben der Möglichkeit die Listen über den Downloadlink in der E-Mail mit der Kaufbestätigung runterzuladen habt ihr auch die Möglichkeit, euch dafür einfach in den Mitgliederbereich des Shops einzuloggen.
Neben den Scorlisten hält der Tellows Shop natürlich auch andere Angebote für euch bereit. Aufgebaut ist der Shop dabei genau wie die meisten Onlineshops mit den Möglichkeiten Produkte in den Warenkorb zu legen oder auf den Wunschzettel zu setzen. Zum Bezahlen stehen die Optionen Vorkasse und PayPal zur Auswahl, so dass ihr euch für die passende Zahlungsmethode entscheiden könnt.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Shoppen, und freuen uns über eure Anregungen und Fragen.
Wie sicher sind Online Banking und Mobile Banking wirklich?
Verfasst von Marcel Gero unter Allgemein, Internet, Wissensbasis am 30. Januar 2013
Mobile Banking ist ein spezieller Bereich des Online Banking, der von mobilen Endgeräten wie Smartphones ausgeführt werden kann. Beim Online Banking wird direkt auf den Bankrechner zugegriffen. Dies geschieht entweder browserbasiert über die Webseite der Bank oder via Onlinebankinganwendung. Bei letzterer Option wird eine Netzwerkverbindung lediglich aufgebaut, um alle Transaktionen gesammelt durchzuführen. Eine dauerhafte Internetverbindung wie bei der browserbasierten Variante ist nicht notwendig. Mobile Banking oder auch mBanking funktioniert ebenfalls entweder browserbasiert, in dem Fall über den mobilen Browser, oder über spezielle Bankinganwendungen, die auch als Apps oder Widgets bezeichnet werden.
Sicherheitsverfahren und Risiken
Um Transaktionen via Online oder Mobile Banking durchzuführen und zu verifizieren, wird eine digitale oder elektronische Unterschrift verwendet. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die wohl bekannteste ist die Verifizierung via PIN-/TAN-Verfahren. Dafür kommt in der Regel eine von der Bank zugestellte TAN-Liste aus Papier oder SMS-Tan bzw. mTAN zum Einsatz. Bei SMS- oder mTAN wird die just in dem Moment benötigte Transaktionsnummer per SMS an der Kontoinhaber zugestellt. Aus Sicherheitsgründen ist dieses Verfahren für das Mobile Banking nicht zulässig. Ebenfalls Verwendung finden Homebanking Computer Interfaces (HBCI) oder Financial Transaction Services (FinTS), wo die Legitimation per Chipkarte oder Schlüsseldiskette erfolgt. File Transfer and Access Management (FTAM), Banking Communication Standard (BCS) und Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS) sind weitere gängige Verfahren, die jedoch vorwiegend im Firmensektor genutzt werden.
Generell wird eine verschlüsselte Datenübertragung seitens der Bank gewährleistet, unabhängig vom gewählten Bankingverfahren. Dabei wird das Übertragungsprotokoll HTTPS verwendet, welches verantwortlich für den Verschlüsselungsalgorithmus zwischen dem eigenen Webbrowser und dem Server der Bank ist. Diese Sicherheitsbarriere ist im Normalfall nicht überwindbar. Deshalb suchen Betrüger die Schwachstelle woanders. Häufig bieten der bedienende Mensch sowie sein heimischer PC oder sein mobiles Engerät eine deutlich größere Angriffsfläche, so auch im Fall des SMS Trojaners, über den wir bereits mehrfach berichteten. Auch in Kommentaren auf tellows kommen derartige Fälle zum Ausdruck. Der Nutzer Markus erhielt einen Anruf von der Hamburger Sparkasse mit der Nummer 04028870:
Ein Mitarbeiter der Hamburger Sparkasse – er wollte mir Bescheid sagen, dass ich einen Trojaner auf dem Rechner habe und sie mir das Online-Banking gesperrt haben. Würde ich mal als seriös bezeichnen.
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Um sich vor Trojanern und anderen Viren zu schützen, empfiehlt tellows, stets einen aktuellen Virenscanner auf dem PC und dem Smartphone installiert zu haben. Eine entsprechende Übersicht zu solchen Programmen gibt es auf Alternato.
Die fallenden Kosten für mobile Datendienste sowie die technologische Weiterentwicklung mobiler Endgeräte stellen eine gute Voraussetzung dafür dar, Bankgeschäfte auch unterwegs abwickeln zu können. Das klingt vor allem bequem und praktisch. Jedoch treffen die Sicherheitsrisiken des Online Bankings auch auf das Mobile Banking zu. So kann es hier ebenfalls beispielsweise zu Phishing-Attacken kommen, bei denen zur Auftragsunterzeichnung notwendige Daten ausspioniert werden. Zusätzlich sind die speziellen Sicherheitsrisiken mobiler Geräte zu bedenken. Eine Abwägung solcher etwaiger Risiken und der Vorteile der Mobile Bankings findet man im Internet zum Beispiel auf Tagesgeldzinsen.com.
Quellen:
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- die bank – Zeitschrift für Bankpolitik und Praxis
Autor: Marcel Gero



