In letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag ein Gesetzespaket zur Einschränkung unseriöser Geschäftspraktiken verabschiedet. Das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“ soll Verbraucher u.a. vor unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten sowie per Telefon untergejubelten Verträgen schützen.
Dass die neuen Regelungen ein wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz darstellt, lässt sich auch aus den Kommentaren auf tellows.de ablesen, die immer wieder über aggressive Werbung und dreiste Telefonabzocke berichten.
Einschränkung der Gültigkeit von Telefonverträgen
Einerseits werden durch das Verbraucherschutzgesetz überzogene Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen, wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet, reguliert. Weiterlesen