Am 21.08.2013 fand man in allen Tageszeitungen die gleiche Meldung. Egal ob im Stern, Focus Online oder in regionalen Zeitungen alle berichteten über ein Thema:
Telefonische Kundenbefragungen sind nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden selbst zulässig.
Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 222/12), denn auch telefonische Kundenbefragungen über die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters sind Werbeanrufe.
Das Urteil besagt, dass ein Kunde in die telefonische Befragung eines Anbieters einwilligen muss, erst dann ist diese erlaubt. Zurück zu führen ist das Urteil auf eine Klage der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (vzbv). Auch gilt das Urteil in Fällen bei denen es sich ausschließlich um eine Kundenreklamation handelt. Diese Informationen ließen sich aus einem Artikel des Focus – Online Magazins herausfiltern.