Wenn der Abzocker sich meldet
Habt ihr im Internet etwas offensichtlich Kostenloses heruntergeladen, erhaltet aber dennoch eine Rechnung vom Anbieter? Oder wird euch unterstellt, an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, für das ihr nun zahlen sollt? Die Lösung lautet: Bleibt ruhig und gelassen. Lasst euch weder von Rechnungen noch von Anrufen oder auch Drohungen einschüchtern. Ebenfalls Mahnschreiben durch Anwälte oder Inkassounternehmen könnt ihr getrost ignorieren. Warum das so ist, lest ihr im Folgenden.
Die einseitige Willenserklärung
Es ist eigentlich ganz einfach: Ein Geschäft/Vertrag kommt nur dann zustande, wenn mindestens zwei Seiten eine Willenserklärung abgeben – dem Vertrag also zustimmen. Die betrügerische Masche vieler Abzocker ist aber eine andere: Diese unterstellen, dass ihr ebendiese Willenserklärung abgegeben und dementsprechend einem Vertrag zugestimmt habt – zum Beispiel in Gestalt eines Abonnements. Falls ihr tatsächlich einem Angebot zugestimmt oder einen Vertrag abgeschlossen habt, ist das natürlich ein anderer Sachverhalt. In den meisten Abzockerfällen wird euch aber lediglich unterstellt, dass ihr zugestimmt habt. Dementsprechend ist es sehr wichtig, dass ihr genau prüft, was ihr wo anklickt beziehungsweise was ihr bei einem dubios wirkenden Anruf zum Gegenüber sagt.
Wie der Anwalt arbeitet
Ein Schreiben vom Anwalt oder von einem Inkassounternehmen hat schon gleich eine ganz andere Wirkung als eine Zahlungserinnerung vom unseriösen Anbieter selbst. Lasst euch nicht durch Anwälte einschüchtern. Denn wer die Arbeitsweise kennt, kann ganz entspannt reagieren: Anwälte und Inkassounternehmen sind an sich ganz normale Dienstleister. Das bedeutet in eurem konkreten Fall, dass der Abzocker einen Anwalt beauftragt, euch und vielen anderen Geschädigten eine Mahnung zu senden. Dieser handelt im Interesse seines Mandanten und schickt das Schreiben raus. Das Inkassounternehmen handelt ebenso wie der Anwalt im Interesse eines Unternehmens oder einer Privatperson. Anwalt oder Inkassounternehmen weiß in der Regel allerdings gar nichts über die Machenschaften des Mandanten und gibt das Anliegen lediglich an euch weiter. Meldet ihr euch nicht oder schreibt ihr dem Anwalt zurück, dass es sich um eine unrechtmäßige Forderung handelt, gibt dieser das Anliegen an seinen Mandanten zurück und wartet – wenn überhaupt – auf weitere Informationen vonseiten seines Mandanten. Daher solltet ihr bei ungerechtfertigten Forderungen auch hier ruhig bleiben und euch nicht einschüchtern lassen.
Wenn der Mahnbescheid vom Gericht kommt
Einige Abzocker gehen soweit, dass sie einen Titel gegen euch erwirken möchten – in Form eines gerichtlichen Mahnbescheids. Dadurch werdet ihr von offizieller Seite aufgefordert, eure Pseudo-Schuld zu begleichen oder aber euch zur Sache zu äußern. So ein gerichtlicher Mahnbescheid hat Wirkung! Denn er schüchtert enorm ein und gibt euch das Gefühl, dass ihr tatsächlich in der Schuld steht. Aber auch hier ist es sinnvoll, zunächst einmal genau zu prüfen, worum es geht. Denn auch das Gericht handelt lediglich auf Anweisung des Abzockers – ohne Hintergründe zu kennen. Ihr müsst hier lediglich die rechtliche Form bewahren und auf den Mahnbescheid binnen zwei Wochen antworten. Das geht ganz einfach und stressfrei, indem ihr kurzerhand widerruft. Dafür könnt ihr ein kleines Häkchen auf dem Mahnbescheid beim Feld „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzen und die Sache dem Gericht zurückgeben. Damit hat sich das Anliegen für euch normalerweise geregelt. Denn im nächsten Schritt müsste der Abzocker klagen, was aber in der Praxis bei ungerechtfertigten und damit abgezockten Forderungen eigentlich nie passiert.
Das Wichtigste in Kürze
Wenn ihr eine Rechnung erhaltet, ohne etwas abgeschlossen zu haben, solltet ihr nicht reagieren! Dasselbe gilt für eine Mahnung vonseiten des Abzockers oder für eine Zahlungserinnerung. Auch wenn Post vom Anwalt oder vom Inkassounternehmen kommt, heißt es: Ruhe bewahren. Wenn ihr die Forderung ignoriert, hört ihr zumeist auch nichts mehr vom Abzocker. Handlungsbedarf besteht lediglich dann, wenn euch ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht. Hier widersprecht ihr der Forderung binnen zwei Wochen, schickt den Bescheid zurück zum Gericht und habt den Fall damit in der Regel aus der Welt geschafft.
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Das Wichtigste in noch Kürzerer:
just keep your head cool.. xD
und bei solchen fälle muss man wirklich genauer prüfen, nicht das man irgendwann ein Rechnung kriegt und er/sie auch tätsachlich den vertrag abgeschlossen hat, ignoriert.
Und in einem solchen Fall muss genauer geprüft werden, ob nicht doch ein Vertrag abgeschlossen worden ist. Sonst ignorieren. Bei einer Reaktion auf die ungerechtfertigte Rechnung, Mahnung etc erkennt man evtl. die Forderung an.
Also Finger weg und ab zur Verbraucherzentrale.
@Kim , ich kann dich nicht verstehen!