Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, auch kurz als Telefonwerbegesetz bezeichnet, trat am 24.04.2009 in Kraft und steht seitdem für einen besseren Verbraucherschutz vor unerwünschten Werbeanrufen.
Es sieht unter anderem Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro bei unerlaubter Telefonwerbung sowie bis zu 10.000 Euro für das Verschleiern der Identität, sprich dem Unterdrücken der Telefonnummer, vor. Außerdem gibt es nun detailliertere Regelungen, wann denn ein Werbeanruf überhaupt zulässig sei. Der Angerufene muss vorher ausdrücklich erklärt haben, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Darüber hinaus gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Längerfristige Verträge, wie etwa ein Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters, bekommen erst nach schriftlicher Bestätigung des Kunden Gültigkeit. Mithilfe des Widerrufsrechts sollen Verbraucher beispielsweise besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Hierzu zählen auch die Abonnements betrügerischer Anbieter, die Kosten nur versteckt oder gar nicht angeben, und immer wieder versuchen, Nutzer in die Abofallen zu locken.
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