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Die 7 größten Mythen rund um Telefonbetrug und Co.

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Liebe tellows Freunde,

Halbwissen kann gefährlich sein, das wissen wir alle. Bezogen auf Telefonwerbung und Betrug kann es euch vor allem viel Geld und Nerven kosten! Deshalb präsentieren wir euch heute die gängigsten „Mythen“ bezüglich Telefonwerbung, Telefonbetrug und auch tellows und stellen diese richtig.

1. Telefonbetrug trifft nur ältere Menschen

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Verschärfung der Strafen für Telefonwerbung

FacebooktwitterpinteresttumblrmailIn den vergangenen Jahren ist die Anzahl sowie die Höhe der Strafzahlungen wegen unerlaubter Telefonwerbung stark angestiegen. So waren die verhängten Bußgelder im Jahr 2011 mit 8,4 Millionen Euro 15-mal so hoch wie im Vorjahr.

Entscheidend hierzu beigetragen hat sicherlich das neue Telefonwerbegesetz, welches 2009 in Kraft trat. Das Gesetz richtet sich zum einen gegen illegale Telefonwerbung und zum anderen gegen das nicht mehr erlaubte Unterdrücken der Rufnummer. Bei solchen Verstößen werden bis zu 50 000 Euro bzw. 10 000 Euro fällig. Aktuell sollen diese Vorschriften sogar noch weiter verschärft werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt dem Bundestag bereits vor. Dieser enthält zum Beispiel folgende Änderungsvorschläge: Weiterlesen Facebooktwitteryoutubeinstagram

Das Telefonwerbegesetz – quo vadis?

FacebooktwitterpinteresttumblrmailDas Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, auch kurz als Telefonwerbegesetz bezeichnet, trat am 24.04.2009 in Kraft und steht seitdem für einen besseren Verbraucherschutz vor unerwünschten Werbeanrufen.

Es sieht unter anderem Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro bei unerlaubter Telefonwerbung sowie bis zu 10.000 Euro für das Verschleiern der Identität, sprich dem Unterdrücken der Telefonnummer, vor. Außerdem gibt es nun detailliertere Regelungen, wann denn ein Werbeanruf überhaupt zulässig sei. Der Angerufene muss vorher ausdrücklich erklärt haben, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Darüber hinaus gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Längerfristige Verträge, wie etwa ein Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters, bekommen erst nach schriftlicher Bestätigung des Kunden Gültigkeit. Mithilfe des Widerrufsrechts sollen Verbraucher beispielsweise besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Hierzu zählen auch die Abonnements betrügerischer Anbieter, die Kosten nur versteckt oder gar nicht angeben, und immer wieder versuchen, Nutzer in die Abofallen zu locken.
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