Vorkasse-Telefonbetrug – Verbraucher zahlt insgesamt 2.600 Euro

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Werttransport als Gewinn

Im Rahmen des Vorkassebetrugs geht es nicht immer nur um Autos. Das musste ein Verbraucher nach einem Verlust von 2.600 Euro schmerzlich feststellen. Es begann mit einer Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter. Bei Rückruf meldete sich eine junge Dame, die einen Werttransport in Höhe von 90.000 Euro in Aussicht stellte. Einzelheiten wurden vonseiten des Verbrauchers nicht weiter nachgefragt – wahrscheinlich aus blinder Freude über den Gewinn. Um diesen in Empfang nehmen zu können, sei eine kleine Vorabzahlung notwendig – wie es beim Vorkassebetrug stets der Fall ist. So zahlte der Verbraucher guten Gewissens zunächst einmal 600 Euro, um Notar- und Transportkosten zu begleichen.

Weitere Telefonate brachten noch mehr Verlust

Sobald die Betrüger festgestellt haben, dass ihr Opfer gezahlt hatte, haben sie weiter nachgehakt, um noch mehr Geld abzugreifen. So meldete sich die junge Dame erneut beim fröhlichen „Gewinner“, mit der Meldung, dass leider noch eine Überweisung notwendig sei, um den Gewinn zeitnah überstellen zu können – wegen höherer Gebühren und plötzlich aufgetretener Extrakosten. So überwies der Geschädigte insgesamt 2.600 Euro. Einen Werttransport gab es allerdings nicht – und das Geld gab es auch nicht zurück. Mittlerweile ist die Betrugs-Telefonnummer laut Polizeiangaben gesperrt. Diese führte in ein Callcenter in der Türkei, von wo aus viele der bekannten Vorkasse-Betrugsfälle durchgeführt werden. Deutschsprachige Personen rufen von hier aus ihre gutgläubigen Opfer an und zocken das Geld ab.

Das Geld ist vermutlich weg

Wer Geld überweist, hat Probleme, es wiederzubekommen. Denn in diesem Fall ist er auf die Gunst des jeweiligen Empfängers angewiesen. Und wenn es sich wie in diesem Fall um Betrüger handelt, hat der Verbraucher keine Chance. Ihm stehen lediglich rechtliche Mittel offen, die hierzulande beziehungsweise in der EU auch Wirkung zeigen. Die Tatsache, dass die Abzocker in diesem Fall aus der Türkei – also aus einem (noch) Nicht-EU-Land agieren, erschwert es hiesigen Ermittlern und Behörden, zuzugreifen.

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