Hohe Abzockerate zwingt Bundesländer zu verschärften Maßnahmen
Beschwerden über Telefonabzocker nehmen kontinuierlich zu. Zeit zu handeln! Das zeigt unter anderem ein Blick auf die polizeiliche Kriminalstatistik, die einen Anstieg in Bezug auf Straftaten im Web aufzeigt, auch in Bezug auf Abofallen und Abzocken (wie beispielsweise Lara Stern), denn in den meisten Fällen handelt es sich um Betrugsdelikte. Verschärfte Strafen und Richtlinien der Bundesnetzagentur sollten eigentlich dafür sorgen, das Angebot windiger Servicedienste zu reduzieren – mit nur mäßigem bis gar keinem Erfolg. Jetzt setzen einige Bundesländer zu verschärften Maßnahmen an, um Verbraucher zu schützen.
Vertragsabschluss muss von Anbieter nachgewiesen werden
Generell muss der Geschädigte nachweisen, dass er tatsächlich geschädigt wurde. Das ist nicht immer einfach, da nur wenige Telefonate aufgezeichnet werden. Noch schwieriger wird es, wenn ihr eine Willenserklärung eingegangen seid – beispielsweise beim Smartphone durch das Bestätigen eines kleinen Button. Wer abgezockt wird, hat daher entweder große Rennerei oder beißt in den sauren Apfel und zahlt die Zeche, um endlich Ruhe zu haben. Hier wird allerdings ein Umbruch eingeläutet! Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern eine Verschärfung der Beweispflicht. Ihrer Idee zufolge sollen die Dienste in Zukunft nachweisen, dass ein Vertrag wirklich abgeschlossen wurde. So bräuchtet ihr als Verbraucher im Optimalfall lediglich auf die Abzocke hinweisen – den Beweis müsste dann der Dienst erbringen – genauer deren Inkassounternehmen und Anwälte. Wenn euch der Anbieter also nicht nachweisen kann, dass ihr tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen habt, braucht ihr nicht zu zahlen.
Hohe Bußgelder als Initiator
Schon vor einigen Jahren wurde verfügt, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro für Abzocker drohen. Aufgrund der Nachweispflicht des Geschädigten sind die meisten Abzocker aber ungeschoren davongekommen – auch deshalb, weil sich Callcenter das Einverständnis mittels Hintertürchen oft erschleichen konnten. Der Entwurf der vier Bundesländer bezieht sich aber weniger auf die Anbieter selbst, sondern vielmehr auf deren Anwaltskanzleien und Inkassobüros, die entsprechend gezwungen werden sollen, Vertragsdaten offenzulegen. Vielversprechend ist dieser Ansatz in Bezug auf Inkassofirmen, die – anders als Anwälte – auskunftspflichtig sind. Auch dann, wenn es dem eigenen Mandanten schaden könnte. Das Verbraucherschutzministerium soll diesem Entwurf generell interessiert gegenüberstehen, sodass es – mit etwas Glück – schon bald eine deutliche Einschränkung im Bereich Telefonabzocke geben könnte.