Mercedes-Gewinn aus Istanbul – Vorsicht vor der „Gewinnermittlungszentrale Istanbul“

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Verbraucherzentrale warnt insbesondere Senioren

Bei dieser Masche stehen insbesondere Senioren im Fokus! Denn die Abzocker suchen sich gezielt ältere Personen aus, um ihnen am Telefon weiszumachen, dass sie einen nigelnagelneuen Mercedes SLK im Wert von mehr als 40.000 Euro gewonnen haben. Hier solltet ihr allerdings nicht in Jubelstürme verfallen, sondern direkt auflegen – vor allem dann, wenn es sich um die „Gewinnermittlungszentrale Istanbul“, die „Notarkanzlei Siefert & Co“, eine „Frau Siefert“, einen „Herrn Schönberger“ oder eine sonstige Kanzlei handelt. Denn hierbei handelt es sich um nichts anderes als Abzocke!

Alternativ Geld statt Pkw

Den Geschädigten wurde telefonisch als Option zum SLK eine Bargeldzahlung in Höhe von mehr als 40.000 Euro angeboten. Um den Gewinn allerdings zu erhalten – ob Auto oder Bargeld – müsse man vorab gut 600 Euro für die Vollkaskoversicherung in die Türkei überweisen. Alternativ gibt es die Facette, dass etwa derselbe Betrag für ein Flugticket bezahlt werden müsse, um den Pkw abzuholen. In einigen Fällen war auch von einem Vorab-Grenzzollbetrag oder von einer Umtausch- beziehungsweise Bearbeitungspauschale die Rede. Um dem Anliegen mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, übersenden die Betrüger auch schon mal ein Fax an den Pseudo-Gewinner, was bei einigen Personen in der Vergangenheit Wirkung gezeigt hat. Denn diese haben das Geld überwiesen, den Gewinn aber niemals erhalten.

Vorsicht vor Überweisungen – der Unterschied zur Abbuchung …

Es spielt eine große Rolle, ob ihr Geld von eurem Konto direkt auf ein anderes überweist, oder ob jemand Geld abbucht. Der Unterschied ist sogar gravierend: Denn wenn ihr Geld selbstständig und damit aktiv überweist, ist es deutlich schwieriger – teilweise sogar aussichtslos –, das Geld zurückzufordern. Denn in diesem Fall müsst ihr auf die Gunst des anderen Geldinstituts beziehungsweise auf den Kontoinhaber hoffen. Und gerade in diesem genannten Fall – durch die Überweisung ins Ausland –, hat der Geschädigte kaum eine Handhabe, das Geld wiederzuerhalten. Dies ist bei der Abbuchung deutlich anders. Hierbei bietet euch eure Bank oder Kasse nämlich die Option, das Geld binnen einer Frist von mehreren Wochen zurückzufordern.

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