Wenn die Abzocker nicht einmal mehr anrufen
Es gibt Fälle, in denen Verbraucher gleich per Post eine letzte Mahnung mit Androhung einer Zwangsvollstreckung erhalten. Und das, obwohl der Verbraucher keinerlei Dienste beansprucht hat. Dabei handelt es sich um Abzocker, die eine Teilnahme an einem Gewinnspiel unterstellen. Diese behaupten, dass der Angerufene die für ein Gewinnspiel (o. ä.) angefallenen Gebühren noch nicht gezahlt und auch auf Zahlungserinnerungen nicht reagiert hat. Nun habe man die letzte Möglichkeit, die offene Summe von oftmals über 100 Euro zu begleichen. Ansonsten ginge das Anliegen weiter zum Inkassounternehmen beziehungsweise zum Gericht.
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