Posts Tagged anwalt

Verbraucherabzocken 2011 – die Verbraucherzentrale NRW zieht Bilanz

An Ideen hat es den Betrügern und Abzocker auch im Jahr 2011 nicht gemangelt: Die Maschen reichten von der Anpreisung eines Autogewinns, eines Tankgutscheins, eines Stromvertrags oder eines attraktiven kostenlosen Abos bis hin zu Angeboten für Kaffeefahrten. Die Verbraucherzentrale NRW zieht Bilanz des Jahres 2011:

Werbeanrufe? Die sind doch verboten

Man möchte es aufgrund der Masse an Werbecalls kaum glauben: Aber derartige Werbeanrufe sind tatsächlich verboten! Und trotzdem versuchen es Abzocker immer wieder. Die Gründe sind einfach: Die Masche geht oft auf, und wenn der Abzocker aus dem Ausland agiert, kommt man als Geschädigter nur schlecht an die Betrüger ran. Und wenn man Geld überwiesen hat, ist dieses ohnehin so gut wie verloren. Top-Abzockskandal des Jahres 2011 war sicherlich die Betrugsmasche aus Istanbul, wo man einen brandneuen Mercedes im Wert von mehreren Zehntausend Euro als Gewinn versprochen hat. Zum Erhalt müsse man Geld vorab überweisen – einige Hundert Euro an Steuern und Überstellungsgebühren. Wer das tat, war sein Geld los – und der Abzocker um Einiges reicher. Abzocken mit Magazin-Abos wurden ebenfalls von vielen Geschädigten beklagt. Hier wurde unter anderem wie folgt vorgegangen: Abzocker rufen an und behaupten, dass gegen euch eine Forderung in Höhe von mehreren Hundert Euro vorliegt. Die Summe habe sich binnen der letzten Monate oder Jahre angesammelt, da ihr an einem Gewinnspiel teilgenommen haben sollt – irgendwo im Web. Das Angebot des Abzockers: Entweder ihr zahlt, oder ihr schließt ein Abo einer Zeitung ab. Nahrungsmittel- und Medikament-Proben wurden ebenfalls reichlich angeboten und auch angenommen, wonach allerdings ein teures Abo folgte.

Anwälte, Polizisten, Verbraucherzentrale

2011 wurden außerdem viele Fälle akut, in denen sich Abzocker als Mitarbeiter einer öffentlichen oder vergleichbaren Einrichtung ausgegeben haben. So wurden von falschen Anwälten und Richtern falsche Aktenzeichen durchgegeben. Falsche Polizisten baten um die Mithilfe, um Abzockverbrecher zu stellen. Falsche Notare versprachen einen Gewinn und falsche Verbraucherzentralen versprachen gute Nachrichten – in jedem Fall musste man aber Geld überweisen oder Daten rausrücken. So wurde auch der kostenpflichtige Schutz vor Telefonterror angeboten – und das von Abzockern selbst. Denn ein Schutz vor Abzockanrufen ist eigentlich gar nicht möglich.

Ivan Milosevic

Wer Post von Ivan Milosevic bekommen und reagiert hat, war ebenfalls Geld los. Hierhinter verbirgt sich das in Sachen Abzocken äußerst populäre Unternehmen „NTT Telco“, das als Diensteanbieter und gleichzeitig unseriöses Inkassounternehmen Geld eintreibt. Hier erhielten Betroffene ein Schreiben mit einer Forderung in Höhe von etwa 100 bis 180 Euro. Dabei wird vorgegeben, dass es sich um eine Rechnung resultierend aus der Teilnahme an dem Gewinnspieleintragsdienst „Winfinder“ handelt. Hier versuchte man auch mit massiver Bedrohung Geld einzutreiben, was des Öfteren Erfolg hatte. In diesem Kontext war ebenfalls vom Bonusprogramm „Automobilservice Deutschland GmbH“ bzw. der „Epsilon GmbH“ die Rede.

Telefonabzocke im Web

Viele Abzocker haben sich 2011 Anrufe gespart und sind kurzerhand ins Webbetrugsgeschäft eingestiegen. Hier hagelte es ebenfalls Beschwerden von Opfern – unter anderem nach einer Teilnahme an Online-Gewinnspielen. So wurde ein Apple-Produkt für die Teilnahme an einem Quiz in Aussicht gestellt. Man brauchte dazu nur die Handynummer einzugeben, worauf hin ein Zugangscode übersendet werden sollte. Die Quizfragen wollte man per SMS übermitteln. Wer nun aber die Nummer eingegeben hatte, war bereits in die Falle getappt. Denn hierdurch ist man einen Vertrag über 4,99 Euro im Monat eingegangen, der über die Mobilfunkrechnung abgewickelt wurde. Ähnliches wurde versucht, indem man einen kostenlosen Fernseher oder Vergleichbares in Aussicht stellte.

Auch Kaffeefahrten wurden wieder angeboten …

…, zumindest auf dem Papier. Hier köderte man insbesondere gutgläubige Senioren mit einem attraktiven Gutschein und lockte sie so an einen zentralen Ort. Dort angekommen war der Gutschein dann für praktisch wertlose Gegenstände einlösbar. Statt einer Kaffeefahrt gab es eine Verkaufsveranstaltung. Andere lockten mit Reisen zum Nulltarif, für die dann allerdings horrende Servicegebühren anfielen.

, , , , , , , , , ,

1 Kommentar

Harte Strafen für Abzocker: Bundesjustizministerin geht gegen Abofallen vor

Vorgehen gegen Abos und Inkasso

Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat angekündigt, die Rechte der Verbraucher stärker schützen zu wollen. Im Fokus steht dabei die Bekämpfung von Abzockern und deren Methoden, wobei auch Inkassobüros zunehmend ins Fadenkreuz gelangen. Verbraucher sind „ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will“, hat die Ministerin gegenüber der SZ geäußert. Das klingt gut, denn insbesondere Abofallen sind in den vergangenen Jahren zu einer wahren Plage geworden. Callcenter rufen dabei vehement an – teilweise wieder und wieder, auch in den Abend- und Nachtstunden. Mittlerweile ist von einem wahren Telefonterror die Rede. Im Fokus stehen immer wieder insbesondere Senioren, denen von den gut geschulten Mitarbeitern Abos aufgeschwatzt werden sollen.

Der nächste Schritt: das Inkassounternehmen

Oftmals merken die Betroffenen gar nicht, dass sie gerade abgezockt worden sind. Und wenn sie es merken, ist es häufig schon zu spät. Denn prompt flattert die erste Rechnung über die ominöse Leistung ins Haus – beispielsweise die Teilnahme an einem teuren Gewinnspiel. Wenn ihr als Verbraucher nun weigert zu zahlen, wird euch gleich gedroht. Denn zumeist wird das Anliegen vonseiten des Abzockers direkt an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. Und deren Mahnungen zeigen oft Wirkung durch Einschüchterung – und das mit zunehmend grenzwertigen Methoden. Dabei gibt es nicht nur Inkassobüros, sondern auch Anwälte, die einen wahren Abmahn-Marathon betreiben. So mahnen manche Kanzleien Verbraucher massenhaft ab und kassieren hohe Gebühren. Und auch hier möchte die Justizministerin ansetzen: Das Inkassoverfahren soll für Anwälte durch niedrigere Gebühren weniger attraktiv werden. Inkassobüros schlagen in der Regel sogar mehr als die Hälfte des Ursprungsbetrags auf. Leutheusser-Schnarrenberger möchte die Aufsicht dieser Unternehmen verschärfen und droht gleichzeitig mit hohen Bußgeldern.

, , , , , , , , , , , , , ,

Keine Kommentare

Wenn der Rechtsanwalt anruft und euch Geld verspricht

Kanzleianruf: Nach Überweisung der Mehrwertsteuer Geld erhalten

Es scheint eine neue Form der Telefonabzocke in Umlauf zu sein: Ein Anrufer gibt sich als Anwalt beziehungsweise Mitarbeiter einer Kanzlei aus und behauptet, dass man einen Betreiber verklagt hat, der eure Adressdaten weitergegeben hat. Soweit so gut – da man doch sehr oft hört, dass persönliche Daten ohne Wissen der Geschädigten weitergegeben werden und dass es doch sogar eine Art illegalen Markt für Daten gibt. In diesem konkreten Fall wollte der Pseudo-Anwalt dem Angerufenen dann auch Geld zukommen lassen, das im Zuge dieses Anliegens erstritten werden konnte. Der Angerufene müsste dann nur schon mal die Mehrwertsteuer überweisen – selbstverständlich im Vorfeld, und so war das Geld dann weg.

In einem weiteren Fall, unter der Nummer 03069202587 bietet der Anwalt zwar kein Geld, dafür aber ein Auto. Für die Überführung bedarf es aber einer Vorabzahlung von mehreren hundert Euro. Hinter der Nummer 03069202418 verbirgt sich ein ähnlicher Betrugsversuch.

M.Sobotta schrieb:

Wurde mit der selben Masche angerufen und über 600 Euro bezahlen für den Gewinn eines Auto´s.
Zum Glück kann man sich im Internet über solche Abzocke informieren. Danke!

Abzocke im Ruhegebiet

Diese Masche ist jüngst im Ruhrgebiet aufgefallen – vor allem in Bochum. Viele ältere Mitbürger seien dieser Masche bereits zum Opfer gefallen. Und dabei handelt es sich nicht immer um die Anwaltsmasche. Es gibt diverse Facetten, die von den Betrügern durchgespielt werden. So wird ebenfalls behauptet, man habe etwas gewonnen oder gar geerbt. In diesem Fall sollten die Angerufenen dann wiederum eine in Relation zum versprochenen Gewinn kleine Summe vorab überweisen.

, , , , , , , ,

Keine Kommentare

Rechnung nach Abzocke erhalten? Tellows sagt euch, was nun zu tun ist

Wenn der Abzocker sich meldet

Habt ihr im Internet etwas offensichtlich Kostenloses heruntergeladen, erhaltet aber dennoch eine Rechnung vom Anbieter? Oder wird euch unterstellt, an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, für das ihr nun zahlen sollt? Die Lösung lautet: Bleibt ruhig und gelassen. Lasst euch weder von Rechnungen noch von Anrufen oder auch Drohungen einschüchtern. Ebenfalls Mahnschreiben durch Anwälte oder Inkassounternehmen könnt ihr getrost ignorieren. Warum das so ist, lest ihr im Folgenden.

Die einseitige Willenserklärung

Es ist eigentlich ganz einfach: Ein Geschäft/Vertrag kommt nur dann zustande, wenn mindestens zwei Seiten eine Willenserklärung abgeben – dem Vertrag also zustimmen. Die betrügerische Masche vieler Abzocker ist aber eine andere: Diese unterstellen, dass ihr ebendiese Willenserklärung abgegeben und dementsprechend einem Vertrag zugestimmt habt – zum Beispiel in Gestalt eines Abonnements. Falls ihr tatsächlich einem Angebot zugestimmt oder einen Vertrag abgeschlossen habt, ist das natürlich ein anderer Sachverhalt. In den meisten Abzockerfällen wird euch aber lediglich unterstellt, dass ihr zugestimmt habt. Dementsprechend ist es sehr wichtig, dass ihr genau prüft, was ihr wo anklickt beziehungsweise was ihr bei einem dubios wirkenden Anruf zum Gegenüber sagt.

Wie der Anwalt arbeitet

Ein Schreiben vom Anwalt oder von einem Inkassounternehmen hat schon gleich eine ganz andere Wirkung als eine Zahlungserinnerung vom unseriösen Anbieter selbst. Lasst euch nicht durch Anwälte einschüchtern. Denn wer die Arbeitsweise kennt, kann ganz entspannt reagieren: Anwälte und Inkassounternehmen sind an sich ganz normale Dienstleister. Das bedeutet in eurem konkreten Fall, dass der Abzocker einen Anwalt beauftragt, euch und vielen anderen Geschädigten eine Mahnung zu senden. Dieser handelt im Interesse seines Mandanten und schickt das Schreiben raus. Das Inkassounternehmen handelt ebenso wie der Anwalt im Interesse eines Unternehmens oder einer Privatperson. Anwalt oder Inkassounternehmen weiß in der Regel allerdings gar nichts über die Machenschaften des Mandanten und gibt das Anliegen lediglich an euch weiter. Meldet ihr euch nicht oder schreibt ihr dem Anwalt zurück, dass es sich um eine unrechtmäßige Forderung handelt, gibt dieser das Anliegen an seinen Mandanten zurück und wartet – wenn überhaupt – auf weitere Informationen vonseiten seines Mandanten. Daher solltet ihr bei ungerechtfertigten Forderungen auch hier ruhig bleiben und euch nicht einschüchtern lassen.

Wenn der Mahnbescheid vom Gericht kommt

Einige Abzocker gehen soweit, dass sie einen Titel gegen euch erwirken möchten – in Form eines gerichtlichen Mahnbescheids. Dadurch werdet ihr von offizieller Seite aufgefordert, eure Pseudo-Schuld zu begleichen oder aber euch zur Sache zu äußern. So ein gerichtlicher Mahnbescheid hat Wirkung! Denn er schüchtert enorm ein und gibt euch das Gefühl, dass ihr tatsächlich in der Schuld steht. Aber auch hier ist es sinnvoll, zunächst einmal genau zu prüfen, worum es geht. Denn auch das Gericht handelt lediglich auf Anweisung des Abzockers – ohne Hintergründe zu kennen. Ihr müsst hier lediglich die rechtliche Form bewahren und auf den Mahnbescheid binnen zwei Wochen antworten. Das geht ganz einfach und stressfrei, indem ihr kurzerhand widerruft. Dafür könnt ihr ein kleines Häkchen auf dem Mahnbescheid beim Feld „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzen und die Sache dem Gericht zurückgeben. Damit hat sich das Anliegen für euch normalerweise geregelt. Denn im nächsten Schritt müsste der Abzocker klagen, was aber in der Praxis bei ungerechtfertigten und damit abgezockten Forderungen eigentlich nie passiert.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn ihr eine Rechnung erhaltet, ohne etwas abgeschlossen zu haben, solltet ihr nicht reagieren! Dasselbe gilt für eine Mahnung vonseiten des Abzockers oder für eine Zahlungserinnerung. Auch wenn Post vom Anwalt oder vom Inkassounternehmen kommt, heißt es: Ruhe bewahren. Wenn ihr die Forderung ignoriert, hört ihr zumeist auch nichts mehr vom Abzocker. Handlungsbedarf besteht lediglich dann, wenn euch ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht. Hier widersprecht ihr der Forderung binnen zwei Wochen, schickt den Bescheid zurück zum Gericht und habt den Fall damit in der Regel aus der Welt geschafft.

, , , , , , , , , , , , , , , ,

4 Kommentare

Abgezockt worden? Das rät die Verbraucherzentrale

Rechnung bekommen? Einfach nicht reagieren

Mehrere Hunderttausend Deutsche wurden bereits auf irgendeine Weise online oder telefonisch abgezockt. Beispielsweise durch einen harmlos wirkenden Download oder durch den Klick, um ein kleines, unscheinbar wirkendes Kästchen zu bestätigen. Denn so schnell kann es gehen. Kleinigkeiten reichen teilweise bereits aus, um einer Abofalle zum Opfer zu fallen. Und wenn dies passiert ist, erreicht euch zumeist schon wenige Tage später eine Rechnung. Teilweise sparen sich die Abzocker diesen ersten Schritt sogar und schicken euch einfach gleich eine Mahnung – zum Beispiel mit dem Hinweis, dass ihr bereits in Verzug geraten seid. Wer sich nicht sicher ist, wie er reagieren soll, wendet sich an die Verbraucherzentrale. Und diese rät: Einfach gar nicht reagieren! Dasselbe gilt für Schreiben von Inkassounternehmen oder auch Rechtsanwälten. Denn diese handeln lediglich im Interesse des Abzockers, wissen also gar nichts über die Machenschaften ihres Mandanten.

Ausnahme beachten: der Mahnbescheid

Wer einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, gibt schnell nach und zahlt die Zeche. Teilweise auch dann, wenn diese zu Unrecht eingefordert wird. Die Verbraucherzentrale rät: Lasst euch hiervon keinesfalls abschrecken. In diesem Fall müsst ihr allerdings reagieren. Ihr habt zwei Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen. Und das ist ganz einfach möglich: Ihr könnt Widerspruch einlegen, indem ihr einfach ein Kreuzchen an der Stelle „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzt. Dann nur noch unterschreiben und zurück zum Gericht senden. Damit habt ihr dann in der Regel auch schon alles getan, was notwendig ist. Denn eine Klage ist dem Internetanbieter in der Regel zu heiß und zu umständlich.

Nicht unter Druck setzen lassen

Derartige Internetgeschäfte werden zumeist mit der Erzeugung von hohem Druck erzwungen. Viele denken, sie haben tatsächlich etwas abgeschlossen oder etwas falsch gemacht, wenn eine Rechnung oder gar eine Mahnung im Postkasten liegt. Kommt dann sogar ein Schreiben vom Anwalt oder von einem Inkassounternehmen, zahlen die Abgezockten sehr häufig. Das kommt dem Anbieter natürlich zugute. Wer hingegen einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, ist dann oft derartig eingeschüchtert, dass er die Pseudo-Rechnung sofort bezahlt. Aber Achtung! Laut Verbraucherzentrale hat noch kein Gericht einen Geschädigten zu Zahlungen verdonnert! Ihr seid also sehr gut beraten, wenn ihr nur auf den Mahnbescheid vom Gericht reagiert. Denn ein Vertrag kommt in diesem Fall im Web gar nicht zustande – der Anbieter hat also gar keine Handhabe!

, , , , , , , , , , ,

2 Kommentare

Smartphone und Prepaid – eine gefährliche Kombination

Internetkosten werden nicht über das Guthaben abgerechnet

Prepaid steht im Normalfall für volle Kostenkontrolle – und mittlerweile auch für niedrige Gesprächs- und SMS-Gebühren. Gerade wer das Handy lediglich zum Telefonieren und SMS schreiben nutzt und nicht so viel wert auf das Handy legt, kann mit einem Prepaidtarif punkten. Gerne wird dieses Prinzip auch bei Kindern und Jugendlichen verwendet – zum Zweck der Kostenkontrolle. Ihr solltet aber darauf achten, dass sich Prepaidtarife sehr oft nur dann lohnen, wenn ihr nicht ins Internet geht. Denn dann können in Einzelfällen horrende Kosten entstehen. Habt ihr euch beispielsweise für ein Prepaidprodukt mit Limit entschieden, sodass ihr beispielsweise nicht mehr als 39 Euro im Monat zahlt und darauf hingewiesen werden, wenn euer Guthaben aufgebraucht ist, bezieht sich dies oftmals lediglich auf SMS und Telefonie – aber nicht auf die Nutzung des Internets! Denn bei vielen Anbietern werden die Gebühren für das mobile Surfen über eine separate Rechnung ermittelt. Und dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass ihr hohe Kosten verursacht, ohne dass ihr darüber informiert werdet, denn das Guthaben bleibt gleich.

Wechsel von Handy auf Smartphone – Kleingedrucktes beachten

Hohe Kosten im Prepaidsektor entstehen in der Regel durch einen Handywechsel, wobei der Tarif beibehalten wird. Wenn ihr über Prepaid telefoniert und SMS schreibt, euch aber ein Smartphone anschafft, mit dem ihr nun auch im selben Tarif surfen möchtet, solltet ihr genau hinschauen. Denn gerade in diesen Fällen stellt sich sehr oft heraus, dass die Tarife preislich nicht annähernd für das Surfen ausgerichtet sind – also viel zu viel kosten. Wenn ihr euch für ein Smartphone entscheidet, solltet ihr in jedem Fall auf die Details eures Prepaidvertrags achten. Gelten die 10 Cent pro Minute auch für die Nutzung des Internets? Gilt vor allem das Kostenlimit auch für die Nutzung des mobilen Web oder wird ebendiese separat berechnet, sodass ihr eine gesonderte Rechnung erhaltet? Falls dies der Fall ist, solltet ihr entweder auf das mobile Surfen verzichten oder einen transparenten Vertrag für euer Smartphone abschließen – beispielsweise mit Internetflat. Dadurch seid ihr auf der sicheren Seite.

Was tun, wenn es schon passiert ist?

Habt ihr euer Handy durch ein Smartphone ausgetauscht, ohne den Prepaidtarif genau zu prüfen und gegebenenfalls zu wechseln? Stellt die Nutzung des mobilen Webs zunächst einmal sofort ein. Prüft im nächsten Schritt euren Vertrag ganz genau – auch das Kleingedruckte. Stellt ihr fest, dass der Anbieter tatsächlich getrennt abrechnet, solltet ihr diesen direkt kontaktieren oder einen Blick auf euer Kundenkonto werfen. Falls ihr eine hohe Rechnung aufgrund der Nutzung des mobilen Web erhalten solltet, werft einen Blick auf das Aktenzeichen AZ 38 0 350/10 des Landgerichts Berlin. Hier wurde bereits ein Urteil in einem ähnlichen Fall zugunsten des Kunden gefällt. Auch hier handelt es sich um einen Prepaidtarif, bei dem durch die Internetnutzung des Smartphones Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstanden sind. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass Prepaidkunden davon ausgehen, dass das jeweilige Guthaben nicht überschritten werden kann. Werft einen Blick auf diesen Sachverhalt und wendet euch gegebenenfalls an einen Anwalt oder zunächst an die Verbraucherzentrale.

, , , , , , , , , ,

1 Kommentar

Erste Hilfe gegen die Abzocke! Wir zeigen euch, wie ihr vorgeht, wenn ihr in die Abofalle getappt seid

Heutzutage lauern Abzocker überall – zum Beispiel im Internet und am Telefon. Da kann es schnell passieren, dass man unwissentlich in eine Falle gerät und aufgefordert wird, Geld für eine Leistung zu bezahlen, die man nie wirklich erhalten hat oder aber gar nicht abschließen wollte. Es gibt einige Grundregeln, wie ihr euch wehren könnt, wenn ihr glaubt, dass euch jemand abzocken möchte:

Auf keinen Fall bezahlen

Im Zuge von Abofallen hat sich im Jahr 2010 selbst die deutsche Bundesjustizministerin klar und deutlich zu Wort gemeldet. Sie sagt, dass ihr keinesfalls zahlen sollt, wenn ihr in eine Abofalle getappt seid. Wartet in diesem Fall lieber ab, ob sich der Abzocker überhaupt noch mal meldet. Schreibt zur Sicherheit einen Widerruf und macht klar deutlich, dass ihr keiner der in Rechnung gestellten Leistungen zugestimmt habt. Bleibt also stur! Das reicht oft schon aus.

Zeigt keine Reaktion auf die Rechnungen der Abzocker

Im Normalfall erhaltet ihr eine schriftliche Zahlungsaufforderung in Verbindung mit dem Hinweis, dass ihr ein Abo oder eben einen Vertrag abgeschlossen habt – teilweise postalisch, teilweise nur per E-Mail oder SMS. Die erste Maßnahme lautet: Nicht reagieren. Lasst euch nicht einschüchtern, auch dann nicht, wenn ihr sogar einen Mahnbescheid erhalten solltet. Diese sind nichtssagend und keinesfalls rechtens. Denn wurdet ihr getäuscht – beispielsweise da ihr klar von einer kostenlosen Leistung ausgegangen wart –, wurde auch kein Vertrag abgeschlossen. Bewahrt also Ruhe und wartet ab. Solltet ihr nun wider Erwarten noch einmal Post bekommen, könnt ihr euch unter Umständen an die Verbraucherzentrale wenden. Diese kennen die Maschen und halten sogar spezielle Schreiben für euch bereit, falls ihr doch reagieren möchtet. Aber auch hier solltet ihr besser abwarten beziehungsweise nichts unternehmen, denn spätestens nach einer Mahnung geben die meisten Abzocker auf.

Was tun, wenn sich der Anwalt oder das Inkassobüro meldet?

Wenn Post von einem eingetragenen Anwalt oder von einem Inkassobüro eingeht, zahlen viele Geschädigte die Zeche – ohne dass sie jemals irgendeiner kostenpflichtigen Leistung zugestimmt haben. Auch hier heißt es Ruhe bewahren! Die Büros wissen in diesem Fall zumeist nichts Genaues über ihre Mandate und agieren als reiner Dienstleister. Sie sind lediglich mit der Einziehung der Forderung beauftragt worden. Sofern diese aber gar nicht besteht und ihr zu Unrecht aufgefordert werdet, solltet ihr euch direkt an den jeweiligen Anwalt oder das Inkassounternehmen wenden und mitteilen, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Normalerweise werden die Forderungen dann direkt wieder an den Auftraggeber zurückgegeben. Denn die Beweispflicht liegt beim Anbieter! Also bei dem, der die Forderung beauftragt! Habt also keine Angst, wenn sich ein solches Büro bei euch meldet, denn diese Inkassounternehmen prüfen in der Regel nicht, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Sie geben damit nur das Anliegen des Mandanten weiter, mehr nicht.

Nutzung der persönlichen Daten deutlich widersprechen

Einige Abos haben nur sekundär das Ziel, an das Geld der Nutzer zu gelangen. Hier sind die Nutzerdaten oftmals deutlich wichtiger. Denn diese bringen dem einen oder anderen Anbieter Geld ein, und zwar dann, wenn sie von einem windigen Unternehmen illegal abgekauft werden – beispielsweise zu Werbezwecken. Habt ihr Bedenken, dass eure Daten im Zuge einer Abzocke oder aber ominösen Gewinnspielteilnahme unrechtmäßig verwendet werden könnten, solltet ihr schriftlich widersprechen, um auf Nummer sicher zu gehen. Dies gilt generell für alle fragwürdigen Onlineangebote, bei denen ihr unter Umständen unbewusst der Nutzung eurer Daten zugestimmt habt. Macht schriftlich klar deutlich, dass ihr der Datennutzung widersprecht. Und verlangt in diesem Zusammenhang auch eine schriftliche Bestätigung.

Alternative zum Abwarten: Aktiv werden und den Spieß umdrehen

Wenn ihr selbst aktiv gegen Abzocker vorgehen möchtet, gibt es einige recht vielversprechende Möglichkeiten, den Spieß einfach mal umzudrehen. Es ist generell schwierig, direkt an die Initiatoren heranzukommen, denn diese steuern die Abzocketelefonate oder sonstige Abos zumeist aus dem Ausland. Allerdings verfügen diese durchaus über Konten in Deutschland. Das müsst ihr spätestens dann feststellen, wenn ihr einer solchen Masche zum Opfer gefallen seid und Geld an eines dieser Konten überweisen sollt. Schreibt zum Beispiel einfach mal einen Brief an die Bank des Abzockers und weist darauf hin, dass es sich beim jeweiligen Kontoinhaber mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrüger handelt. Denn die Banken selbst haben in konkreten Fällen gar keine Kenntnis darüber. Seriöse Geldinstitute reagieren im Regelfall auf derartige Schreiben. Ein weiteres probates Mittel, das ihr stets durchführen solltet, wenn ihr eine Abzocke aufdeckt: Meldet den Anbieter oder aber die jeweilige Telefonnummer der Bundesnetzagentur. Diese blockiert dann beispielsweise die entsprechenden Rufnummern und geht der Sache auf den Grund. Solltet ihr sogar ein Schreiben eines Anwalts oder eines Inkassobüros erhalten, könnt ihr ebenfalls reagieren: Beschwert euch direkt über den jeweiligen Mandanten und begründet euer Gesuch mit der zweifelhaften Seriosität des potenziellen Abzockers. Letztlich besteht natürlich noch die Möglichkeit der Klage. In diesem Bereich sind Sammelklagen üblich, wobei ihr euch für weitere Informationen an eure Verbraucherzentrale wenden könnt. Wird aus der Abofalle ein Betrugsfall, solltet ihr nicht zögern, den jeweiligen Anbieter anzuzeigen. Die Polizei wäre verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen, was gerade bei empfindlichen und schweren Abzocken ein probates Mittel sein kann.

, , , , , , , , , , , ,

1 Kommentar