Dubiose Briefe mit letztmaliger Zahlungserinnerung und Androhung einer Zwangsvollstreckung

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Wenn die Abzocker nicht einmal mehr anrufen

Es gibt Fälle, in denen Verbraucher gleich per Post eine letzte Mahnung mit Androhung einer Zwangsvollstreckung erhalten. Und das, obwohl der Verbraucher keinerlei Dienste beansprucht hat. Dabei handelt es sich um Abzocker, die eine Teilnahme an einem Gewinnspiel unterstellen. Diese behaupten, dass der Angerufene die für ein Gewinnspiel (o. ä.) angefallenen Gebühren noch nicht gezahlt und auch auf Zahlungserinnerungen nicht reagiert hat. Nun habe man die letzte Möglichkeit, die offene Summe von oftmals über 100 Euro zu begleichen. Ansonsten ginge das Anliegen weiter zum Inkassounternehmen beziehungsweise zum Gericht.

Vorsicht vor dem Anbieter „GBS-Team“ bzw. „Gewinner-Zentrale49“

Wenn ihr ein Schreiben ebendieser Absender erhaltet, handelt es sich um Abzocke – zumindest dann, wenn ihr euch nicht bewusst seid, an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Die Masche ist dabei ganz einfach: Man verzichtet auf den Werbeanruf und schreibt einfach gleich eine Mahnung beziehungsweise eine Zahlungserinnerung. Wenn ihr euch fragt, woher die Abzocker die Daten haben: zum Beispiel aus dem Telefonbuch, oft willkürlich ausgewählt, oft gezielt recherchiert, und manchmal sogar illegal eingekauft – wenn es zum Beispiel um Bankdaten geht. Es kommt sehr oft vor, dass gezielt ältere Menschen ausgewählt und mit einem derartigen Mahnschreiben konfrontiert werden.

Was genau steht in diesem Schreiben?

Die Abzocker beginnen ihren Betrügerbrief ganz standardisiert mit „Sehr geehrter Kunde, leider haben Sie keine Reaktion auf unsere Zahlungserinnerungen gezeigt“. Anschließend wird von einer Mitgliedschaft bei einem „Gewinnspieleintragungsservice“ geschrieben – ein genauer Name wird hier nicht genannt. Oftmals wird euch in diesem Brief angeboten, eine einmalige Summe zu entrichten, die niedriger ist als der Pseudo-Rechnungsbetrag, um im Zuge eines Vergleichs die fingierte Mitgliedschaft sofort zu beenden. Und die Abzocker gehen noch weiter mit den Worten: „Sollten Sie sich nicht mehr an das Telefonat erinnern können, in dem Sie der kostenpflichtigen Teilnahme zugestimmt haben, können Sie das Gespräch unter dem folgenden Link abrufen […]“. Dabei wird auf eine Tondatei verwiesen, die unter der Webadresse „www.radeservice.net“ abrufbar sei. Wenn ihr nun versucht, ebendiese Datei zu öffnen, kann die Datei allerdings nicht gefunden werden. Wie soll sie auch bestehen, wenn ihr niemals mit einem Mitarbeiter dieses sogenannten Services telefoniert habt?!

Beispiele zeigen, dass diese Masche funktioniert …

…, und zwar vor allem bei älteren Menschen, die von den windigen und vielseitigen Maschen der Abzocker schlichtweg nichts wissen. Diese zahlen dann sehr oft, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Und da viele ältere Menschen das Internet nicht nutzen, werden Abzocker mit derartigen Mitteln vermutlich auch weiterhin Erfolge verbuchen. Ihr könnt euch schützen, indem ihr stets skeptisch bleibt und kurz ein Antwortschreiben versendet, in dem ihr klarmacht, dass Derartiges niemals vereinbart worden ist. Denn falls die Abzocker sogar so weit gehen und euch noch einen Gerichtsbescheid schicken, könnt ihr sicherstellen, dass ihr zeitnah reagiert habt. Denn selbst vor Forderungen durch gerichtliche Mahnbescheide, Anwälte und Inkassounternehmen schrecken Abzocker heutzutage leider nicht mehr zurück.

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