Gesetze gegen Verbraucherabzocke

Facebooktwitterpinteresttumblrmail

In letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag ein Gesetzespaket zur Einschränkung unseriöser Geschäftspraktiken verabschiedet. Das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“ soll Verbraucher u.a. vor unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten sowie per Telefon untergejubelten Verträgen schützen.

Dass die neuen Regelungen ein wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz darstellt, lässt sich auch aus den Kommentaren auf tellows.de ablesen, die immer wieder über aggressive Werbung und dreiste Telefonabzocke berichten.

Einschränkung der Gültigkeit von Telefonverträgen

Einerseits werden durch das Verbraucherschutzgesetz überzogene Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen, wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet, reguliert. Andererseits wird die Gültigkeit von telefonisch oder via Internet geschlossenen Verträgen mit Glücksspielanbietern eingeschränkt. So sind diese erst dann gültig, wenn sie schriftlich, etwa per E-Mail oder Fax, bestätigt werden. Allerdings greift das Gesetz lediglich bei Gewinnspielen – zum Abschluss der meisten anderen am Telefon geschlossenen Verträge ist weiterhin keine weitere Bestätigung erforderlich.

Erst kürzlich beschwerte sich Nutzer kazzaz über die Nummer 02112449753, die dem Angerufenen ein Gewinnspielabo verkaufen will:

Meine Frau ist leider auf die Abzocke reingefallen und hat ihre Bankdaten genannt. Womit muss ich jetzt rechnen? Jemand Erfahrung mit der Abzocke ?

Genau in solchen Fällen, in denen der Verbraucher telefonisch zum Abschluss eines Vertrags mit kostspieligen Folgen überzeugt werden soll, kommt das Verbraucherschutzgesetz zum Einsatz.

Darüber hinaus umfasst das Gesetzespaket striktere Auflagen für Inkasso-Betriebe und Telefonwerbung. So wurden Bußgelder für unerwünschte oder unzuverlässige Telefonwerbung mit einer Erhöhung von 50.000 Euro auf 300.000 Euro versechsfacht. Dasselbe gilt künftig auch für Anrufmaschinen, die bislang durch Gesetzeslücken übersehen wurden. Außerdem ist eine strengere Beaufsichtigung der Branche vorgesehen.

Neuregelungen für Warteschleifen

Wie bereits angekündigt sind Anfang Juni zudem Neuregelungen für Warteschleifen in Kraft getreten, die den Verbraucher vor unerwartet hohen Kosten bei der Nutzung von Service-Hotlines schützen sollen. Die als Teil der 2012 beschlossenen Reform des Telekommunikationsgesetzes entstandenen Regelungen legen fest, dass der Kunde bei Sonderrufnummern wie z.B. 0180 oder 0900 nur dann in die Warteschleife geschickt werden darf, wenn für den Anruf entweder ein Festpreis gilt oder aber die Wartezeit ohne zusätzliche Kosten bleibt. Auch bei Ortsvorwahlen oder Gratis-Nummern sind Warteschleifen weiterhin erlaubt, allerdings muss der Verbraucher bei Service-Nummern bereits zu Beginn über die voraussichtliche Dauer und die Kosten – also ob für den Anruf ein Festpreis berechnet wird oder die Schleife kostenlos bleibt – informiert werden.

Zuwiderhandlungen der neu erlassenen Regelungen können nun mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, kündigte außerdem eine entsprechende Verfolgung jener an, die sich nicht an die Neuregelung halten würden. Zu diesem Zwecke appelliert die Behörde vor allem an Betroffene, Hinweise und Informationen zu rechtswidrigen Warteschleifen weiterzuleiten.

Dazu kann man sich an die Bundesnetzagentur via E-Mail ([email protected]) oder telefonisch unter der Rufnummer 0291-9955-206 wenden. Bei Letzterer sei jedoch auch zur Vorsicht geraten. Obwohl Anrufe an die Nummer selbst unbedenklich sind und tatsächlich zu Mitarbeitern der Bundesnetzagentur führen, ist einigen unserer User aufgefallen, dass die eigentlich seriöse Nummer auch für unlautere Zwecke genutzt wird. So warnt Nutzer Klaus:

Achtung aufgepaßt !!! Heute wurde ich unter der Rufnummer angerufen. Eine Frau Viola Bentheim wollte meine Frau sprechen, da ein Pfändungsbeschluss der Bundesnetzagentur gegen sie vorläge. Ich habe die Dame aufgefordert die Unterlagen (wie es sich gehört) schriftlich zuzusenden. Da ich die angezeigte Rufnummer daraufhin zurückrief, erhielt ich tatsächlich einen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur. Dieser teilte mir mit, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. Ich habe darauf hin Anzeige bei der Polizei erstattet.

Dementsprechend raten wir weiterhin achtsam zu sein und sich nicht voreilig von Drohungen am Telefon einschüchtern zu lassen. Die Nutzung von hilfreichen Apps und Internetseiten kann oftmals viel Ärger ersparen und kostet in der Regel nur wenige Minuten.

Facebooktwitteryoutubeinstagram

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.