Hallo liebe tellows-Freunde,
Fortsetzung folgt… In der letzten Woche haben wir bereits in unserem Blog über ein Schreiben der Firma „PRESSRELEASE“ berichtet und auch diese Woche landetete erneut ein derartiger Brief in unserem Briefkasten. Es scheint, als sei tellows ein echter Anziehungspunkt solcher Schreiben.
In dieser Woche sorgte ein Brief des „EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK REGISTER“, kurz EPTR, für heißen Gesprächsstoff in unseren Büroräumen. Ähnlich wie beim letzten Brief soll auch hier wieder der Eindruck einer gewöhnlichen Rechnung erweckt werden. Hier besteht dann wieder für größere Firmen mit mehreren Abteilungen die Gefahr, dass die „Rechnung“ mit verbucht und beglichen wird. Dieses Mal soll auf Grund der Eintragung des Markennamens zur Kasse gebeten werden. Ein Betrag von 960,00 Euro soll innerhalb von 8 Tagen an folgende Firma überwiesen werden:
EPTR European Patent and Trademark Register
Morska 35
75-212 Kozalin
Poland
Doch auch hier gibt es wieder Auffälligkeiten, auf die man besonders achten sollte. Die Verfasser des Briefes verwenden für ihre Schreiben den Namen einer fiktiven Organisation, das European Patent and Trademark Register. Das soll den Anschein erwecken, dass das Schreiben von einer offiziellen Organisation stammt und für ein amtliches Formular gehalten wird. Doch dem ist nicht so. Zwar führt die Suche im Internet auf eine Webseite, doch wird schnell ersichtlich, dass es sich auf keinen Fall um eine offizielle Webseite der EU handelt. Am Ende des Briefes findet man im Kleingedruckten einige recht interessante Informationen.
Zum Beispiel heißt es hier: „Das Schreiben ist keine Rechnung.“ oder „Die Registrierung in unserer Datenbank steht nicht in Verbindung mit offiziellen Einrichtungen der Regierung.“. Anscheinend wollen die Täter mit diesen Formulierungen auf der sicheren Seite sein, damit sie sich im Falle rechtlicher Schritte darauf berufen können. Und somit nicht in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Doch wer seinen Firmensitz in Österreich hat, kann im schlimmsten Falle rechtlich gegen diese Schreiben vorgehen. Auf der Homepage des österreichischen Patentamts heißt es, dass man gemäß § 28a des UWG (Unlauterer Wettbewerbs-Gesetz) erfolgreiche Anzeigen erstatten kann. Sogar das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor diesen in die Irre führenden Rechnungen, die den Anschein amtlicher Formulare haben. Hier wurde sogar eine Liste mit Firmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts stehen, veröffentlicht.
Habt auch Ihr wieder neue Briefe erhalten? Wenn ja, dann schreibt uns bitte und schickt uns eure Briefe – wir werden diese dann veröffentlichen, um andere zu warnen.
Euer tellows-Team
Quellen: