Neues Gesetz soll Kostenfallen durch Gewinnspiele stoppen

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Immer wieder gehen bei tellows und bei den Verbraucherzentralen Beschwerden über unseriöse Werbeanrufe ein, deren Ziel es ist, die Verbraucher telefonisch in Abos für die Eintragung in Gewinnspiellisten zu locken. In einer bundesweiten Umfrage haben die Verbraucherzentralen ermittelt, dass die Verbraucher durchschnittlich 13 Werbeanrufen pro Woche erhalten. Die Verbraucherschützer fordern aus diesem Grund eine Nachbesserung zum „Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung“ aus dem Jahr 2009, da dieses keinen ausreichenden Schutz biete.

Auch der Gesetzgeber regiert auf das Problem, so dass zukünftig das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ die Verbraucherrechte stärken soll. Ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums wird derzeit in den Ministerien diskutiert, und soll möglichst schnell dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Die Gesetzesinitiative sieht unter anderem vor, dass zukünftig Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Mit dieser Gesetzesregelung soll unseriösen Werbeanrufen, die das Ziel haben die Angerufenen abzuzocken und in Kostenfallen zu locken, der Nährboden entzogen werden. Neben Telefonabzocke soll das neue Gesetz aber auch unseriöse Geschäftsmethoden im Internet oder bei Inkasso eindämmen.

Vor allem mit Gewinnspielen werden Telefonbesitzer immer wieder telefonisch in unerwünschte Verträge gelockt. Dabei geht es um die angebliche Eintragung in Gewinnspiellisten, wobei für diesen „Service“ Gebühren fällig werden, die sich nicht selten auf 50 Euro oder mehr pro Monat belaufen. Diese Kosten werden von den Konten abgebucht, wobei die Anrufer sich die Bankdaten häufig mit dem Versprechen einer angeblichen Gewinnausschüttung verschaffen. Den Angerufenen ist bei solchen Anrufen meistens überhaupt nicht bewusst, dass sie einen Vertrag abschließen und welche Verpflichtungen sie damit eingehen. Verbraucherschützer fordern daher Transparenz bei Vertragsabschlüssen, bei denen klar sein sollte ob, mit wem, und über was ein Vertrag geschlossen wird. Diesen Forderungen soll der neue Gesetzesentwurf nachkommen.

Strittig ist bei der Gesetzesvorlage vor allem, ob auch die Kosten gesetzlich reglementiert werden sollen, die Anwälte für Abmahnungen bei illegalen Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen. Vor allem das Bundesinnenministerium sieht in einer solchen Regelung die Gefahr der Aushöhlung des Schutzes der Urheberrechte. Eine Einigung für diese Frage ist noch für Januar angestrebt, damit die Gesetzesvorlage spätestens im Februar vom Bundeskabinett  auf den Weg gebracht werden kann.

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