Vorsicht vor Verbraucherschützern!
Sicher kennt ihr nervige Gewinnspiel– oder Umfrageanrufe. Und der eine oder andere von euch wird auf diesem Wege schon mal in die eine oder andere Falle und Abzocke getappt sein. Da wirkt es zunächst doch recht erfreulich, wenn endlich mal jemand von der Verbraucherzentrale anruft und Verständnis dafür zeigt, dass ihr euch von derartigen ominösen Anrufen diverser Dienste belästigt fühlt. Aber Achtung! Seid ihr euch hier sicher, dass es ein Verbraucherschützer ist, den ihr an der Strippe habt?
Sogenannte Verbraucherschützer möchten eure Daten sperren
Ruft euch ein ominöser Verbraucherdienst an, mit dem Angebot, eure Rufnummer auf eine Art Sperrliste gegen Abzockeanrufe zu setzen, solltet ihr sofort auflegen und die jeweilige Rufnummer bei der Bundesnetzagentur melden. Denn bei dieser Masche geben sich windige Datenschwindler als Verbraucherschützer aus, um an eure Informationen zu kommen. Diese rechtfertigen die Datenabfrage damit, dass sie eure Informationen auf eine Art Anruf-Sperrliste setzen möchten – und das mit 100prozentiger Garantie. Dadurch seid ihr nach Angaben des Anrufers vor etwaigen Werbeanrufen geschützt. Und falls dann doch mal jemand durchkommen sollte, wird dieser direkt abgemahnt. Klingt nicht schlecht, ist aber Quatsch.
Kleine Bearbeitungsgebühr
Neben euren Daten benötigt der Anrufer dann teilweise noch eine Zustimmung für die Berechnung einer geringen Bearbeitungsgebühr, die dann aber auch nur anfällt, wenn der Dienst beansprucht wird – also wenn ein Anrufer, der sich auf der Sperrliste befindet, eure Rufnummer tatsächlich anwählt. Spätestens mit der nächsten Telefonrechnung kommt dann das böse Erwachen: Es gibt keine Sperrliste, sondern ein kostspieliges Abonnement.
Pingback: Betrüger geben sich als Anwälte der Verbraucherzentrale aus | Tellows Blog