




Das Landgericht Osnabrück (LG) musste sich im März mit einem Fall von Telefonabzocke durch Pinganrufe befassen. Konkret ging es im verhandelten Fall um drei Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, mittels Computer mehrere Millionen Telefonnummern so kurz angewählt zu haben, dass die Telefonbesitzer gar keine Möglichkeit hatten den Anruf entgegen zu nehmen. Eine Praxis, die auch als Pinganruf bekannt ist, und die Angerufenen veranlassen soll zurückzurufen.
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