Achtung Gewinnbetrug – Schrott statt Hauptgewinn!

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Sie haben 10.500€ gewonnen!

Unter der Nummer 01805090955 auf tellows.de häufen sich die Meldungen zu falschen Gewinnbenachrichtigungen von unterschiedlichen Unternehmen. Häufig kommen die Gewinnversprechungen per Post, aber auch Spam-Anrufer werden gemeldet.

Im Folgenden haben wir ein paar Firmen aufgelistet, die laut tellows Nutzern im Zusammenhang mit dem betrügerischen Vorgehen stehen:

  • Der gute Preis 
  • Euro-Shopping 
  • Kloster Marienquell
  • Schöner Leben 
  • JANUS
  • Bela Vita
  • Bank Deutschland
  • Shopping Selfkant 
  • Aqua Vitalis, im Hause Euro-Shopping 
  • Welt der Verführung
  • Sicherheitsdienst Petersen und Sohn 
  • Hofreith & Partner
  • Postina shopping

Die List der Firmennamen ist so schon relativ lang, aber das ist noch nicht alles: Von jedem Namen gibt es mehrere Variationen, sodass es mindestens dreimal so viele Firmen gibt, wie wir hier aufgelistet haben. Besonderes viel Variationen gibt es von den ersten sechs Namen. Zusätzlich zu der kleinen Namensvariation wird immer eine andere Adresse angegeben. Diese liegen in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. Es gibt nur zwei Adressen aus Deutschland: Selfkant und Gangelt. Diese beiden Gemeinden liegen im Westen Deutschlands direkt an der Grenze zu den Niederlanden. Die meisten diese Adressen gehören zu Postfächern. 

Auffällig ist, dass Selfkant und Gangelt am häufigsten als Adressen für die Briefkastenfirmen genutzt werden und daher ist anzunehmen, dass die Betrüger dort ihren Hauptsitz haben. 

Das Vorgehen der Betrüger: 

An Hand von den Kommentaren zu der Nummer 01805090955 haben wir das Vorgehen der Betrüger für euch zusammengefasst: 

Es fängt eigentlich ganz harmlos mit Briefen oder Anrufen an, die verkünden man habe Geld gewonnen. Die Höhe des Gewinns variiert, liegt zwischen 5.000 und 18.000€ und wird angeblich als Scheck verschickt. Um das Geld zu erhalten, muss man nur etwas aus dem beigelegten Katalog bestellen und den ausgefüllten Bestellzettel zurückzuschicken. Manchmal wird man auch gar nicht aufgefordert etwas zu bestellen, sondern man braucht nur die Papiere ausfüllen und zurückschicken. Ein Nutzer berichtet sogar, dass er nicht auf die Gewinnbenachrichtigung reagiert habe und ihm trotzdem ein Paket zugeschickt worden sei. 

Wenn dann das erste Paket kommt, ist die Überraschung groß. Die Berichte darüber, was die Pakete enthalten, sind vielfältig. Von alten CDs und kleinen kaputten Elektrogeräten bis hin zu Produkten für die Körperpflege und Nahrungsergänzungsmitteln ist alles dabei. Oft werden auch Pakete zugestellt, obwohl man nichts bestellt hat oder zu der bestellten Ware wird noch  unbestellte dazugelegt, die trotzdem bezahlen werden soll. Die tellows Community ist sich einig, dass der Paketinhalt als Schrott bezeichnet werden kann. Von dem versprochenen Scheck ist natürlich keine Spur und anbei liegt eine ziemlich hohe Rechnung. 

Wenn man nun versucht das Paket zu reklamieren oder sich zu beschweren, dann kann man das per Fax oder per Telefon tun. 

Ein Nutzer hat mehrere Pakete bekommen und verschieden Varianten der Reklamation ausprobiert. Seine Erfahrungen dazu hat er auf tellows geteilt. Es folgt eine Zusammenfassung: 

  • Höflicher Anruf: Damit hat man eine gute Chance, dass die angebliche Bestellung aus dem Computer gelöscht wird. Allerdings zeigen die Erfahrungen der tellows Nutzer, dass die Gewinnbriefe und auch neue Pakte weiter zugeschickt werden.
  • Unhöflicher Anruf: Darauf wird nicht gut reagiert. Nutzer berichten, dass sie beleidigt und zur sofortigen Zahlung aufgefordert worden. Wenn man nicht zahlen will, dann soll man die Ware auf eigene Kosten zurückzuschicken. Bei einer Weigerung wird auf die AGBs hingewiesen, die man mit der Annahme des Paketes bestätigt habe.
  • Fax: Bei einem Fax hat man eine größere Chance auf Erfolg. Wenn man die Lieferung als Nichtbestellung meldet, wird meistens auf die Aufforderung zur Rücksendung verzichtet.

Während man sich mit dem ersten Paket herumschlägt, flattern immer neue Gewinnbenachrichtigungen ins Haus und auf das erste Paket folgt das nächste. 

Zu den Kosten für die bestellen oder unbestellte Waren kommen noch hohe Lieferkosten (6 €), ein Versicherungszuschlag (2 €) und eine Gebühr für Schnellservice (6 €). Die meisten Rechnungen liegen also mindesten bis bei 30€. 

Die meisten tellows Nutzer berichten davon wie sie versucht haben die Pakete wieder zurückzuschicken. Diese Versuche blieben allerdings erfolglos, weil es sich bei der angegebenen Adresse um ein Postfach handelt und somit kamen die Pakete als nicht zustellbar zurück. 

Wenn man die Rechnung nicht innerhalb von 4 Wochen bezahlt, dann kommt die erste Mahnung. Nach weiteren 4 Wochen die zweite und nach einem weiteren Monat die dritte Mahnung. Für jede Mahnung wird jeweils eine Gebühr von 2,50 € auf die sowieso schon hohe Rechnung aufgeschlagen. Irgendwann in dieser Zeit schaltet sich das Inkassobüro CashInkasso ein. Es folgen weitere Zahlungsaufforderungen und auf Einwände oder Beschwerden erhält man keine Antworten.

Mit der dritten Mahnung wird einem mitgeteilt, dass sich ein Anwalt melden wird, wenn der ausstehende Betrag nicht innerhalb von 8 Tagen bezahlt wird. Spätestens jetzt sollte man sich ebenfalls an einen Anwalt wenden, auch wenn dadurch erhebliche Kosten entstehen können. 

Genau an dieser Stelle befindet sich der Nutzer, dessen Berichte wir genutzt haben, um das Vorgehen der Betrüger zu konstruieren. Daher endet der Bericht vorläufig hier. Er nimmt an, dass die Betrüger es bis zu Gerichtsprozess kommen lassen, um diesen dann kurzfristig abzusagen. Bis dahin hoffen sie, dass der Betrogene nachgibt. 

Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass das gesamte Vorgehen auf Kommentaren auf tellows.de beruht und es daher kann es sein, dass sich euere Erfahrungen etwas von denen hier unterscheiden können. 

Das Vorgehen ist unseriös und undurchsichtig, wodurch die Betrüger nur schwer angreifbar sind. Leider sind sie mit der Masche, die auf ältere Leute und Rentner zugeschnitten ist, erfolgreich. Es wird schon seit vielen Jahren von dem Betrügerring mit Adressen in Selfkant und Gangelt berichtet. 

Was kann man tun?

Die Masche ist also ein Dauerbrenner und durch die Berichte der tellows Community wird deutlich, dass die Betrüger sehr hartnäckig sind und nicht geben nach. Was kann man also tun, um sich zu wehren? 

  • Präventiv: Nicht auf Gewinnbenachrichtigungen reagieren
  • Zuerst kann man immer versuchen  die unbestellten Waren telefonisch oder per Fax zu reklamieren. Der Erfolg dieser Methoden haben wir oben aufgeführt. 
  • In Deutschland gibt es das sogenannte Widerrufsrecht, das genutzt werden kann, um Waren, die übers Internet, am Telefon oder per Brief bestellt wurden, innerhalb von 14 Tagen zu reklamieren. Natürlich kann man auch bei nicht bestellten Waren Widerruf einlegen. Ein Grund muss dabei nicht angegeben werden, aber der Hersteller muss informiert und die Ware innerhalb von den 2 Wochen wieder auf dem Weg zurück zum Händler gebracht werden. 
  • Wenn das Paket dann als „nicht zustellbar“ wieder zurückkommt, ist man auf der sicheren Seite, wenn man das Unternehmen schriftlich darüber informiert, dass die Ware zur Abholung bereitliegt, auf die Kosten des Unternehmens zurückgeschickt oder entsorgt werden kann. 
  • Wenn das alles nicht bringt und immer neue Pakete ankommen, kann man beim Postboten die Annahme auch verweigern. Problematisch wird diese Taktik dann, wenn ein Nachbar das Paket annimmt. 
  • Im Prinzip hat man eigentlich keine Wahl und muss es aussitzen und abwarten bis die Fristen verstreichen. Da die Betrüger es bis kurz vor einer Gerichtsverhandlung kommen lassen, kann das ziemlich langwierig sein und jede Menge Zeit, Nerven und Geld kosten. 

Das sind größtenteils defensive Methoden. Ihr könnt aber auch selber aktiv werden:

  • Man kann eine Strafanzeige gegen die Firma gestellt werden. 
  • Nach BGH § 661a ist ein Unternehmen, das Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, verpflichtet diesen Preis zu leisten. Somit ist es möglich, die angeblichen Gewinne einzufordern bzw. einzuklagen. 
  • Man kann selbst als Kläger auftreten und eine negative Feststellungsklage fordern. Diese dient dazu das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses, wie zu Beispiel eines Vertrages, feststellen zu lassen. Sie gibt dem angeblichen Schuldner die Möglichkeit selbst vor Gericht aktiv zu werden und die Anschuldigungen vor Gericht klären zu lassen. 

Seid ihr schon mal auf eine falsche Gewinnbenachrichtigung hereingefallen? Vielleicht sogar auf diese? Teilt eure Erfahrungen in den Kommentaren und warnt so andere tellows Mitglieder vor der Gefahr!

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1 thought on “Achtung Gewinnbetrug – Schrott statt Hauptgewinn!

  1. M. Schütte

    ICH FREUE MICH, DASS DIESEN BETRUG IN DEUTSCHLAND NICHT ALLE SO EINFACH HINNEHMEN:
    Dummerweise habe ich, um den angblichen Gewinn zu bekommen , auf demselben Blatt auch bei „Süsse Verführung“ bestellt. Ich selbst meide ZUcker aus gesundheitlichen Grunden und meine Familie auch. Was ich d da bestellt habe, wurde an die Kinder in der Nachbarschft verteilt. D as Schlimme dabei ist, dass eindeutscher RA es wagt, diese Firma, trotz meinen Hinweisen auf Betrug , nun vor Gericht vertritt. Ich habe den Kampf aufgenommen und werde diesen Herrn bei der RA.Kammer wegen “ Beihilfe zum Betruf“ melden, Im Januar 2923 findet einVerfahren am AG / OF statt, bei dem ich mich selbst vertrete, Wenn Sie Interesse an demFall hben, melden SIe sich bitte,
    Schlbe Grüsse aus Offenbach
    M. Schütte

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