Telefonbetrüger nutzen die unterschiedlichsten Methoden der Telefonabzocke. Jede Woche informieren wir Euch über diese Telefonnummern in unserem Ranking der nervigsten Telefonnummern.
Wer träumt nicht davon einmal groß abzusahnen? Bei dieser Abzockmethode wird das „Glückskind“ telefonisch über den Gewinn informiert, zu dessen Erhalt man nur noch die Kontodaten ablgeichen müsse. Doch ist an dieser Stelle Vorsicht geboten!
Die ominösen Gewinnspielfirmen mit meist wohlklingenden Namen, wie „Gewinnchance“ oder „Bundesgewinnzentrale“, behaupten, man habe bereits vor einiger Zeit an einem kostenfreien Gewinnspiel teilgenommen. Die Namen der Anrufer sind entweder 0815 Namen a la Müller, Meier Schultze oder gänzlich unverständlich ausgesprochen.
folgender gesprächsverlauf bei mir: Er – schönen guten Tag, Sind Sie Herr … Ich – schönen guten Tag und Sie sind? Er: -„unverständlich“ von der Rechtsabteilung Firma „unverständlich“ Sind Sie der Herr … Ich: Ja worum geht es denn? Er: Sie haben letztes Jahr an einen für 3 Monate kostenlosen Gewinnspiel teilgenommen, welches sich, weil Sie nicht gekündigt haben, in ein Kostenpflichtiges gewandelt hätte.
Da jedoch nach einiger Zeit Kosten anfallen setzen die Call Center Agenten den Teilnehmer im vermeintlichen Rahmen der Kundenfreundlichkeit über eine Kündigungsoption in Kenntnis. Diese verfügt aber über eine mehrwöchige Kündigungsfrist , für deren Zeitraum Abgaben zu leisten sind. Hierfür ist ein Abgleich der Kontodaten, welche dem Call Center angeblich bereits vorliegen, von Nöten. Behalten sie Ihre Daten für sich!
Bei kritischen Nachhaken, wo man denn an einem Gewinnspiel teilgenomme habe, verweißt der Call Center Agent ausweichend auf die unzähligen Optionen im Internet und darauf, dass man die Umstände der Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr nachvollziehen kann.
Zu beachten ist aber die Tatsache, dass ein telefonisch abgeschlossener Vertrag nicht ohne weiteres zu Stande kommen kann und strengen Richtlinie unterworfen ist. Nichtsdestotrotz kommt die Herausgabe der eigenen Kontodaten keinen Einverständnis zum Lastschrifteinzu gleich. Hierfür wäre eine ausdrückliche mündliche bzw. schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Sollte dennoch eine Abbuchung vorgenommen werden gilt es den Betrag sofort zurückzubuchen und die Zustimmung zur Abbuchung glaubhaft abzustreiten. Ohne eine schriftliche Zusage sind die Argumente des Anbieters juristisch nicht zu halten. Desweiteren ist Vorsicht beim Gebrauch des Widerrufsrechtes geboten da man dadurch indirekt das Bestehen eines Vertrages anerkennt.
Auf tellows gibt es zahlreiche Beispiele für diese Abzockmethode wie etwa die beiden Nummern 021517478759 und 0893455242 am besten beweisen.
Unterm Strich zählt auch hier niemals persönliche Daten preiszugeben, das Bestehen eines Vertrages vehement und vor allem glaubhaft abzutreiten. Manche Anbieter versuchen jedoch per Mahnschreiben an ihr Geld zu gelangen. Egal wie bedrohlich diese klingen mögen, ignorieren sie diese! Ohne Bestellung und ohne Vertrag besteht vor dem Gesetz keine Verpflichtung zu zahlen.
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