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Die Abzocke mit Scheinrechnungen vom „Handelsregister“

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Eine wieder aktuelle Masche Unternehmen abzuzocken, besteht darin diesen Rechnungen zukommen zu lassen, in denen es um Handelsregisterveröffentlichungen oder -bekanntmachungen geht. Diese Rechnungen erwecken fälschlicherweise den Schein, vom verantwortlichen Handelsregister zu stammen. Tatsächlicher Zweck ist jedoch nur ein unnötig teurer Eintrag in eine Internet-Datenbank.

Die Schreiben mit den Scheinrechnungen treffen direkt nach Veröffentlichung eines Eintrags im Handelsregister beim Unternehmen ein und beziehen sich inhaltlich direkt auf den jeweiligen Handelsregistereintrag. So heißt es im Briefkopf beispielweise: „Eintragungs- u. Veröffentlichungsofferte vom … Betreff: Ihr Handelsregistereintrag“ Danach folgen unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Geschäftsanschrift und Rechtsform der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand usw. Der gesamte Aufbau und die Gestaltung des Schreibens sind so gewählt, dass die eigentliche Intention des Schreibens, nämlich das Zustandekommen eines Vertragsabschlusses zwischen dem unwissenden Unternehmen und dem jeweiligen Absender der Rechnung und die Zahlung des Rechnungsbetrags, möglichst unerkannt bleibt. Der Empfänger soll im Glauben bleiben, es handele sich um eine rechtmäßige Rechnung des Handelsregisters.

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