Laut dem Bundesgerichtshof müssen Internet-Provider nun auch bei nicht gewerblichen Rechtsverletzungen Nutzerdaten offenlegen. Das BGH-Urteil betrifft jedoch hauptsächlich Rechtsverletzungen bezüglich illegaler Up- und Downloads von Medien wie Filmen sowie Musik. In der folgenden Infografik von Rechtsanwalt-WISSEN.de werden verschiedene interessante Statistiken zu dieser Thematik auf eine sehr bildhafte Art und Weise dargestellt.
Quelle:
Autor: Marcel Gero