Verbraucher werden besser geschützt
Wer zukünftig einige Minuten in der Warteschleife verbringen muss, kommt deutlich billiger weg als bisher. Denn der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat beschlossen, die telekommunikationsrechtliche Regelung etwas zu überarbeiten. Dabei wird der Begriff Warteschleife neu definiert. So soll der Anrufer erst ab einer bestimmten Serviceleistung zahlen, allerdings nicht, wenn er bloß auf diese wartet. Dabei gibt es einen entscheidenden Vorteil für Verbraucher: Bis jetzt wurde lediglich die erste Schleife – also vor dem persönlichen Kontakt beziehungsweise vor einer eventuellen Weiterleitung – als Warteschleife bezeichnet. Mittlerweile gelten aber auch nachgelagerte Schleifen als offizielle Warteschleifen, die entsprechend nichts mehr kosten dürfen, bis der Service erbracht wird.
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