Tag Archives: Telekommunikationsgesetz

Gesetze gegen Verbraucherabzocke

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In letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag ein Gesetzespaket zur Einschränkung unseriöser Geschäftspraktiken verabschiedet. Das sogenannte “Anti-Abzocke-Gesetz” soll Verbraucher u.a. vor unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten sowie per Telefon untergejubelten Verträgen schützen.

Dass die neuen Regelungen ein wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz darstellt, lässt sich auch aus den Kommentaren auf tellows.de ablesen, die immer wieder über aggressive Werbung und dreiste Telefonabzocke berichten.

Einschränkung der Gültigkeit von Telefonverträgen

Einerseits werden durch das Verbraucherschutzgesetz überzogene Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen, wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet, reguliert. Continue reading

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Neues Gesetz soll die Abzocke durch Warteschleifen unterbinden

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„Der nächste Freie Mitarbeiter ist gleich persönlich für sie da“ – Wer diesen Spruch am Telefon hört, weiß direkt was auf ihn zu kommt. Warteschleifen können die Telefonrechnung schnell in ungeahnte Höhen treiben, vor allem wenn es sich um eine kostenpflichtige Hotline handelt, bei der man in einer endlosen Schleife hängt. Ab dem 01.September 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft, mit dem die Politiker der Abzocke durch Warteschleifen am Telefon entgegentreten wollen.

Das ab dem 01.September geltende neue Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Warteschleifen am Beginn eines Telefonates bei den teuren Hotlinenummern nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn mindestens die ersten zwei Minuten kostenfrei sind, oder für das Telefonat generell ein Festpreis gilt. Diese Regelung wird sowohl für Anrufe aus dem Mobilfunknetz wie auch aus dem Festnetz gelten.
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Schutz vor Telefonbetrug – Verbraucher müssen erst mal warten

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Warteschleife statt Soforthilfe

Teure Warteschleifen, komplizierter Telefon- und Internetumzug, lange Vertragsverbindlichkeiten. Dabei war die Verbesserung für Verbraucher im Telefon- und Internetsektor schon fast beschlossene Sache. Es musste eigentlich nur noch der Bundesrat zustimmen. Allerdings möchten die Bundesländer zunächst den Vermittlungsausschuss mit einbinden – und das kann dauern.

Telekommunikationsgesetz: Änderungen müssen warten

Nicht die Gesetzesänderung selbst gilt hier als Streitpunkt. Viel diskussionswürdiger ist hingegen die Vergabe von Rundfunkfrequenzen, die auch im Telekommunikationsgesetz geregelt wird. Denn hier möchten die Bundesländer selbst Mitspracherecht haben, sodass sich gleich drei Ausschüsse (Wirtschaft, Kultur und Verbraucherschutz) in die Sache einklinken und den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Die Forderung nach mehr Mitspracherecht bedeutet für Telefon- und Internetkunden allerdings erst einmal nichts Gutes: Statt grundsätzlich kostenfreien Warteschleifen solltet ihr weiterhin mit Kosten rechnen.
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Warteschleifen – wann sie endlich komplett kostenlos werden

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Die Bestimmung im Telekommunikationsgesetz

Man hört dieser Tage viel über eine Verbesserung für Verbraucher im Telekommunikationssektor. Gleichzeitig sprechen viele Medien von einer Verschiebung der längst fälligen Änderung des Gesetzes. Denn dieses hat das Ziel, euch als Verbraucher besser zu schützen. Die Änderungen erstrecken sich auf diverse Bereiche. Unter anderem soll Schluss mit endlos lange und teuren Warteschleifen sein. Außerdem sollt ihr euren Festnetz- und Internetprovider künftig leichter wechseln können. Ferner werdet ihr besser vor Call-by-Call-Kostenfallen geschützt.
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Änderung des Telekommunikationsgesetzes – 3 Fragen und 3 Antworten zum Thema Telefonabzocke

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Mit der jüngsten Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll dieses vor allem Verbraucher besser schützen. Tellows verrät euch, was sich in Bezug auf teure Warteschleifen und Telefonabzocke für euch ändert.

Sind Warteschleifen nach der Änderung generell kostenlos?

Ja und nein! Ihr werdet in Zukunft erst dann bezahlen müssen, wenn der Kontakt mit einem Mitarbeiter hergestellt wird. Hier muss zwischen dem Zeitraum der Verabschiedung der Gesetzesänderung und der Umstellung unterschieden werden. Denn die Dienstleister benötigen einige Zeit, um ihr Modell auf die neuen Richtlinien anzupassen. Das bedeutet, dass Warteschleifenbetreiber nach einer Übergangszeit von einem Jahr dafür sorgen müssen, dass erst dann Kosten entstehen dürfen, wenn euch weitergeholfen wird, sodass während der Wartezeit nichts berechnet werden darf. Bereits drei Monate nach der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung sind für euch die ersten zwei Warteminuten kostenlos. Für jede weitere Minute fallen bis zur endgültigen Umstellung hingegen erst einmal noch Kosten an.
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