Coupons, Gutscheine, Deals – wie spart man denn nun am besten beim Onlineshopping? Einen Königsweg gibt es für den sparsamen Onlineshopper sicher nicht. Aber es wäre ja schon hilfreich, eine klare Begriffsabgrenzung vorzunehmen. Die Begriffe Gutschein bzw. Online-Gutschein oder Coupon werden besonders in den Medien oft so vermischt, dass man am Ende kaum noch weiß, wovon eigentlich die Rede ist.
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HTC Desire S: Der Bestseller mit neuer Power
Ein Update für den Pionier
Das HTC Desire S war eines der ersten Android-Smartphones auf dem Markt. Auch heute erfreut sich das Desire noch großer Beliebtheit – und das ganz besonders nach dem letzten Update, wo man das Gehäuse generell etwas verkleinert und erleichtert hat, ohne das große Display zu verkleinern. Darüber hinaus ist das doch recht schwere HTC Desire S noch leichter geworden, sodass es mittlerweile 130 Gramm auf die Waage bringt. Die Auflösung bleibt gewohnt großzügig und stark dank 480×800 Pixeln. Hinzu kommt ein interessantes Display-Update: Das herkömmliche Display wurde durch ein Super-LCD-Display ersetzt, das noch mehr Farbtreue und ein besonders scharfes Bild ermöglicht.
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Anruf-Abzocker geben sich als Mitarbeiter von Volksbanken oder Sparkassen aus
Vertrauen schaffen und betrügen
Die Berliner Volksbank warnt vor Trickbetrügern, die sich bei Verbrauchern melden und sich als Mitarbeiter der Berliner Volksbank ausgeben. Da wir nicht ausschließen können, dass in diesem Zusammenhang auch die guten Namen anderer Geldinstitute missbraucht werden, möchten wir euch generell raten, genau hinzuhören, wenn sich jemand am Telefon als Mitarbeiter einer Bank ausgibt. Denn in diesem Fall der Abzocke möchten sich Betrüger euer Vertrauen erschleichen, indem sie als besonders seriös erscheinen. Im aktuellen Fall, der der Berliner Volksbank bekannt ist, meldet sich entweder eine Frau Weiß oder ein Herr Doktor Weber telefonisch – zumeist im Großraum Berlin. Ebendieser Anrufer gibt sich als Mitarbeiter der Volksbank aus
und gratuliert im Telefonat zu einem beachtlichen Gewinn in Höhe von beispielsweise 48.000 Euro. Die Summen weichen jeweils ab.
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Abzocke aus der Türkei: neuer Versuch mit falscher Notar-Webseite und neuen Ansprechpartnern
Im Tellows-Blog haben wir schon mehrfach über Telefonabzocker, die aus der Türkei agieren, berichtet. Dabei handelt es sich um Profis, die unterschiedliche Methoden anwenden, um euch Geld aus der Tasche zu ziehen. Besonders oft wird ein Auto als Gewinn in Aussicht gestellt (oft eine Mercedes C-Klasse).
Mittlerweile haben die Betrüger eine Webseite online gestellt, die einer Notarseite ähneln soll. Auch am Telefon geben sich die Abzocker als Notare der „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ aus, die selbstverständlich in dieser Form nicht existiert und damit frei erfunden ist. Am Telefon wird vermutlich direkt auf die Webseite hingewiesen, um Skeptiker von der Echtzeit des Anrufs zu überzeugen. Dabei ist nicht nur die Seite selbst eine Fälschung, sondern auch das Impressum. Die darin angegebenen Daten sind dementsprechend ebenfalls frei erfunden. Hier wird eine Adresse in Hannover angegeben. Bei genauer Recherche wird aber deutlich, dass es die Hausnummer in der genannten Straße gar nicht gibt. Spätestens beim detaillierten Blick ins Impressum wird deutlich, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt: Es ist mal von „Schmidt“, mal von „Schmid“ die Rede.
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Wenn aus dem Probeangebot ein Abo wird
Telefonwerbung für Medikamente
Im Fokus von Abzockern stehen zunehmend ältere Mitbürger. Und in einigen Fällen werden sogar körperliche Gebrechen zum Zweck der Abzocke genutzt. Und die Methode hat durchaus Erfolg: Denn wer auf Medikamente angewiesen ist, kennt die hohen Preise. Da möchte man gerne den einen oder anderen Euro sparen. Genau das wird bei ebendieser Telefonwerbung angeboten: Ihr erhaltet sogenannte Ginkgo-Präparate zu sehr günstigen Preisen. Zumindest wird euch das am Telefon gesagt. Anschließend wird euch eine Testlieferung zugeschickt – und dann wird es teuer.
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Schluss mit teuren Warteschleifen – Bundestag verschärft die Regelung
Verbraucher werden besser geschützt
Wer zukünftig einige Minuten in der Warteschleife verbringen muss, kommt deutlich billiger weg als bisher. Denn der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat beschlossen, die telekommunikationsrechtliche Regelung etwas zu überarbeiten. Dabei wird der Begriff Warteschleife neu definiert. So soll der Anrufer erst ab einer bestimmten Serviceleistung zahlen, allerdings nicht, wenn er bloß auf diese wartet. Dabei gibt es einen entscheidenden Vorteil für Verbraucher: Bis jetzt wurde lediglich die erste Schleife – also vor dem persönlichen Kontakt beziehungsweise vor einer eventuellen Weiterleitung – als Warteschleife bezeichnet. Mittlerweile gelten aber auch nachgelagerte Schleifen als offizielle Warteschleifen, die entsprechend nichts mehr kosten dürfen, bis der Service erbracht wird.
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Die Verbraucherzentrale wird für Telefon-Abzock-Anrufe missbraucht
Vorsicht: Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus
Im Zuge einer recht neuen Abzockmethode wird der gute Name der Verbraucherzentrale Bayern missbraucht. Dabei geben sich Betrüger am Telefon als Mitarbeiter ebendieser aus und behaupten, dass ihr kürzlich in eine Gewinnspielfalle getappt seid. Das klingt zunächst einmal besorgniserregend. Und da ist man eigentlich froh, wenn sich ein freundlicher Mitarbeiter der Verbraucherzentrale meldet und aus der Misere helfen möchte. Und genau dafür benötigt der dann eure Bankverbindung. Und wenn ihr diese herausgebt, seid ihr bereits in die Falle getappt.
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Vorkassebetrug: Eine Leistung wird versprochen, für die vorher anteilig gezahlt werden soll
Über Autos und sonstige Gewinne
In letzter Zeit häufen sich Fälle des sogenannten Vorkassebetrugs. Dabei werdet ihr angerufen und darüber informiert, dass ihr einen Sachwert gewonnen habt – beispielsweise ein Auto. Um ebendiesen Sachwert zu erhalten, muss allerdings ein Vorab-Betrag überwiesen werden. Fertig ist der Vorkassebetrug. Denn statt Auto oder sonstigem Gewinn gibt es gar nichts – aber das Geld ist weg.
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Haftstrafe wegen Abzocke mit Produkttests: Statt Fernseher gab es Schlüsselanhänger
Vorsicht vor Produkttests
Das Landgericht Lüneburg hat einen Betrüger zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er und seine Frau haben über Jahre hinweg mehrere Millionen Euro mit sogenannten Produkttests erschlichen. Dabei wurden Verbraucher kontaktiert, mit dem Angebot, an Produkttests teilzunehmen. Die getesteten Geräte sollten die Tester im Anschluss behalten dürfen – gegen eine Gebühr von maximal 96 Euro. Nachdem die Verbraucher überwiesen haben, gab es anstelle eines Fernsehers oder einer Stereoanlage allerdings minderwertige Artikel wie Kleber oder Schlüsselanhänger. Im Gericht war die Rede von mehr als 30.000 Opfern und einer Beute in Höhe von mindestens drei Millionen Euro.
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Smartphone und mobiles Web – nur einen Klick von der Abofalle entfernt
Telefonabzocke per Smartphone – Vorsicht beim Surfen
Ein versehentlicher Klick oder Tipp auf das Display eures Smartphones kann teuer werden: Wenn auf einer harmlos wirkenden Webseite mit einmal ein Pop-up öffnet, das versehentlich bestätigt wird, oder wenn beiläufig auf einen Werbebanner in einer App getippt wird. Abzocker haben das Smartphone und das mobile Surfen als neues Geschäftsmodell entdeckt: Man ergänze kostenlose Apps um Werbeanzeigen und verbinde diese mit teuren Abos.
Wenn kostenlose Apps teuer werden
Smartphones lösen herkömmliche Handys sukzessiv ab – und das in erster Linie wegen der vielen Tausend verfügbaren Apps. Dass diese aber nicht immer Spaß und Nutzen bringen, wird spätestens dann klar, wenn man in eine teure Abofalle getappt ist. Der Großteil aller Apps ist kostenlos. Zu Finanzierungszwecken beinhalten diese allerdings oft Werbebanner, die nicht immer seriös sein müssen. Denn diese werden zunehmend von Abzockern verwendet, um euch in eine Abofalle tappen zu lassen. Das Tückische dabei ist die Tatsache, dass die Inhalte der App-Werbebanner weder vom App-Programmierer noch vom Anbieter selbst kontrolliert werden. Es handelt sich hingegen um Werbenetzwerke, bei denen Unternehmen einen Werbeplatz buchen können, wobei die Netzwerke dann wiederum die Werbung innerhalb der Apps schalten. Und bei besonders windigen Methoden reicht ein Tipp auf die App bereits aus, um ein Abo abzuschließen.
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