Die Masche mit dem Enkeltrickbetrug

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Die Abzockmethode mit dem “Enkeltrickbetrug” ist nicht unbekannt und erst recht nicht neu erfunden. Und trotzdem schaffen es Betrüger immer wieder, mit dieser Masche Geld von älteren Menschen zu ergaunern. Jüngste Zahlen zeigen unter anderem, dass von Januar bis November 2012 die Enkeltrick-Betrugsfälle in Bayern um 370 Prozent auf 1.618 Straftaten massiv angestiegen sind. Insgesamt ist bei den Opfern ein Schaden von mehr als 3 Millionen Euro entstanden.

Der Trick ist altbekannt. Die Täter suchen in Telefonverzeichnissen nach älter klingenden Vornamen wie etwa Elfriede, Inge, Klaus oder Otto. Beim Anruf geben sie sich als Familienmitglied aus. Beliebt hierbei ist der plötzlich auftauchende Enkelsohn, der beispielsweise finanzielle Unterstützung für eine Notoperation oder für das Zurückzahlen hoher Schulden benötigt. Auch bekannt ist das Vortäuschen einer günstigen Gelegenheit zum Erwerb eines Automobils oder einer Immobilie. Im Zusammenhang mit derartigen Situationen verlangt der Anrufer in den meisten Fällen Bargeld, aber auch Schmuck oder andere Wertgegenstände werden zumeist akzeptiert. Selbstverständlich wird eine zeitnahe Rückzahlung zugesichert. Willigt das Opfer nicht unmittelbar ein, schrecken die Betrüger häufig nicht davon ab, wiederholt anzurufen, um noch größeren Druck auszuüben.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gibt sich wegen der aktuellen Fälle besorgt und und warnt:

Skrupellose Kriminelle haben die Ersparnisse unserer Seniorinnen und Senioren im Visier und nutzen schamlos deren Hilfsbereitschaft aus. […] Das Vorgehen der Täter ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Dabei bekräftigt er auch, dass die bayrische Polizei alles in ihrer Macht stehende unternimmt, um solchen Betrugsmethoden ein Ende zu setzen. Es wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um die Bevölkerung auf die Betrugsfälle aufmerksam zu machen und vor allem Senioren zu sensibilisieren. Zudem kritisiert Hermann die aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die zur Lösung solcher Fälle alles andere als förderlich sind. Bisher besteht für die Netzbetreiber keine Pflicht, Verbindungsdaten zu speichern. Dies müsste sich ändern, um diesen Telefonbetrug effektiver bekämpfen zu können.

Tellows empfiehlt, stets misstrauisch zu sein, wenn sich unbekannte Personen am Telefon als Verwandte ausgeben. Persönliche Informationen, Infos zur finanziellen Lage und erst recht Bankkontodaten sollten auf keinen Fall preisgegeben werden. Im Anschluss an derartige verdächtige Telefonate sollten sich Betroffene an Verwandte, andere vertraute Personen und schlussendlich auch an die Polizei wenden.

Quelle:

 
Autor: Marcel Gero
 

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