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Anruf-Abzocker geben sich als Mitarbeiter von Volksbanken oder Sparkassen aus
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 22. Februar 2012
Vertrauen schaffen und betrügen
Die Berliner Volksbank warnt vor Trickbetrügern, die sich bei Verbrauchern melden und sich als Mitarbeiter der Berliner Volksbank ausgeben. Da wir nicht ausschließen können, dass in diesem Zusammenhang auch die guten Namen anderer Geldinstitute missbraucht werden, möchten wir euch generell raten, genau hinzuhören, wenn sich jemand am Telefon als Mitarbeiter einer Bank ausgibt. Denn in diesem Fall der Abzocke möchten sich Betrüger euer Vertrauen erschleichen, indem sie als besonders seriös erscheinen. Im aktuellen Fall, der der Berliner Volksbank bekannt ist, meldet sich entweder eine Frau Weiß oder ein Herr Doktor Weber telefonisch – zumeist im Großraum Berlin. Ebendieser Anrufer gibt sich als Mitarbeiter der Volksbank aus
und gratuliert im Telefonat zu einem beachtlichen Gewinn in Höhe von beispielsweise 48.000 Euro. Die
Summen weichen jeweils ab.
Geld überweisen, um Gewinn zu erhalten
Wenn ihr bereits vom Vorkassebetrug gelesen habt, werdet ihr spätestens jetzt feststellen, dass es sich um ebendiesen handelt: Denn um den Gewinn erhalten zu können, müsse man nach Angaben des Anrufers 680 Euro oder eine vergleichbare Summe vorab an ein Geldinstitut in der Türkei überweisen. Zumeist ist hier konkret von Istanbul die Rede. Wenn ihr im Tellows-Blog regelmäßig nachlest, kennt ihr die Abzocker aus der Türkei bereits. Denn diese rufen bundesweit Personen an, um mit ebendiesen Pseudo-Gewinnen abzuzocken. Dabei werden in der Regel Geldgewinne oder Autos angeboten. Man muss bei dieser Betrügerei stets Geld vorab bezahlen – und zwar immer in die Türkei. Das Geld soll entweder direkt vom Konto überwiesen oder aber mittels Ukash-Karten überstellt werden.
Die Rückrufnummer gehört in diesem Fall der Berliner Volksbank
Sicherlich ist man zuerst einmal skeptisch, wenn man hört, dass man eine Geldsumme vorab überweisen soll, um eine höhere Geldsumme zu erhalten. Die Betrüger gehen aber gut organisiert vor und setzen diverse Mittel der Täuschung ein: Viele Menschen vertrauen ihrer Bank. Wer dann noch Kunde bei der Berliner Volksbank ist, glaubt erst einmal, dass es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter der eigenen Hausbank handelt. Denn auf dem Display erscheint eine 030-Nummer für Berlin. Wenn man dann noch glaubt, dass man mit einem Notar spricht, wirkt das erneut seriöser – zudem wirkt die Freude über einen derartig hohen Gewinn massiv auf die Reaktion des Angerufenen ein. Das reicht bereits aus, um Geld abzuzocken. Und besonders tückisch ist die Tatsache, dass nicht nur die Berliner Vorwahl angezeigt wird, sondern dass die 030-Nummer tatsächlich die Rufnummer der echten Berliner Volksbank ist. Wenn ihr nun also aufgelegt habt und die Rückrufnummer wählt, landet ihr bei einem „echten Mitarbeiter“. Und das reicht dann vielen Geschädigten als Beweis für die Seriosität und Echtheit des Angebots aus, sodass das Geld überwiesen wird. Ihr solltet in diesem Zusammenhang aber unbedingt wissen, dass man mit Computertechnik eine Rufnummer für kurze Zeit fälschen kann. Eine vertraut wirkende Rufnummer ist also keinesfalls ein Garant für die Echtheit des Anrufers.
Wenn aus dem Probeangebot ein Abo wird
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 17. Februar 2012
Telefonwerbung für Medikamente
Im Fokus von Abzockern stehen zunehmend ältere Mitbürger. Und in einigen Fällen werden sogar körperliche Gebrechen zum Zweck der Abzocke genutzt. Und die Methode hat durchaus Erfolg: Denn wer auf Medikamente angewiesen ist, kennt die hohen Preise. Da möchte man gerne den einen oder anderen Euro sparen. Genau das wird bei ebendieser Telefonwerbung angeboten: Ihr erhaltet sogenannte Ginkgo-Präparate zu sehr günstigen Preisen. Zumindest wird euch das am Telefon gesagt. Anschließend wird euch eine Testlieferung zugeschickt – und dann wird es teuer.
Wenn Proben teuer bezahlt werden müssen
Wer sich bei dieser Masche für die Probelieferung entschiedet hat, ist gleichzeitig ein teures Abonnement eingegangen. Denn im Anschluss an die Testlieferung erhaltet ihr weitere kostenpflichtige Lieferungen mit dazugehöriger Rechnungsstellung. In einem Fall hat eine Dame eine Probelieferung von Kapseln bestellt, die das allgemeine Wohlbefinden verbessern sollen. Dabei wurden zwei Packungen des Wundermittels mit vergleichsweise günstigen 75 Euro berechnet. Das Produkt kam, die Pillen wurden ausprobiert, hatten aber keinerlei Wirkung. So hat die Dame das Abonnement schriftlich gekündigt und eine Bestätigung erhalten. Allerdings befand sich einige Tage später eine erneute Sendung mit dem Präparat im Briefkasten – wiederum für 75 Euro. Und das war sogar korrekt, da die Geschädigte im Rahmen des fernmündlichen Vertrags einer weiteren Lieferung zugestimmt hatte.
Am Besten gar nicht annehmen
Gerade im Bereich der telefonischen Akquise kann es schnell passieren, dass man etwas bestellt, ohne die Details zu kennen. So ist es auch in diesem Fall passiert, wobei man davon ausgegangen war, lediglich eine einmalige Probelieferung zu erhalten, gleich aber auch eine weitere Lieferung mit abgeschlossen hat. Habt ihr unwissentlich einer solchen Lieferung zugestimmt, solltet ihr vom zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen – und zwar stets schriftlich per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht. Diese Frist gilt immer ab Erhalt der Ware. Ein bloßes Zurückschicken ist in der Praxis hingegen zumeist weniger effektiv.
Die Verbraucherzentrale wird für Telefon-Abzock-Anrufe missbraucht
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 17. Februar 2012
Vorsicht: Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus
Im Zuge einer recht neuen Abzockmethode wird der gute Name der Verbraucherzentrale Bayern missbraucht. Dabei geben sich Betrüger am Telefon als Mitarbeiter ebendieser aus und behaupten, dass ihr kürzlich in eine Gewinnspielfalle getappt seid. Das klingt zunächst einmal besorgniserregend. Und da ist man eigentlich froh, wenn sich ein freundlicher Mitarbeiter der Verbraucherzentrale meldet und aus der Misere helfen möchte. Und genau dafür benötigt der dann eure Bankverbindung. Und wenn ihr diese herausgebt, seid ihr bereits in die Falle getappt.
Im Display erscheint tatsächlich die Nummer der Verbraucherzentrale
Diese Masche zeigt Wirkung: Viele Angerufene gehen davon aus, dass tatsächlich jemand von der Verbraucherzentrale Bayern am Telefon ist. Und falls ihr auf die Idee kommt, während des Telefonats einmal kurz ins Internet zu gehen und die Rufnummer auf eurem Display zu vergleichen, werdet ihr feststellen, dass es sich tatsächlich um die Nummer der bayrischen Verbraucherzentrale handelt. Der Abzocker manipuliert mithilfe des Computers dabei den Anruf, sodass ihr denkt, sodass tatsächlich die richtige Nummer angezeigt wird. Die echte Verbraucherzentrale stellt hingegen unmissverständlich klar, dass sie keine Verbraucher anruft – schon gar nicht, um die Bankdaten abzufragen. Tellows rät ebenso wie die Verbraucherzentrale: Auflegen! Gebt empfindliche private Daten wie die Bankverbindung niemals am Telefon aus.
Doch nicht nur die Verbraucherzentrale aus Bayern wird für eine solche Abzocke missbraucht. Die Betrüger sind sogar so dreist eine imaginäre Verbraucherzentrale aus Hilden, mit der Nummer 021034951121,ins Leben zu rufen.
Was passiert, wenn ich meine Bankverbindung verraten habe?
Falls ihr ebendieser Masche zum Opfer gefallen seid, solltet ihr unbedingt euer Konto beobachten. Vermutlich wird in den kommenden Tagen oder Wochen ein Betrag abgebucht. Hier braucht ihr euch jedoch keine allzugroßen Sorgen zu machen, da ihr eine Abbuchung binnen mehreren Wochen von eurem Geldinstitut zurückbuchen lassen könnt. Sollte hierauf ein erneuter Anruf oder gar ein Mahnschreiben vom Abzocker kommen, wird dieser euch sicher unterstellen, dass ihr einen Vertrag oder Sonstiges abgeschlossen habt. Aber auch hier braucht ihr nichts zu befürchten, da euch Betrüger in diesem Fall nichts nachweisen können. Bevor ihr Schritte unternehmt, könnt ihr euch auch direkt an die echte Verbraucherzentrale in Bayern wenden.
Mitleidsmasche, um Artikel an Gewerbe zu verkaufen
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 15. Februar 2012
Wenn mit dem Gewissen gespielt wird
Wenn euch bei der Arbeit ein Anruf von einer karitativen Unterstützung ereilt, solltet ihr zweimal nachfragen, worum es sich handelt. Denn es gibt die ominöse Masche, bei der sich Anrufer als Mitarbeiter einer Hilfseinrichtung ausgeben und etwas verkaufen möchten – beispielsweise Toilettenpapier, Seife oder andere Verbrauchsmaterialien, wie sie in Unternehmen anzutreffen sind. Dabei weisen diese Anrufer darauf hin, dass ihr zum Beispiel einen Behindertenverein oder eine sonstige karitative Einrichtung signifikant unterstützen würdet. Bei dieser Masche geben Anrufer allerdings lediglich vor, dass sie im Sinne einer derartigen Einrichtung handeln. Hingegen handelt es sich dabei weder um exklusive Materialien noch um Einnahmen für den guten Zweck, sondern um minderwertige, viel zu teure Produkte, die im eigentlichen Sinne nur der Abzocke dienen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr den Anrufer einige Rückfragen zur Organisation stellen. Der Abzocker weicht hier zumeist aus. Wenn ihr aber meint, dass es sich um einen seriösen Anbieter handeln könnte, den ihr gerne unterstützen würdet, lasst euch Informationsmaterialien oder Vergleichbares zum Zweck der Angebotserstellung zusenden. Dies ist in der Regel der normale Ablauf, der dann auch von jeder karitativen Einrichtung gerne so abgewickelt wird.
Neue Betrugsmasche mit Reinigungsservice
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 15. Februar 2012
Der freiste Versuch, euch zum Rückruf zu bewegen
Wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus wohnt und eines Tages einen Zettel einer Putzfirma im Treppenhaus oder in eurem Briefkasten vorfindet, mag das den einen oder anderen nicht großartig bewegen. Und das ist gut so. Denn wer sich wundert, dass das Treppenhaus mit einmal von einem professionellen Reinigungsservice geputzt werden soll, und die auf dem Zettel angegebene Servicenummer anruft, ist schnell Geld los. Denn Ziel dieser Zettel scheint es zu sein, euch zum Rückruf zu bewegen und Geld abzuzocken.
Vor-Ort-Termin wird angekündigt
Auf dem Schreiben wird ein Termin angekündigt, zu dem der Putzservice kommt. Falls euch der Termin nicht passt, könnt ihr durch einen Rückruf einen neuen Termin abstimmen – so steht es zumindest auf dem Zettel. Wer hier jedoch anruft, wird bares Geld los. Anstelle einer freundlichen Angestellten meldet sich eine Computerstimme, die per Band anordnet, man möge nun die Taste „1“ drücken, um einen neuen Termin abstimmen zu können.
Nicht anrufen!
Ihr könnt euch vor dieser Art von Masche nur dann schützen, wenn ihr nicht anruft beziehungsweise wenn ihr den Anordnungen des Gegenübers nicht nachkommt. Denn wenn ihr die „1“ wählt, wird euch ein Service in Rechnung gestellt, der niemals stattgefunden hat. Derzeit kursieren ähnliche Fälle. So kann der Reinigungsservice-Trick nur einer von vielen sein. Denn oftmals berichten Angerufene von einer Computerstimme, die sich am Telefon als Polizist ausgibt und ebenfalls dazu aufruft, die Taste „1“ oder eine bestimmte Kombination zu wählen. Alternativ sollt ihr hier eine sogenannte Aufforderungs-SMS versenden – das sagt zumindest die Computerstimme. Wenn es sich um Abzocke handelt, werdet ihr in den kommenden Tagen oder Wochen vermutlich einen weiteren Rechnungsposten auf eurer Mobilfunkabrechnung feststellen, die ungerechtfertigt ist und ohne Erbringung einer Leistung eingefordert wird – ausgelöst durch das Drücken der Taste „1“ oder aber durch eine harmlose SMS.
Bei Anruf Verkaufsveranstaltung statt Gewinn
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 14. Februar 2012
Wenn ihr einen Gewinn am Parkplatz abholen sollt
Es klingt wie in einem schlechten Film, ist aber tatsächlich vorgekommen und eine anscheinend nicht unübliche Masche: Einige Personen haben sich bei der Polizei gemeldet, nachdem sie dubiose Anrufe über eine Gewinnmitteilung erhalten haben. Der Anrufer behauptete, dass der Angerufene im Zuge eines Preisausschreibens 100 Euro gewonnen hat. Um den Gewinn abzuholen, müsse man sich lediglich an einem Parkplatz treffen, der in diesem Fall in der Nähe der Angerufenen liegt. Hier stelle man dann ein Infomobil bereit, wobei Mitarbeiter die Gewinne dann persönlich auszahlen würden.
Statt Gewinnen gab es Angebote
Nun haben sich einige der Angerufenen tatsächlich an den genannten Parkplatz begeben – und andere haben wiederum die Polizei informiert, die auch mit dabei war. Statt eines Gewinns erinnert das Angebot hingegen an eine Butterfahrt, denn es wurden Reisen angeboten. Der versprochene Gewinn sollte lediglich vom jeweiligen Reisepreis abgerechnet werden. Eine Auszahlung erfolgte selbstverständlich nicht. Hingegen hat die Polizei die nicht genehmigte Verkaufsveranstaltung kurzerhand beendet und weist darauf hin, keinesfalls auf vergleichbare Gewinnbenachrichtigungen – egal in welcher Form – einzugehen. Denn diese dienen in erster Linie dazu, euch zu Verkaufsveranstaltungen zu locken.
Schutz vor Abzockern durch Eintrag in der „Telefonwerbesperrliste“?
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 9. Februar 2012
Abzocke als Schutz vor Betrügern
Wer sich gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in eine sogenannte „Telefonwerbesperrliste“ eintragen lässt, stellt unter Umständen schnell fest, dass es sich hierbei um einen eher wenig effizienten Trick gegen Abzocker handelt. Man kann sogar davon reden, dass ihr selbst einer Masche zum Opfer fallt, wenn ihr euch dort eintragen lasst. Denn es ist kaum möglich, euch derartig vor Werbeanrufen zu schützen. Viel eher ist es möglich, Abzocker in eben solche Listen einzutragen – und nicht die Verbraucher –, wie es etwa die Bundesnetzagentur macht, falls mehrfach Beschwerden über Telefonterror eingehen.
Keiner kann eure Nummer unsichtbar machen
Wenn eure Nummer beispielsweise im Telefonbuch steht oder online bei diversen Branchenbüchern einsehbar ist, hilft selbst die teuerste Sperrliste nicht. Es kann auch durchaus der Fall sein, dass eure Nummer im Zuge des illegalen Datenhandels getauscht wird. So haben gleich mehrere Abzocker Kenntnis über eure Daten. Auch hier wird deutlich, dass eine Eintragung eurer Nummer in eine Sperrliste keinen Effekt haben kann, wenn diese bereits im Umlauf ist.
Abzocker mit der Sperrliste
Gerade ältere Damen und Herren+, die schon öfters am Telefon belästigt wurden, freuen sich über den freundlichen Anrufer, der gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von knapp 40 Euro eine Eintragung in die Werbesperrliste vornehmen möchte. Dass das technisch in der Form allerdings leichter gesagt als getan ist, durchschauen viele Senioren nicht – auch aufgrund geringer Erfahrungen mit dem Internet. Aber gerade Senioren zählen vermehrt zu den Opfern dieser Abzocke. Auch, weil diese ihre Rufnummer oftmals im Telefonbuch veröffentlichen. Lasst euch also von dieser Masche, die euch vor anderen Betrügereien auch nicht schützen kann, keinesfalls ködern.
Vorsicht vor „Deutsche Zentral Inkasso“
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 8. Februar 2012
„Webtains GmbH“ und „IContent GmbH“ wollen euer Geld
Die „Deutsche Zentral Inkasso“ ist vor allem im österreichischen Kärnten sehr negativ aufgefallen. Mehr als 150 Einwohner haben sich über Inkassoschreiben ebendieser Firma beschwert. Dabei wird versucht, offene Forderungen der „Webtains GmbH“ und „IContent GmbH“ einzufordern – zu Unrecht, da gar kein Anspruch besteht! In diesem Fall sind die Verbraucher in die sogenannte Gratisfalle getappt: Es wurden kostenfreie Leistungen angeboten, für die der Verbraucher nun zahlen soll.
Offener Betrag: 160 Euro
In diesem Schreiben ist stets von einem offenen Zahlungsbetrag in Höhe von 96 Euro die Rede. Hinzu kommen 64 Euro an Mahn- und Inkassogebühren. Die daraus resultierenden 160 Euro seien umgehend zu überweisen. Als Begründung schreibt die „Deutsche Zentral Inkasso“, dass der Verbraucher Zahlungserinnerungen vonseiten der genannten Firmen ignoriert haben soll. Hier geht es um nichts anderes als um bloße Abzocke! Im Web, am Telefon oder schriftlich locken Anbieter mit Gratisprodukten und kostenlosen Aktionen. Eigentlich handelt es sich aber um teure Abonnements, wobei deren Kosten versteckt im Kleingedruckten lauern und bewusst verschleiert werden. Anschließend folgen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen – oft direkt schon vonseiten der Inkassostelle.
Misstrauisch sein und nicht bezahlen
Ihr solltet bei Gratisangeboten in jedem Fall kritisch sein und genauestens prüfen, worum es sich handelt. Bei Abofallen wird zumeist die erste Lieferung der Leistung als gratis kategorisiert. Dass es sich um ein Abonnement handelt, das Geld kostet, erfahrt ihr hingegen nicht direkt. Auch wenn die Abzocker eure Unterschrift oder eure Einstimmung aus dem Web oder vom Telefon haben, besteht kein Grund zur Sorge. Es gibt diverse Rücktritts- und Widerrufsschreiben, die ihr euch kostenlos zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale herunterladen könnt.
Vier Tipps gegen die Abzocke – so schützt ihr euch vor dreisten Telefonbetrügern
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 8. Februar 2012
Tipp 1:
Tankgutscheine, Reisen, Gewinnspiele – Schluss mit der Abzocke! Wie soll ich reagieren, wenn ich eine telefonische Mitteilung über einen Gewinn erhalte?
Geht davon aus, dass es sich um Abzocke handelt! So geht ihr erst einmal auf Nummer sicher und seid skeptisch, was in diesem Bereich generell gut ist. Wenn ihr über einen Gewinn benachrichtigt werdet und zu einer Zahlung oder der Herausgabe von Bankdaten aufgefordert werdet, heißt es Finger weg! Das ist ein klares Zeichen von unseriösem Verhalten und gefährlich!
Tipp 2:
Wie erkenne ich, ob Reiseangebote und Gewinnaussichten in diesem Bereich Abzocke oder eine Kaffeefahrt sind?
Auch hier sollte man in jedem Fall skeptisch sein – dies bezieht sich gerade auf ältere Menschen wie Senioren. Manche Veranstalter ködern mit Reisen und Kurzaufenthalten zum Nulltarif. Das klingt erst gut, hinterher kann aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mehreren Hundert Euro anfallen. Falls Kautionen, Saisonzuschläge oder Bearbeitungsentgelte im Rahmen einer als kostenlos beworbenen Leistung anfallen, ist Vorsicht geboten.
Tipp 3:
Ich wollte an einem Online-Gewinnspiel teilnehmen. Jetzt wird mir monatlich Geld von meiner Mobilfunkrechnung abgebucht.
Oftmals werden Online-Quiz angeboten, die zunächst einmal kostenlos wirken und einen interessanten Gewinn in Aussicht stellen. Gerade bei Gewinnspielen solltet ihr aber aufpassen. Denn hier verstecken sich die Kosten sehr oft im Kleingedruckten. Das ist in der Form verboten, wird aber trotzdem regelmäßig angeboten. Spart euch die Zeit (und letztlich auch das Geld) für Online-Quiz – vor allem bei solchen, die einen Zugangscode per Handy übersenden möchten und dementsprechend Kenntnis über eure Rufnummer erlangen möchten.
Tipp 4:
Ein Inkassounternehmen droht mir mit der Vollstreckung einer Forderung. Wie soll ich reagieren?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um gegen eine ungerechtfertigte Forderung vorzugehen. Viele Betroffene sitzen die Sache einfach aus und hoffen darauf, nichts mehr von den Abzockern selbst oder den Inkassobüros zu hören. Das kann in einigen Fällen gut gehen. Verbraucherzentralen raten aber vermehrt dazu, die Forderung schriftlich zurückzuweisen und einen Nachweis zu verlangen, dass es überhaupt einen gültigen Vertrag gibt. Denn ebendiesen können Abzocker nicht vorweisen, sodass diese keinerlei Handhabe für eine Forderung haben. Wenn ihr schriftlich auf die jeweils angegebene Adresse reagiert, wird euer Brief unter Umständen sogar zurückkommen, da es besagten Anbieter an der jeweiligen Adresse vielleicht gar nicht gibt.
Wenn die Lottofirma diverse Male durchklingelt – gleich auflegen
Verfasst von tellows.de Team unter Wissensbasis am 8. Februar 2012
Wie Hunderte auf einen Lottobetrug reingefallen sind
Habt ihr genau im Blick, wo ihr mal was abgeschlossen beziehungsweise bestätigt habt? Wenn ihr regelmäßig an Gewinnspielen teilnehmt, kann man den Überblick durchaus schnell verlieren. Und genau das macht sich eine seltsame Lottofirma zunutze – durch dreiste Abzocke. Bei dieser Masche erhaltet ihr unzählige automatisierte Anrufe oder gar Mahnschreiben. Das Ziel: Man will euch weismachen, ihr habt einen Lottovertrag abgeschlossen. Dabei werdet ihr mit den angesprochenen Telefonaten und Mahnungen massiv unter Druck gesetzt. Leider scheint das bei vielen Personen Wirkung zu zeigen, denn es sind schon sehr viele auf die Masche hereingefallen.
Wer nicht reagiert, hat die Mahnung im Briefkasten
Diese dubiose Lottofirma ruft Tag und Nacht so lange mit unbekannter Nummer an, bis ihr abnehmt. Eine Bandstimme behauptet, dass ihr schnellstens einen Lottovertrag bezahlen müsst. Reagiert ihr nun nicht, wird euch eine Mahnung zugeschickt. Viele Verbraucher zeigen sich eingeschüchtert und zahlen die Zeche – selbstverständlich zu Unrecht! Denn die Verbraucherzentrale kennt diese unrechtmäßige Masche bereits, hinter der sich das Unternehmen Compresent Erfurt GmbH beziehungsweise Lotto 3.000 verbirgt.
Wie ihr gegen Lotto 3.000 vorgehen könnt
Mittlerweile sind viele Instanzen dabei, dem Anbieter das Handwerk zu legen. Sollte euch dennoch ein Schreiben erreichen: Gebt auf keinen Fall eure Bankdaten heraus. Am Besten reagiert ihr gar nicht. Denn der Abzocker hat in der Praxis keinerlei Handhabe, um euch einen Abschluss nachzuweisen, wenn ihr keinen getätigt habt. Auch wenn darauf hingewiesen wird, dass eine Tonbandaufnahme vorliegen soll, auf der ihr zugestimmt hättet, solltet ihr euch von diesen zumeist leeren Drohungen nicht beeindrucken lassen. Daher ist es auch wichtig, dass ihr möglichst sofort auflegt und nichts sagt, das euch hinterher womöglich zur Last gelegt werden könnte. Wenn ihr dennoch reagieren möchtet, solltet ihr Widerspruch einlegen oder eine schriftliche Ausführung des Pseudo-Vertrags verlangen. In der Regel reicht die Devise „nicht reagieren“ allerdings aus.




