Bereits im letzten Jahr wurde vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf den Weg gebracht, der von Anfang an immer wieder diskutiert wurde. Zuletzt wurde der Gesetzentwurf im Februar vom Kulturstaatsminister Neumann von der CSU gestoppt, indem er kurzfristig Nachbesserungswünsche angemeldet hat. Allen Diskussionen zum Trotz hat die Bundesregierung am 13.03.2013 ein Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken in verschiedenen Rechtsgebieten beschlossen.
Mit dem Maßnahmenpaket sollen die Verbraucherrechte bei unerwünschter Telefonwerbung, bei wettbewerbswidrigen Verhalten von Unternehmen, bei den Geschäftsmethoden von Inkasso und bei überzogenen urheberrechtlichen Abmahnungen gestärkt werden. Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt im Verbraucherschutz, aber auch die Wirtschaft könnte langfristig davon profitieren, denn „wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen“ sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Einige Branchen leiden unter einem schlechten Ruf, den sie in den Augen der Verbraucher haben, und der häufig durch die schwarzen Schafe der Branche verursacht wird. Ein Vorgehen gegen deren unseriöse Geschäftspraktiken könnte den seriösen Unternehmen der Branchen dabei helfen, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen und ihrer Ruf wiederherzustellen. Ziel des Maßnahmenpaketes ist es, den Anreiz für die Nutzung unseriöser Geschäftsmethoden zu nehmen und sie auf diese Weise einzudämmen.
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung umfasst im Bereich der Telefonwerbung laut der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz die folgenden Neuerungen:
- Telefonwerbung von Telefonautomaten kann zukünftig ebenso wie bisher nur bei natürlichen Personen mit einer Geldbuße geahndet werden.
- Eine kostenpflichtige Gewinnspielteilnahme muss zukünftig schriftlich bestätigt werden, um rechtswirksam zu sein.
- Die bisherige Bußgeldobergrenze bei unerwünschter Telefonwerbung wird deutlich erhöht, laut Medienberichten um das Sechsfache von bisher 50000 Euro auf 300000 Euro
Verbraucherschützer begrüßen vor allem die Regelung, nach der Gewinnspielverträge zukünftig nur Rechtswirksamkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Immer wieder gingen bei tellows.de und den Verbraucherzentralen Beschwerden ein, wonach Verbrauchern Gewinnspielverträge untergeschoben wurden, oder im Vorfeld gar nicht als langfristiger Vertrag erkennbar waren, sodass für den angerufenen Verbraucher in den meisten Fällen nicht ersichtlich war, dass er einen langfristigen Vertrag mit daraus resultierenden Kosten abgeschlossen hat.
Bereits mit dem 2009 verabschiedeten Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung wurden Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung genauso untersagt wie Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer. Verbraucher zeigten jedoch immer wieder an, dass sich trotz drohender Bußgelder kaum an die Regeln gehalten wurde.
Der Gesetzentwurf gegen unseriöse Praktiken ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Telefonterror und Telefonabzocke, auch wenn sich bereits jetzt einige Verbraucherschützer beklagen, dass die neuen Maßnahmen nicht umfassend genug seien.