Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorerst gestoppt

Facebooktwitterpinteresttumblrmail

Dem geplanten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken droht wegen Unstimmigkeiten in der Politik zu verschiedenen Streitpunkten das Aus. Bereits im letzten Jahr wurde der Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebracht, um die Verbraucherrechte zu stärken. Von Beginn an gab es immer wieder Debatten wie weit die gesetzliche Reglementierung gehen soll. Vor allem Verbraucherschützer würden es gerne sehen, wenn telefonisch abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Diese Regelung sollte unseriösen Geschäftsmethoden wie den Abschluss von Gewinnspielabos, bei denen die Verbraucher oft gar nicht wissen, dass sie einen Vertrag abschließen einen Riegel vorschieben. Auch unerwünschte telefonische Werbung würde auf diesem Weg eingedämmt werden, da diese dann ohne schriftliche Bestätigung eines Vertrages ohnehin nichts mehr nützen würde. Allerdings gab es auch zu diesem Teil des Gesetzentwurfes schon heftige Kritik, da bemängelt wurde eine solche Regelung ginge entschieden zu weit, denn theoretisch könnte man dann auch solche Verträge nicht mehr telefonisch abschließen, die von Verbrauchern gewollt und in der Praxis durchaus gängig sind. Ein Beispiel dafür wäre das telefonische Bestellen einer Pizza oder einer vergleichbaren Leistung, denn auch in diesen Fällen werde ein mündlicher Vertrag geschlossen.

Aktuell gestoppt wurde der Gesetzentwurf allerdings wegen eines anderen Punktes im umfangreichen Gesetzespaketes. Kulturstaatsminister Neumann von der CSU hat kurzfristig Nachbesserungswünsche zum urheberrechtlichen Teil des Gesetzes angemeldet. Diese Vorschläge werden von der Koalition jedoch abgelehnt, wobei vor allem die FDP keinen weiteren Verhandlungsspielraum in den strittigen Punkten sieht. Neumann, der in diesen Punkten von Vertretern der Kultur – und Kreativwirtschaft unterstützt wird, will unter anderem einen selteneren Einsatz des Kostendeckels bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, der generell auch nur dann gelten solle, wenn erstmalig wegen illegaler Downloads gemahnt wird.

Wie es nach dem Stopp der Gesetzesvorlage, die bereits am 06.02.2013 dem Bundeskabinett vorgelegt werden sollte weitergeht, ist im Moment unklar. Einig sind sich die Politiker allerdings darin, dass eine Stärkung der Verbraucherrechte notwendig ist. Über den Umfang der Gesetzesregelungen wird jedoch auch in Zukunft noch viel debattiert werden, bis ein Gesetz verabschiedet wird. Die Justiz- und Verbraucherschutzministerin von Bayern Dr. Beate Merk fordert das Gesetz notfalls in gekürzter Form voran zu bringen und den urheberrechtlichen Teil vorerst abzutrennen, damit endlich Fortschritte in Sachen Verbraucherschutz erzielt werden.

Facebooktwitteryoutubeinstagram

Leave a Reply

Your email address will not be published.