Gesetz gegen Internet-Abzocke seit 1. August in Kraft

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Wie ihr an anderer Stelle im Tellows-Blog bereits gelesen habt, wurde vor einigen Monaten ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes verabschiedet. Am 01. August diesen Jahres ist dieses Gesetz ist in Kraft getreten. Für uns alle bedeutet das einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet, dennoch ist weiter Vorsicht geboten. Wir zeigen euch, worauf ihr nach wie vor achten solltet.

„Bestellknopf“ als Sicherheitsmaßnahme

Einige von euch werden schon einmal in die Falle getappt sein, indem sie mit dem unbedachten Klicken auf irgendeiner Website direkt einen Kosten verursachenden Vertrag abgeschlossen haben. Auch der Gesetzgeber hat diese Falle erkannt und etwas dagegen unternommen. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es für Internetseiten klare Vorgaben, wie Bestell- und Kaufbuttons auszusehen haben. Der Verkäufer ist verpflichtet, deutlich darauf hinzuweisen, dass ihr im Begriff seid, eine kostenpflichtige Leistung zu erwerben. Der Gesetzgeber empfiehlt, dass Bestellbuttons den Text „zahlungspflichtig bestellen“ tragen sollen. Der Betreiber der Website hat in diesem Punkt Ermessensspielraum, so dass es ihm freigestellt ist, auch eine andere Gestaltung oder Formulierung zu wählen. Denkbar ist laut Gesetz jede Bezeichnung, die in diesem Sinne unmissverständlich formuliert ist. An dieser Stelle liegt das Problem des Gesetzes, denn sicher werden einige schwarze Schafe, windige Formulierungen verwenden, um uns Verbraucher zu täuschen.

Vorsicht beim Surfen auf fragwürdigen Seiten

Das Vorgehen der Bundesregierung ist wichtig und war vielleicht schon überfällig, denn wir wissen, dass es gerade auf weniger seriösen Seiten Probleme mit Pseudo-Bestellungen und sonstigen kostenpflichtigen Diensten gibt. Seriöse Shops sind hingegen zuverlässig und geprüft. Wenn ihr regelmäßig bei eurem Lieblings-Web-Shop bestellt, wisst ihr, dass es sich bei diesem um einen seriösen Anbieter handelt. In diesem Fall bringt es euch und anderen Kunden recht wenig, wenn auf dem Button neuerdings „zahlungspflichtig bestellen“ anstelle von „bestellen“ steht. Das Problem sind und bleiben unseriöse Anbieter, die immer neue Webseiten aus dem Boden stampfen und diese genauso schnell wieder schließen, wie sie entstanden sind. Trotz des neuen Gesetzes solltet ihr daher unbedingt darauf achten, wo ihr surft und wo ihr etwas bestellen möchtet.

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1 thought on “Gesetz gegen Internet-Abzocke seit 1. August in Kraft

  1. Sakirahmed

    ja und was macht man da am besten? speerrn? einfach nicht zurfcckschreiben und es hat sich?also ich will hier nicht abgezockt werden. solang man nicht zurfcckschreibt und diese funktion deaktiviertmuss man such nicht mehr blechen oder?

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