Warteschleife statt Soforthilfe
Teure Warteschleifen, komplizierter Telefon- und Internetumzug, lange Vertragsverbindlichkeiten. Dabei war die Verbesserung für Verbraucher im Telefon- und Internetsektor schon fast beschlossene Sache. Es musste eigentlich nur noch der Bundesrat zustimmen. Allerdings möchten die Bundesländer zunächst den Vermittlungsausschuss mit einbinden – und das kann dauern.
Telekommunikationsgesetz: Änderungen müssen warten
Nicht die Gesetzesänderung selbst gilt hier als Streitpunkt. Viel diskussionswürdiger ist hingegen die Vergabe von Rundfunkfrequenzen, die auch im Telekommunikationsgesetz geregelt wird. Denn hier möchten die Bundesländer selbst Mitspracherecht haben, sodass sich gleich drei Ausschüsse (Wirtschaft, Kultur und Verbraucherschutz) in die Sache einklinken und den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Die Forderung nach mehr Mitspracherecht bedeutet für Telefon- und Internetkunden allerdings erst einmal nichts Gutes: Statt grundsätzlich kostenfreien Warteschleifen solltet ihr weiterhin mit Kosten rechnen.
Sonderkündigungsrecht nach Umzug
Ein Umzug mit dem Telefon- und Internetanschluss ist für viele Verbraucher misslich. Denn wer umzieht, muss mit einer automatischen Vertragsverlängerung um volle zwei Jahre rechnen. Andernfalls kostet der Umzug Geld. Und falls der Provider am neuen Wohnort eine nur langsamere DSL-Geschwindigkeit als im Vertrag angegeben bereitstellen kann, hat der Kunde schlichtweg Pech gehabt. Auch dies soll im Zuge der Gesetzesänderung zugunsten der Verbraucher verbessert werden – durch ein Sonderkündigungsrecht bei langsamerer Leitung –, worauf nun aller Voraussicht nach noch gewartet werden muss.
Vertragslaufzeiten
Aufgrund des Einwands der Länder müsst ihr euch weiterhin mit langen Vertragslaufzeiten und teilweise komplizierten Übernahmemodalitäten auseinandersetzen. Wenn die Gesetzesänderung dann aber umgesetzt werden kann, soll die Mindestvertragslaufzeit für Verträge generell gekürzt werden. So sollt ihr als Kunde die Option erhalten, euch nur ein Jahr lang binden zu können. Im Mobilfunksektor wird die Rufnummernübernahme erleichtert werden. Ihr könnt eure Rufnummer künftig jederzeit in einen anderen Vertrag mitnehmen – ohne die Gunst eures derzeitigen oder vorherigen Providers zu erbitten und ohne warten zu müssen, bis der alte Vertrag ausgelaufen ist.